Drucksache 17 / 14 105 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 25. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2014) und Antwort Kampf gegen die Rockerkriminalität - Was hat das Vereinsverbot vom 24.05.2012 („Hells Angels Motorcyle Club Berlin City“) gebracht? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viel Vereinsvermögen konnte durch das Ver- einsverbot am 24.05.2012 sichergestellt werden? Zu 1.: Das Vereinsverbot und die Sicherstellungsver- fügungen sind noch nicht rechtskräftig, da hiergegen Klagen vor dem Verwaltungsgericht erhoben wurden. Der Wert des Vereinsvermögens kann nicht beziffert werden, da es sich um sichergestellte Gegenstände und Dokumen- te handelt. Bargeld wurde nicht sichergestellt. 2. Wie viele Personen gehörten diesem ehemaligen Chapter an? Zu 2.: Der Polizei Berlin waren zum Zeitpunkt des Verbots 43 Personen namentlich bekannt, die Angehörige der im Hells Angels Motorcycle Club als „Charter“ bezeichneten Ortsgruppe Hells Angels MC Berlin City wa- ren. 3. Trifft es zu, dass es zu mehreren Neugründungen von Nachfolgeorganisationen nach dem Vereinsverbot gekommen ist? Wenn ja, wie viele? Zu 3.: Wenige Monate nach dem Vereinsverbot konn- ten die ersten ehemaligen Mitglieder des verbotenen Hells Angels MC Berlin City wieder in Kutten des Hells Angels MC festgestellt werden. Diese haben sich augenscheinlich auf verschiedene bestehende oder neu gegründeten Char- ter aufgeteilt. Bei einigen Mitgliedern war in den nachfol- genden Monaten ein mehrfacher Wechsel der Charterzu- gehörigkeit zu beobachten. Im Juli 2012 haben sich vier neue Berliner Hells An- gels Charter gegründet: HAMC Northtown, HAMC Southtown, HAMC Westtown, HAMC Easttown. Diese setzten sich aus Teilen des verbotenen HAMC Berlin City und weiteren neu hinzugekommenen Personen zusam- men. Diese vier Charter haben sich polizeilichen Erkennt- nissen zufolge am 25.03.2014 selbst aufgelöst. 4. Kann man davon ausgehen, dass das tatsächliche Vereinsvermögen vor dem Verbot abgezogen wurde? Zu 4.: Da vor dem Verbot ein bestimmter Wert des si- cherzustellenden Vereinsvermögens nicht bekannt war, liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 5. Wie viele ehemaligen Mitglieder des Chapters wurden angeklagt? Zu 5.: Da es sich bei einem Vereinsverbot um einen Verwaltungsakt handelt, werden in diesem Verfahren keine strafrechtlichen Anklagen erhoben. Von den wegen des Tötungsdeliktes vom 10. Januar 2014 bisher Angeklagten waren mindestens sieben Perso- nen Mitglieder des verbotenen Charters Hells Angels MC Berlin City. 6. Welchen Sinn, soll ein Vereinsverbot aus Polizei- sicht haben? Zu 6.: Am Beispiel des Verbotes des Charters Hells Angels MC Berlin City lässt sich nachvollziehen, dass ein Vereinsverbot die Wirkung des Personenkreises mindes- tens zeitweise deutlich einschränkt, Strukturen stört, die Nachwuchsgewinnung behindert und ggf. materielle Wer- te entziehen kann. Dabei kommt auch der Signalwirkung, dass der Rechtsstaat derartige Entwicklungen nicht dul- det, herausragende Bedeutung zu. 7. Sind weitere Vereinsbote im Bereich der Rocker- kriminalität geplant? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 105 2 Zu 7.: Bei Erkenntnissen über das Vorliegen der ge- setzlichen Voraussetzungen eines Vereinsverbots werden entsprechende Verbotsverfahren geprüft und eingeleitet. 8. Trifft es zu, dass alle 13 Tatbeteiligten an dem Mord vom 10.01.2014 in der Residenzstraße aus dem verbotenen Chapter aus Mitte stammen? Zu 8.: Unter der Voraussetzung, dass das zum Zeit- punkt des Verbotes in Reinickendorf ansässige Charter Hells Angels MC Berlin City gemeint ist: nein. 9. Waren der oder die Täter im Bereich des Rocker- milieus polizeilich bekannt? Zu 9.: Ja. 10. Welche Waffen wurden nach den jeweiligen Fest- nahmen der 13 Tatbeteiligten sichergestellt? Zu 10.: Bei einem der Tatverdächtigen wurde im Zuge der Festnahme eine Schusswaffe aufgefunden. Berlin, den 09. Juli 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2014)