Drucksache 17 / 14 098 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 30. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2014) und Antwort Grundstufen an Gemeinschaftsschulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche öffentlichen Gemeinschafts- schulen bieten seit wann eine Grundstufe (1. bis 6. Klas- se) an? a) Welche aus welchen Gründen heraus nicht? Zu 1.: Folgende 14 Gemeinschaftsschulen verfügen über eine eigene Grundstufe: Theodor-Heuss-Schule (01K10) – seit 2008 Carl-von-Ossietzky-Schule (02K04) – Aufbau einer Grundstufe seit 2013 Wilhelm-von-Humboldt-Schule (03K11) – seit 2008 Tesla-Schule (03K07) – Aufbau einer Grundstufe seit 2011 Paula-Fürst-Schule (04K05) – seit 2009 Gemeinschaftsschule Schöneberg (07K12) – seit 2011 Fritz-Karsen-Schule (08K06) – seit 2008 1. Gemeinschaftsschule Neukölln auf dem Campus Rütli (08K08) – seit 2008 Walter-Gropius-Schule (08K01) – seit 2010 Sophie-Brahe-Schule (09K07) – seit 2008 Anna-Seghers-Schule (09K02) – seit 2008 Grünauer Schule (09K09) – seit 2009 Wolfgang-Amadeus-Mozart-Schule (10K10) – seit 2008 Grüner Campus Malchow (11K10) – seit 2011 Vier Gemeinschaftsschulen kooperieren verbindlich mit einer Grundschule: Nikolaus-August-Otto-Schule (06K06) mit der Grund- schule am Rohrgarten (06G11) Liebig-Schule (08K07) mit der Walt-Disney-Schule (08G10) – Fusion erfolgt im Jahr 2015 Thüringen-Schule (10K04) mit der Bruno-Bettelheim- Schule (10G06) Greenwich-Schule (12K08) mit der Hannah-Höch- Schule – Fusion erfolgt im Jahr 2014 a) Drei Gemeinschaftsschulen verfügen weder über eine eigene Grundstufe, noch über eine kooperie- rende Grundschule: Heinrich-von-Stephan-Schule (01K04) - Aufbau einer eigenen Grundstufe ist ab 2015 geplant. Lina-Morgenstern-Schule (02K04) – Es werden Gespräche mit zwei möglichen Kooperationsschulen ge- führt. B.-Traven-Schule (05K05) In allen drei Fällen sahen die Projektvereinbarungen der Gemeinschaftsschulen verbindliche Kooperationen mit umliegenden Grundschulen vor. Diese kamen in der Regel nicht zustande, weil es in den Grundschulen kein Votum der Schulkonferenzen gab, Teil einer Gemein- schaftsschule zu werden. 2. Nach welchen konkreten Kriterien kann an einer ISS und an einer Gemeinschaftsschule eine Grundstufe (1. bis 6. Klasse) eingerichtet werden? Zu 2.: Gemeinschaftsschulen bieten grundsätzlich ei- nen durchgehenden Bildungsweg von Klasse 1 bis Klasse 10 bzw. 13 an. In § 17a Absatz 4 Satz 1 Schulgesetz heißt es, dass in Gemeinschaftsschulen individuelles und ge- meinsames Lernen und individuelle Förderung von der Schulanfangsphase bis zur gymnasialen Oberstufe in einer Schule oder in Kooperation mehrerer Schulen stattfinden. Daraus ergibt sich, dass zu jeder Gemeinschaftsschule eine Grundstufe oder eine kooperierende Grundschule gehören sollte. In den Projektvereinbarungen, die zwi- schen dem Bezirk, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und der Schule bzw. den Schu- len geschlossen werden, sind Aussagen über die Grund- stufen oder über Kooperationen mit Grundschulen enthal- ten. Auch wenn die Grundstufe zunächst über die Koope- ration mit einer Grundschule hergestellt wird, ist die Fu- sion in der Regel das Ziel. An Integrierten Sekundarschulen kann ebenfalls eine Grundstufe eingerichtet werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 098 2 3. Wo sind diese konkreten Kriterien geregelt? Zu 3.: Diese Kriterien sind in § 17a Schulgesetz gere- gelt. 4. Wie viele Anträge zur Einrichtung einer Grundstufe (1. bis 6. Klasse) wurden seit dem Schuljahr 2010/2011 an welchen Gemeinschaftsschulen gestellt? 5. Wie viele Anträge wurden an welchen Gemein- schaftsschulen bewilligt? 6. Wie viele wurden an welchen Gemeinschaftsschu- len abgelehnt? 7. Was waren jeweils die Ablehnungsgründe? Zu 4. bis 7.: Seit dem Schuljahr 2010/11 wurden keine Anträge gestellt. 8. Sieht der Senat zwischen dem Vorhandensein einer Grundstufe und den Lernerfolgen in den Klassen 7 bis 10 der Gemeinschaftsschulen, die im dritten Zwischenbericht der wissenschaftlichen Begleitstudie festgestellt wurden Zusammenhänge? a) Wenn ja, welche und wie begründet der Senat die- se? b) Wenn nein, warum nicht? Zu 8.: Die wissenschaftliche Begleitung untersucht u.a. Lernzuwächse von Schülerinnen und Schülern in den Klassenstufen 7 – 10. Das Herstellen einer Beziehung zwischen den Lernzuwächsen und dem Vorhandensein einer eigenen Grundstufe ist nicht Teil des Forschungs- auftrags, da bei allen Gemeinschaftsschulen das Vorhan- densein von Grundstufen bzw. kooperierenden Grund- schulen vorausgesetzt wird. a) und b): Entfallen. 9. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage beteiligt? 10. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 9. u. 10.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 14. Juli 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2014)