Drucksache 17 / 14 107 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 25. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2014) und Antwort Kampf gegen die Rockerkriminalität - Ist die Haftanstalt Berlin Moabit überfordert? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet die Senatsverwaltung für Justiz den ausgestrahlten Beitrag von Spiegel-TV unter dem Titel: „Ferien hinter Gittern“? 2. Welche Konsequenzen hat dies für die Haftanstalt Moabit? Zu 1. und 2.: Der Beitrag verdeutlicht mit - teilweise älteren und der Öffentlichkeit bereits bekannten - Auf- nahmen das Agieren von Gefangenen mit verbotenen Gegenständen und Substanzen. Trotz aller Anstrengungen der Mitarbeitenden kann nicht durchgehend verhindert werden, dass insbesondere Handys und Drogen in Justiz- vollzugsanstalten gelangen. Dennoch wird diesen Aktivi- täten durch eine Vielzahl von technischen, organisatori- schen und baulichen Maßnahmen begegnet. Dazu gehören insbesondere unterschiedlichste Kontrollmaßnahmen. Die unterschiedlichen Sachverhalte wurden - soweit eine Zuordnung möglich war - geprüft. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass auf festgestellte Pflichtverstöße von Gefangenen disziplinar- oder strafrechtlich reagiert wird. Justizvollzugsanstalten sind keine rechtsfreien Räume. Von Verhältnissen, wie der Titel des Beitrages suggeriert, kann keine Rede sein. 3. Seit wann tragen Insassen einen eigenen Zellen- schlüssel, wie im Beitrag dargestellt? Zu 3.: Die Gefangenen haben selbstverständlich kei- nen Zugriff auf Haftraumtürschlüssel. Was der Autor des Films offenbar nicht wusste ist, dass die Hafträume zu- sätzlich mit einem Profilzylinderschloss versehen sind, damit die Gefangenen während des Tages und den ge- währten Aufschlusszeiten die Möglichkeit haben, ihre Hafträume zu verschließen um somit ihre Habe vor unbe- fugtem Zugriff durch Mitgefangene zu sichern. Selbstver- ständlich können die Vollzugsbediensteten trotzdem je- derzeit die Hafträume betreten und diese Zusatzschlösser haben keine Funktion, sobald der Gefangene von einem Beamten in seinen Haftraum eingeschlossen wird. 4. Wie viel Drogen- und Handykontrollen wurden zwischen 2010 bis 2014 in Moabit durchgeführt? Zu 4.: Die Durchführung der Kontrollmaßnahmen wird statistisch nicht erhoben, sondern es erfolgt eine Dokumentation der Funde. 5. Geschieht dies nur anlassbezogen oder auch unan- gekündigt und regelmäßig? Zu 5.: Inhaftierte werden über eine Kontrollmaßnahme stets erst zum Zeitpunkt der Durchführung in Kenntnis gesetzt. Es finden sowohl regelmäßige als auch anlass- bezogene Kontrollen statt. 6. Werden die Facebookprofile der Insassen, auf de- nen Handyfilme hochgeladen werden, kontrolliert? Zu 6.: Eine flächendeckende Überprüfung findet nicht statt, weil dies bei über 10.000 Gefangenen, die jährlich die Berliner Haftanstalten durchlaufen, unverhältnismäßig wäre. Eine Prüfung wird nur bei konkretem Anlass vor- genommen. 7. Was tut die Berliner Justiz gegen den Medikamen- tenschmuggel in der Haftanstalt? Zu 7.: Die Maßnahmen, die zur Verhinderung der Einbringung von Drogen und Handys ergriffen werden, dienen auch dem Auffinden von unzulässigen Medika- menten; dieses Verhalten wird entsprechend geahndet. So haben Polizei und Staatsanwaltschaft im März 2014 im Zusammenwirken mit der Justizvollzugsanstalt Moabit einen Einbringungsweg von verbotenen Substanzen und Gegenständen aufgedeckt. Dem betroffenen Mitarbeiter eines mit dem Gefangeneneinkauf betrauten Unterneh- mens wurde gekündigt. Strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn laufen. Der Vorfall ist Anlass dafür, dass das Einlassprocedere von Externen in allen Berliner Justiz- vollzugsanstalten nochmals einer eingehenden Prüfung unterzogen wurde. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 107 2 8. Ist genügend Personal vor Ort, um unangekündigt die Hafträume zu kontrollieren? Zu 8.: Ja. Berlin, den 14. Juli 2014 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2014)