Drucksache 17 / 14 097 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 30. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2014) und Antwort Evaluation und Überarbeitung der Rahmenlehrpläne II: Reformiert der Senat die tradi- tionelle Ziffernbewertung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In meiner Kleinen Anfrage, Drs. 17/12509 teilte der Senat mir mit, zum Oktober 2014 finde eine Anhörung und eine Veröffentlichung der überarbeiteten Rahmenleh- rpläne statt. Liegt das LISUM im Zeitplan, um dieser Ankündigung gerecht zu werden? Zu 1.: Die Fertigstellung der Rahmenlehrpläne für die Jahrgangsstufen 1 – 10 ist für Oktober 2014 vorgesehen. Die öffentliche Anhörung beginnt im Dezember 2014. Weitere Informationen zum Prozess der Rahmenlehrplan- entwicklung finden Sie unter http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/10331.html 2. Welche konkreten Änderungen sind bereits jetzt als sicher zu bezeichnen? 3. Welche konkreten Änderungen sind zur Zeit noch in der Diskussion? Zu 2. und 3.: Die Rahmenlehrpläne gelten in Zukunft von der Grundschule bis zur Jahrgangsstufe 10. Sie gelten dann auch für die Schülerinnen und Schüler, die bislang nach einem eigenen Rahmenlehrplan unterrichtet wurden, dem Rahmenlehrplan für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen. Das Kapitel A, Bildung und Erziehung in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I, wird aktualisiert und überar- beitet. In den künftigen Rahmenlehrplänen werden Stan- dards für die Sprach- und Medienbildung eine wichtige Rolle spielen. Zurzeit wird diskutiert, wie solche über- fachlichen Standards mit den Vorgaben in den Fachrah- menlehrplänen optimal verknüpft werden können. Weite- re fachübergreifende Themen, wie z. B. die Berufs- und Studienorientierung, die Verbraucherbildung, aber auch die Europabildung sowie die kulturelle Bildung etc., wer- den stärker in den neuen Rahmenlehrplänen verankert. Die fachbezogenen Standards werden sprachlich überar- beitet, damit sie in ihrer Progression besser aufeinander abgestimmt sind. Sie sollen sprachlich so formuliert wer- den, dass die gesetzten Anforderungen auch für Schüle- rinnen und Schüler sowie deren Eltern nachvollziehbar sind. Die neuen Rahmenlehrpläne werden online bereitge- stellt und es wird sukzessive Materialien zur Verdeutli- chung der Anforderungen sowie Unterrichtshilfen für die schulische Arbeit geben. Als sicher lassen sich Änderungen erst dann bezeich- nen, wenn alle Verfahrensschritte – von der Anhörung bis zum Erlass der Rahmenlehrpläne gemäß §11 Absatz 3 Schulgesetz – abgeschlossen sind. 4. Kann der Senat bestätigen, dass im Zuge der Über- arbeitung der Rahmenlehrpläne der Senat plant, die tradi- tionelle Ziffernbewertung in der Grundschule und in der Sek. I zu überdenken? 5. Wenn ja, welche alternativen Leistungsrückmel- dungen oder Lerndokumentationen sind im Senat im Gespräch? 6. Wenn ja, in welchen Klassenstufen sollen diese eingesetzt werden? Zu 4., 5. und 6.: Da es zum ersten Mal Rahmenlehr- pläne geben wird, die von der Jahrgangstufe 1 – 10 durchgehend und darüber hinaus auch für die Schülerin- nen und Schüler gelten, die bisher nach dem Rahmenlehr- plan für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpäda- gogischen Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet wer- den, ist es erforderlich, die Grundlagen für die Leistungs- bewertung in den jetzt noch gültigen Rahmenlehrplänen und den derzeit dafür geltenden rechtlichen Regelungen zu prüfen und die Möglichkeiten der angemessenen Leis- tungsbewertung in den einzelnen Schulstufen zu verglei- chen, damit langfristig ein Weg für eine sachgerechte Leistungsbewertung in einer inklusiven Schule gefunden werden kann. In diesem Stadium der Prüfung befindet sich die Diskussion zurzeit. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 097 2 7. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage beteiligt? 8. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 7. und 8.:Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 10. Juli 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juli 2014)