Drucksache 17 / 14 103 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz und Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 26. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2014) und Antwort Wie sichert der Berliner Senat die Qualität der Essensversorgung der kleinsten BerlinerInnen in den Kitas? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie kontrolliert und sichert das Land Berlin die Qualität der Essensversorgung der Berliner Kita-Kinder? Zu 1.: Im Berliner Bildungsprogramm für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrich- tungen von 2004 (BBP) und in seiner aktualisierten Fas- sung von 2014 finden sich Aussagen zu einer gesunden Ernährung von Kindern im frühkindlichen Alter. Die Arbeit nach dem BBP ist für alle durch das Land Berlin finanzierten Träger mit dem Beitritt zur „Qualitätsvereinbarung Tageseinrichtungen“ (QVTAG) verbindlich. Die konkrete Umsetzung im Alltag der Einrichtungen sowie die Kontrolle der Einhaltung der eingegangenen Ver- pflichtung ist Aufgabe der Einrichtungsträger. Darüber hinaus setzt das Land Berlin in Zusammenarbeit mit der- zeit fünf Bezirken und weiteren Partnern wie z.B. Kran- kenkassen und der Unfallkasse ein „Landesprogramm gute gesunde Kita“ um, im dessen Rahmen die Themen der gesunden Ernährung einen breiten Raum einnehmen. Der Standard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung „DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder“ ist Inhalt in Fortbildungen und Beratung. 2. Welche Maßnahmen ergreift der Berliner Senat, wenn ihm Verstöße von Kitaträgern oder einzelnen Ein- richtungen gegen die Qualitätsvereinbarung Tageseinrich- tungen (QVTAG), insbesondere den Punkt 3, Nummer 17, wonach die Träger für eine qualitativ hochwertige Mittagsversorgung zu sorgen haben, bekannt werden? 3. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Berliner Senat, um auf Träger oder Einrichtungen einzuwirken, die gegen die in Frage 2 angesprochene Regelung verstoßen? Zu 2. und 3.: Erhält der Berliner Senat Kenntnis von Verstößen gegen die Vereinbarungen der QVTAG, so wird der betreffende Einrichtungsträger zur Stellungnah- me, ggf. zur Abstellung von Mängeln und zu vertragskon- formem Verhalten, aufgefordert und bei nicht angemesse- ner Beseitigung von Mängeln ein Vertragsverletzungsver- fahren gegen ihn eingeleitet. 4. Sind dem Berliner Senat Fälle bekannt, in denen Einrichtungen gegen die in Frage 2 angesprochene Rege- lung verstoßen haben, wenn ja wie viele (2012, 2013 und 2014) und was hat der Berliner Senat unternommen, um Abhilfe zu schaffen? Zu 4.: Dem Senat sind keine Fälle bekannt, in denen Einrichtungen gegen die in Frage 2 angesprochenen Re- gelungen verstoßen haben. 5. Was können Berliner Eltern und Erzieher_innen tun, wenn sie mit der Essensversorgung ihrer Kita nicht zufrieden sind? Zu 5.: Nach § 14 Kindertagesförderungsgesetz (Kita- FöG) ist die Zusammenarbeit des Fachpersonals mit den Eltern zu gewährleisten. Sind Eltern nicht zufrieden mit der Essensversorgung, haben sie die Möglichkeit, sich an die Leitung bzw. den Einrichtungsträger oder an die El- ternvertretung in der Einrichtung zu wenden, um ihre Einwände dort vorzubringen und gemeinsame Lösungen zu suchen. 6. Wie wird in den Berliner Kitaeigenbetrieben für eine gute und gesunde Ernährung gesorgt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 103 2 Zu 6.: Die Berliner Kitaeigenbetriebe sorgen – wie alle anderen Kitaträger - für eine gute und gesunde Ernäh- rung durch eigens für diesen Bereich festgelegte Quali- tätskriterien bzw. -standards, i.d.R. auf der Basis der „Richtlinien für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V.. Die Kriterien werden regelmäßig aktualisiert und gelten sowohl für eigenes Personal als auch für Caterer. Dazu gehören u.a. die tägliche Verwendung von frischem Obst und Gemüse, die Verwendung von Bio-Kost, die Berücksichtigung regionaler Anbieter, die Rücksichtnah- me auf Ernährungsbesonderheiten wie z.B. Allergien, Unverträglichkeiten. 7. Wie werden in den Kitaeigenbetrieben Caterer ausgewählt? Inwieweit wird dabei auf ein vegetarisches bzw. veganes Essensangebot geachtet? Welche Rolle spielt die Verwendung von Zutaten aus ökologischer und regionaler Landwirtschaft für die Auswahl? 8. Gibt es ein berlineinheitliches Vergabeverfahren für die Auswahl von Caterern in den Kitaeigenbetrieben, wenn nein, warum nicht? Zu 7. und 8.: In etlichen Einrichtungen der Eigenbe- triebe wird selbst zubereitetes Mittagessen gereicht. So- fern Caterer ausgewählt werden, erfolgt die Auswahl durch (europaweite) Ausschreibung auf der Basis spezifi- scher Qualitätskriterien. Die Qualitätskriterien für die Auswahl der Caterer legen die Eigenbetriebe selbst fest. Diese reichen von vegetarischen und veganen Angeboten, über die Nutzung von Zutaten aus ökologischer und regi- onaler Landwirtschaft, Frischwaren bei Obst und Gemüse aus dem regionalen und saisonalen Angebot, bis zu Be- standteilen an Bio-Produkten und weiteren Kriterien. Die Kita-Eigenbetriebe sind zur Anwendung der ber- lineinheitlichen Vergabevorschriften verpflichtet. 9. Wie sorgen die Berliner Kitaeigenbetriebe für die Erfüllung der in Frage 2 angesprochenen Regelung? Zu 9.: Die Eigenbetriebe des Landes Berlin sind Ver- einbarungspartner der QVTAG und somit gilt die Antwort unter 2. und 3. entsprechend. 10. Reichen die Regelungen in der QVTAG aus, um für alle Berliner Kitakinder eine qualitativ gute Essens- versorgung zu garantieren? Zu 10.: Dem Berliner Senat liegen keine Anhaltspunk- te vor, dass die Regelungen in der QVTAG - basierend auf den Aussagen des BBP – nicht ausreichend wären, um eine qualitativ gute Essensversorgung zu garantieren. 11. Wann, in welchem Verfahren und mit welchem Ergebnis wurde zum letzten Mal überprüft, ob die Mittag- essenspauschale i.H.v.23 € pro Monat ausreicht, um ein den in Frage 2 genannten Anforderungen genügendes Mittagessen bereitstellen zu können? Zu 11.: Die Verpflegungskosten (Materialkos- ten/Lebensmittel und die Herstellung der Verpflegung) sind Bestandteil der Sachkostenpauschale gem. geltendem Kostenblatt der Rahmenvereinbarung RV Tag. Der Kos- tenanteil für die Verpflegung beträgt kalkulatorisch nicht 23 €, sondern 56,84 € pro Platz und Monat. Darin enthalten ist der Verpflegungsanteil der Eltern von derzeit 23 € Euro im Monat. Die Trägerfinanzierung ist nicht "zweck- gebunden", d.h. ein Träger kann eigenständig mit dem Kostenanteil wirtschaften, um eine qualitativ hochwertige Mittagsversorgung zur Verfügung zu stellen. Die 23 € stellen den - auf volle Euro gerundeten – monatlichen Verpflegungsanteil dar, der durch die Eltern zu entrichten ist. Dieser ist über die Jahre unverändert beibehalten worden. Der aus Landesmitteln bezuschusste Teil hingegen ist im Rahmen der Anpassung des Kosten- blatts erhöht worden, letztmalig zum 1.1.2014 um 3,5 % entsprechend der Anpassung der Sachkostenpauschale. Berlin, den 08. Juli 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2014)