Drucksache 17 / 14 096 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 27. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juni 2014) und Antwort Dezentrale Kleinklärwerke Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele dezentrale Kleinklärwerke gibt es im Land Berlin? Antwort zu 1: Die genaue Anzahl ist dem Senat nicht bekannt. Bei einem Anschlussgrad an die öffentliche Kanalisation von 99 % liegt der Anteil aber bei < 1%. Frage 2: Mit welchem Ziel werden dezentrale Klein- klärwerke eingesetzt? Antwort zu 2: Sie dienen der Reinigung häuslichen Abwassers, wenn keine Abwasserkanalisation der Berli- ner Wasserbetriebe (BWB) vorhanden ist. Frage 3: Wie bewertet der Senat den Einsatz von de- zentralen Kleinklärwerken in Berlin insbesondere in den Stadträndern? Antwort zu 3: Das Ziel des Senats ist – wie bereits im Abwasserbeseitigungsplan 1999 dargelegt - die zentrale Abwasserentsorgung mit -reinigung in den vorhandenen kommunalen Kläranlagen. Dezentrale Anlagen sind nur nach Einzelfallprüfung möglich. In Wasserschutzgebieten bestehen zudem Verbote für die Versickerung bzw. die Einleitung in Oberflächenge- wässer von Abwasser aus Kleinkläranlagen. Frage 4: Welche Vorteile und welche Nachteile hat die Nutzung von dezentralen Kleinklärwerken in Berlin? Antwort zu 4: Aus Sicht des Gewässerschutzes wer- den keine Vorteile gesehen, nachteilig sind schwankende Zu- und Ablaufwerte, aufwändige Überwachung und Kontrollen durch Betreiber und Behörde. Frage 5: Welche Kosten entstehen dem Nutzer für die Installierung einer dezentralen Kleinkläranlage? Antwort zu 5: Aufgrund der Dimensionierung in Ab- hängigkeit zum zu behandelnden Abwasseranfall können hierzu keine Aussagen getroffen werden. Frage 6: Welche Unterstützung wird durch die Berli- ner Wasserbetriebe oder der Senatsverwaltung den Nut- zern solcher Anlagen angeboten? Antwort zu 6: Bei entsprechenden Anfragen wird eine Auskunft über die Rechtslage (Anschluss- und Benut- zungszwang) erteilt. Ansonsten besteht für die Nutzung entsprechender Anlagen eine Eigenverantwortung. Berlin, den 09. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2014)