Drucksache 17 / 14 113 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 25. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2014) und Antwort Dienstuntauglichkeit und Überstunden bei Berliner Feuerwehr und Polizei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viel Beamte sind bei der Berliner Feuerwehr und Berliner Polizei dienstuntauglich? Zu 1.: Bei der Polizei Berlin sind derzeit 253 Polizei- vollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft nur eingeschränkt dienstfähig. Bei weiteren 125 Polizeivoll- zugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten wird derzeit überprüft, ob auch in diesen Fällen von einer dauerhaften Verwendungseinschränkung ausgegangen werden muss. Eine vorübergehend eingeschränkte Dienstfähigkeit be- steht bei 557 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivoll- zugsbeamten. Bei der Berliner Feuerwehr sind aktuell insgesamt 105 Beamtinnen und Beamte dauerhaft dienstunfähig er- krankt. 476 Dienstkräfte versehen ihren Dienst mit ge- sundheitlichen Einschränkungen. 2. Spielen Traumatisierungen im Einsatz dabei eine Rolle? Zu 2.:Dienstlich bedingte Traumatisierungen von Be- amtinnen und Beamten des Polizeipräsidenten in Berlin und der Berliner Feuerwehr werden statistisch nicht ge- sondert erfasst. Insoweit kann zu einem ursächlichen Zusammenhang zwischen Traumatisierung und vorüber- gehender oder dauerhafter Dienstunfähigkeit keine Stel- lung genommen werden. Nach Einschätzung des Polizei- ärztlichen Dienstes haben Traumatisierungen in den letz- ten Jahren allerdings an Intensität zugenommen. 3. Welche Angebote haben die Beamtinnen und Be- amten eine professionelle Beratung bzw. Aufarbeitung zu erhalten? Zu 3.: Bei der Polizei Berlin gibt es seit 1988 eine ei- gene Sozialbetreuung als innerbetriebliche Beratungsstel- le, die beim Polizeiärztlichen Dienst angebunden ist. Die Dienstkräfte der Sozialbetreuung können im Bedarfsfall auf die Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie, Neu- rologie und Sozialmedizin des Polizeiärztlichen Dienstes sowie auf die Arbeits- und Betriebsmedizinerinnen und Arbeits- und Betriebsmediziner des Bereiches Arbeits- schutz zurückgreifen. Die Erreichbarkeit der Sozialbe- treuung ist rund um die Uhr gewährleistet. Im Rahmen der Beratung können bei Bedarf auch die Dienststelle und die Angehörigen der betroffenen Dienstkräfte mitbetreut werden. Einer der Schwerpunkte dieser Dienststelle ist u.a. die Beratung nach belastenden dienstlichen oder privaten Ereignissen. Das Ziel der angebotenen Beratung ist unter anderem die Möglichkeit der emotionalen Entlas- tung durch zeitnahe Beratung. Im Hinblick auf entspre- chende Belastungsreaktionen können mögliche auftreten- de Symptome aufgezeigt und entsprechende individuelle Hilfsangebote bis hin zu ambulanten, teilstationären oder ggf. erforderlichen stationären Maßnahmen unterbreitet werden. Bei der Berliner Feuerwehr wird ein sog. Einsatznach- sorgeteam aus geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbei- tern und Seelensorgerinnen sowie Seelsorgern zur schnel- len Reaktion nach stark traumatisierenden Ereignissen bzw. auf Aufforderung durch den Lagedienst bzw. die Einsatzleiterin bzw. den Einsatzleitern vorgehalten. Zu- dem bietet der beauftragte Arbeitsmedizinische Dienst durch eine Arbeitspsychologin oder einen Arbeitspsycho- logen regelmäßige Sprechstunden für die Einsatzkräfte an. Ferner werden Gefährdungsbeurteilungen (unter Zu- hilfenahme von Analysetools) unter besonderer Berück- sichtigung der psychischen Belastung erarbeitet und durchgeführt. Weiterhin stehen die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte des beauftragten arbeitsmedizinischen Dienstes sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Berliner Feuerwehr mit Beratungen zu entsprechenden Hilfsangeboten zur Verfügung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 113 2 4. Wie hoch sind die Überstunden bei der Berliner Feuerwehr und Berliner Polizei in 2012, 2013 und 2014? Zu 4.: Die Überstundensituation gestaltet sich wie folgt: Polizei Feuerwehr 31.12.2012 959.130 318.195 31.12.2013 951.459 356.923 31.03.2014 936.041 327.618 5. Wie werden diese Überstunden abgebaut? Zu 5.: Entstandene Überstunden werden durch Frei- zeitausgleich oder durch Gewährung von Mehrarbeitsver- gütung abgebaut. 6. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit es nicht zu einer hohen Zahl an Überstunden kommt? Zu 6.: Polizei und Feuerwehr versuchen im Rahmen ihrer organisatorischen Möglichkeiten, insbesondere durch Einsatzplanung und Arbeitszeitgestaltung, Über- stunden so gering wie möglich zu halten. Das ist vor dem Hintergrund steigender Anforderungen mit Bezug zum Einsatzgeschehen eine Herausforderung. Berlin, den 14. Juli 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juli 2014)