Drucksache 17 / 14 112 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 25. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2014) und Antwort Fuhrpark und Feuerlöschboote der Berliner Feuerwehr ausreichend? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie groß ist der Fahrzeugpark der Berliner Feuer- wehr? (Bitte um Einzelauflistung) Zu 1.: Insgesamt beläuft sich der Bestand einschließ- lich der taktischen und technischen Reserve auf 897 Fahr- zeuge. Im Einzelnen setzt sich der Fuhrpark wie folgt zusammen: Löschfahrzeuge 166 Tanklöschfahrzeuge 25 Drehleitern 41 Rüst- und Gerätewagen 22 Rettungsfahrzeuge (Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeuge) 208 Sonderkraftfahrzeuge 3 Fernmeldefahrzeuge 4 Einsatzleitfahrzeuge 88 Mannschaftstransportfahrzeuge 25 Wirtschaftsfahrzeuge 6 Lastkraftwagen 60 Kranfahrzeuge 3 Wechselladerfahrzeuge 24 Abrollbehälter (für die Wechselladerfahrzeuge) 43 Arbeitsmaschinen 3 Feuerwehranhänger 82 Boote (Lösch-, Rettungs-, Schlauch- und Mehrzweckboote) 94 2. Wie groß ist der Fahrzeugpark der Freiwilligen Feuerwehr? (Bitte um Einzelauflistung) Zu 2.: Die Freiwillige Feuerwehr (FF) hat keinen ei- genen Fahrzeugpark. Der FF wird aus dem Gesamtkon- tingent der entsprechende Bedarf zur Verfügung gestellt. Das sind aktuell folgende Fahrzeuge: Fahrzeugtyp Direktion Süd Direktion Nord Direktion West Löschfahrzeuge 38 51 22 Tanklöschfahrzeuge 6 9 2 Drehleiter - 1 - Schlauchwagen 3 4 4 First Responder 7 3 1 Rettungswagen 1 1 2 Einsatzleitwagen 1 1 - Mannschaftstransportwagen 1 - - Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 112 2 3. Wie hoch ist der gesamte Investitionsbedarf beim Fuhrpark der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr? Zu 3.: Die Höhe des Investitionsbedarfs für den Fuhr- park hängt von vielen Faktoren ab. Im aktuellen Doppel- haushalt stehen der Berliner Feuerwehr für Fahrzeugin- vestitionen 6,317 Millionen Euro (2014) und 7,24 Millio- nen Euro (2015) zur Verfügung. Diese Mittel reichen im Wesentlichen nur für die Bestanderhaltung, also reine Ersatzbeschaffungen. In keiner Fahrzeugkategorie ist ein Überalterungsabbau möglich. Im Rahmen der Prioritäten- setzung beschafft die Feuerwehr zurzeit vorrangig Ret- tungsfahrzeuge. Eine Langfristeinschätzung bis zum Jahr 2020 geht von einem finanziellen Mehrbedarf für Fahrzeuginvestiti- onen von rund 48 Millionen Euro aus. Dieser Einschät- zung liegt die Überlegung zu Grunde, einerseits alle not- wendigen Fahrzeugbeschaffungen zur Erhaltung des Be- standes durchzuführen (der Bedarf ergibt sich aus Fahr- zeugsoll und der vom Fahrzeugtyp abhängigen Nutzungs- dauer) und andererseits – im Rahmen der Prioritätensetzung - zumindest teilweise die vorhandene Überalterung großer Teile des Fuhrparks auszugleichen. Dies ist nicht zuletzt auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit. Die Lang- fristprognose basiert auf der Annahme, dass die Investiti- onsplanung ab dem Doppelhaushalt 2016/2017 zusätzlich zum Bestandserhalt auch Mittel für einen Überalterungs- abbau beinhaltet. Kostensteigerungen für zukünftige Zeiträume sind reine Schätzungen. Sie ergeben sich aus Inflation, techni- schem Fortschritt und veränderten rechtlichen Rahmen- bedingungen. Durch die Anforderungen, die mit der Um- setzung des Notfallsanitätergesetzes einhergehen, erhöhen sich die Beschaffungskosten eines Rettungswagens (RTW) um ungefähr 40.000 - 50.000 Euro. Allein für die sukzessive Umrüstung aller RTW werden in den nächsten sechs Jahren zusätzlich um die 7 Millionen Euro benötigt. 4. Wie ist die Ersatzteilversorgung gesichert? Zu 4.: Die Ersatzteilversorgung für den Fuhrpark der Berliner Feuerwehr wird über Abrufaufträge über die Lieferung von Ersatzteilen gesichert, die mit allen Fahr- zeug- und Aufbauherstellern sowie mit Zulieferern abge- schlossen wurden. Diese Abrufaufträge beinhalten die Lieferung aller gängigen Ersatzteile innerhalb von 24 Stunden zur Zentralwerkstatt der Berliner Feuerwehr. Im Ersatzteillager der Zentralwerkstatt werden auch alle gängigen Ersatzteile gelagert, um eine schnelle Repa- ratur zu gewährleisten. 5. Gibt es Ersatzfahrzeuge beim Ausfall eines Fahr- zeuges in einer Berufs- oder Freiwilligen Feuerwehr? Zu 5.: Grundsätzlich ja. 6. Wie viele Fahrzeuge der Berliner Feuerwehr waren in den letzten vier Jahren in Verkehrsunfälle verwickelt mit welchem Ergebnis? Zu 6.: Von Juni 2010 bis Juni 2014 sind Fahrzeuge der Berliner Feuerwehr in 592 Unfälle verwickelt gewe- sen. Unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sind die Fahrzeuge repariert und dem Dienstbetrieb wieder zugeführt worden. Andernfalls wurden die Fahrzeuge ausgesondert, ggf. zum Verkauf angeboten und Ersatz beschafft. 7. Wie viel funktionierende Feuerlöschboote besitzt die Berliner Feuerwehr? Zu 7.: Derzeit sind zwei Löschboote gleichen Typs in Betrieb (1 Stammboot, 1 Reserveboot). 8. Wann wurden die einzelnen Feuerlöschboote in Betrieb genommen? Zu 8.: Beide Feuerlöschboote wurden am 1. Mai 1975 zugelassen und in Betrieb genommen. 9. Wie hoch ist der Investitionsbedarf bei Feuer- löschbooten? Zu 9.: Der Investitionsbedarf für ein Feuerlöschboot liegt bei ca. 2,5 Millionen Euro. 10. Wann und wohin wurden in den letzten vier Jahren Feuerlöschboote ausgetauscht oder umgesetzt? Zu 10.: In den letzten vier Jahren erfolgten keine Löschbootumsetzungen. Beide Löschboote sind auf der Feuerwache Spandau-Süd stationiert. Eine Umsetzung eines Löschbootes (Feuerwache Köpenick – Müggelsee) wurde und wird zum einen aus einsatztaktischen Gründen und zum anderen unter Betrachtung des Auf- wand-/Nutzeneffekts nicht in Erwägung gezogen. Zudem ist an diesem Standort ein Mehrzweckboot stationiert, welches dort als ausreichend erachtet wird. 11. Wann erhält das "MZB1" einen Sonnenschutz bzw. eine Überdachung? Zu 11.: Die Ausstattung mit einem Sonnenschutz bzw. einer Überdachung ist nach der einschlägigen DIN 14961 „Boote für die Feuerwehr“ nicht vorgesehen. Gefordert ist ein Windschutz, ein solcher ist bei dem Mehrzweckboot 1 (MZB 1) vorhanden. Berlin, den 11. Juli 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2014)