Drucksache 17 / 14 099 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 30. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2014) und Antwort 3x5 - Bildung nach Bedarf - Eine dritte 5. Schnelllernerklasse am Rosa-Luxemburg- Gymnasium in Pankow? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schüler*innen haben sich 2014/15 für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Schnelllernerklas- sen am Rosa-Luxemburg-Gymnasium beworben? 2. Wie viele von diesen Schüler*innen haben den Aufnahmetest zur Eignung für den Besuch der Schnell- lernerklassen bestanden? 3. Wie viele Schüler*innen, die den Aufnahmetest zur Eignung für den Besuch der Schnelllernerklassen in der Jahrgangsstufe 5 bestanden haben, werden zum kommen- den Schuljahr 2014/15 tatsächlich aufgenommen? Zu 1., 2. und 3.: Für das Schuljahr 2014/2015 gab es 112 Erstwunsch-Anmeldungen für die Schnelllernerzüge am Rosa-Luxemburg-Gymnasium. Von diesen Bewerbe- rinnen und Bewerbern haben alle die Mindestanforderun- gen im Eignungstest erfüllt. Aufgenommen werden 60 Schülerinnen und Schüler in zwei Schnelllernerklassen im 5. Jahrgang am Rosa-Luxemburg-Gymnasium. 5. Nach welchen Kriterien und auf welcher Grundlage wurden die Schüler*innen ausgewählt? Zu 5.: Das Auswahlverfahren ist durch die Verord- nung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädago- gischer Prägung (Aufnahme VO-SbP) vom 23. März 2006 (GVBl. S.306), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Januar 2014 (GVBl. S. 14), geregelt. Die Verordnung regelt in § 15 für die Aufnahme in Schnelllernerklassen, dass die Eignung aus der Bewertung des vom Schulpsy- chologischen Dienst durchgeführten standardisierten Aufnahmetests, den Noten des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Mathematik, erste Fremdsprache, Sachunterricht und Deutsch sowie aus dem Kompetenzkatalog der Förderprognose abgeleitet wird, wobei das Testergebnis mit einem Gewicht von 50 %, die Notensumme mit 25 % sowie vier bestimmte Kompetenzkriterien der Förderprognose mit ebenfalls insgesamt 25 % in die Bewertung eingehen. Maximal sind 20 Punkte erreichbar, je höher die Punktzahl, desto höher die Eignungsvermutung. Maximal 10 Punkte können durch den Test erreicht werden, die Noten und Ausprä- gung der Kompetenzen in der Förderprognose werden ebenfalls in Punkte umgerechnet. Die Mindesteignung ist erreicht, wenn sowohl im Test als auch bei der Bewertung durch die Grundschule 5 Punkte erreicht werden. Weiter- hin regelt die Aufnahme VO-SbP, dass die Schulleiterin- nen und Schulleiter mit allen Bewerberinnen und Bewer- bern, die im Test mindestens 5 Punkte erzielt haben, von der Grundschule aber mit weniger als 5 Punkten bewertet worden sind, unter Einbeziehung des Schulpsychologi- schen Dienstes ein Aufnahmegespräch führen und hierfür bis zu zwei Zusatzpunkte vergeben können. Kriterien hierfür sind ebenfalls in der Aufnahme VO-SbP genannt. Überschreitet die Zahl der Anmeldungen geeigneter Schü- lerinnen und Schüler die Aufnahmekapazität, erfolgt die Aufnahme absteigend nach der Höhe der erreichten Ge- samtpunktzahl. 6. Wieso konnte zum Schuljahr 2012/13 eine dritte Schnelllernerklasse in der Jahrgangsstufe 5 am Rosa- Luxemburg-Gymnasium eingerichtet werden? a) Warum ist das zum kommenden Schuljahr 2014/15 nicht möglich? Zu 6.: Zum Schuljahr 2012/2013 gab es am Rosa- Luxemburg-Gymnasium 114 Anmeldungen geeigneter Schülerinnen und Schüler für die Schnelllernerklassen. Jede der sieben an diesem Programm beteiligten Schulen hatte die Genehmigung für die Einrichtung von bis zu zwei Zügen. Damit konnten 60 Schülerinnen und Schüler am Rosa-Luxemburg-Gymnasium aufgenommen werden. Es haben jedoch 90 Schülerinnen und Schüler unter Ver- stoß gegen die seinerzeit als Rechtsgrundlage dienende Schulversuchsgenehmigung sowie unter Missachtung der Zuständigkeit eine Aufnahmezusage durch die Schullei- tung erhalten. Im Interesse der Eltern, die von einer ver- bindlichen Zusage ausgehen mussten, wurde ausnahms- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 099 2 weise die Genehmigung zur Einrichtung einer dritten Schnelllernerklasse am Rosa-Luxemburg-Gymnasium erteilt. Für den Schulträger entstand in Folge dessen eine nur unter Einsatz erheblicher finanzieller Mittel zu behe- bende schwierige Situation, da die erforderlichen räumli- chen Voraussetzungen an dem Schulstandort nicht gege- ben waren und nur durch Vorziehen der Errichtung eines Ergänzungsbaues behoben werden konnte. Dieser wird benötigt, da die Schule unter akutem Raummangel leidet, weil die Beschulung in einem Gebäudeteil („Plattenbau“) nicht mehr zulässig war. Dieses Bauwerk wird demnächst abgerissen. Für das Schuljahr 2014/2015 dient als Rechtsgrundla- ge die o.g. Aufnahme VO-SbP, der zufolge an jeder der sieben Schulen mit Schnelllernerzügen maximal zwei solcher Züge pro Jahrgang eingerichtet werden können (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 2 Aufnahme VO-SbP). 7. Sieht der Senat bei steigendem Bedarf und ange- sichts steigender Schüler*innenzahlen im Bezirk Pankow und insgesamt in Berlin (vgl. lfd. Nr. 0049 F des UA Bezirke) die Notwendigkeit, den § 15 der Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer Prägung da- hingehend zu ändern, diesen an den Bedarf der Sorgebe- rechtigten und der Schüler*innen anzupassen und um die jährlich wiederkehrende Debatte zu beenden? a) Wenn nein, warum nicht? Zu 7.: In den letzten Jahren haben sich die Anmelde- zahlen für Schnelllernerklassen im Bezirk Pankow nicht in der Weise entwickelt, dass die Ausweitung des Ange- bots an solchen Plätzen zwingend erscheint. Die absolute Anzahl der Bewerbungen ist sogar seit 2012 zurückge- gangen und lag für 2014 exakt auf dem Niveau von 2011 (138 Bewerbungen in 2011, 139 Bewerbungen in 2014). Auf die zu erwartende steigende Anzahl von Schülerinnen und Schülern im Bezirk Pankow antwortet der Bezirk durch seine Schulentwicklungsplanung, die den Ausbau von Schulplätzen im Bereich der weiterführenden Schulen vorsieht. Welche pädagogischen Profile dabei zusätzlich entstehen, wird nicht durch Vorgaben der Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft geregelt. Zudem handelt es sich bei dem Angebot von Schnell- lernerklassen um eines, das den Eltern aus allen Bezirken Berlins offensteht. In Schnelllernerklassen in den Bezir- ken Mitte und Neukölln gibt es noch freie Kapazitäten, so dass auch aus diesem Grund eine Ausweitung der Kapazi- täten in einem weiteren Bezirk nicht angezeigt ist. 8. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage beteiligt? 9. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 8. und 9.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 15. Juli 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2014)