Drucksache 17 / 14 120 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 25. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2014) und Antwort Jugendschutzkontrollen in Berlin II – Was wurde bisher getan? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf der Grundlage der zugelieferten Angaben aus 10 der 12 der bezirklichen Ordnungsämter und der Berliner Poli- zei. Die Angaben für das Jahr 2014 beziehen sich auf den Zeitraum des 1. Halbjahres. 1. Wie viel Kontrolleinsätze gab es in 2013 und 2014 mit der Berliner Polizei und den Ordnungsämtern (Bitte Auflistung nach Bezirken)? Zu 1.: Die Berliner Polizei hat im Jahr 2013 insgesamt 125 Einsätze und im ersten Halbjahr 2014 insgesamt 53 Einsätze mit jugendschutzrechtlichem Bezug durchge- führt. Der größte Anteil dieser Einsätze erfolgte in enger Kooperation mit den Bezirken. Kontrolleinsätze 2013 Bezirk Sum- me polizeiliche Einsätze mit jugendschutzrechtl. Be- zug Anzahl über- prüfter Örtlich- keiten festgestellte Ordnungswidrigkeiten (Owi) Jugendschutzgesetz sonsti- ge Owi's Straf- taten mit Bezirk- samt ohne Be- zirksamt unerlaubte Alkohol- abgabe unerlaub- ter Auf- enthalt unerlaubte Tabakabga- be Pankow 5 5 0 62 0 0 0 67 0 Reinickendorf 36 36 0 268 6 3 27 75 6 Charlottenburg- Wilmersdorf 3 3 0 34 0 0 0 59 2 Spandau 7 7 0 91 0 1 0 78 5 Mitte 8 5 3 39 0 1 3 73 3 Steglitz- Zehlendorf 9 9 0 47 0 1 0 34 7 Tempelhof- Schöneberg 20 18 2 117 0 9 0 92 45 Friedrichshain- Kreuzberg 1 1 0 5 0 1 0 11 2 Neukölln 26 26 0 155 3 7 25 212 23 Lichtenberg 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Marzahn- Hellersdorf 10 2 8 24 0 0 0 13 0 Treptow- Köpenick 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt 125 112 13 842 9 23 55 714 93 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 120 2 Kontrolleinsätze Januar bis Juni 2014 Bezirk Sum- me polizeiliche Einsätze mit jugendschutzrechtl. Bezug Anzahl über- prüfter Örtlich- keiten festgestellte Ordnungswidrigkeiten (Owi) Jugendschutzgesetz sons- tige Owi's Straf- taten mit Bezirk- samt ohne Be- zirksamt unerlaubte Alkohol- abgabe unerlaub- ter Auf- enthalt unerlaubte Tabakabgabe Pankow 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Reinickendorf 8 8 0 58 0 0 0 47 1 Charlottenburg- Wilmersdorf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Spandau 3 3 0 39 0 0 0 27 3 Mitte 3 3 0 8 0 0 0 200 5 Steglitz- Zehlendorf 9 7 2 62 3 22 2 15 7 Tempelhof- Schöneberg 9 9 0 46 0 0 0 132 28 Friedrichshain- Kreuzberg 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Neukölln 20 20 0 127 7 21 7 136 12 Lichtenberg 1 1 0 2 0 0 0 1 0 Marzahn-Hellersdorf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Treptow-Köpenick 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt 53 51 2 342 10 43 9 558 56 Neben den zahlreichen Kontrolleinsätzen, die die be- zirklichen Ordnungsämter zur Überwachung des Jugend- schutzes mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) und den Sachbe- arbeiterinnen und Sachbearbeitern mit besonderen Kon- trollaufgaben (SBK) regelmäßig durchführen, finden auch gemeinsame Kontrollen mit den örtlichen Polizeiabschnit- ten statt. Insgesamt haben im Jahr 2013 mindestens 283 und im 1. Halbjahr des Jahres 2014 mindestens 85 ge- meinsame Jugendschutzkontrollen von Polizei und be- zirklichen Ordnungsämtern stattgefunden, die sich wie folgt auf die Bezirke verteilen: Ordnungsamt 2013 2014 (1.Hj.) Charlottenburg- Wilmersdorf 59 7 Friedrichshain- Kreuzberg 0 0 Lichtenberg 1 1 Marzahn-Hellersdorf keine Angabe möglich 0 Mitte 0 0 Neukölln 32 19 Pankow keine Angabe keine Angabe Reinickendorf 154 40 Spandau 9 3 Steglitz-Zehlendorf keine Angabe keine Angabe Tempelhof- Schöneberg 27 15 Treptow-Köpenick 0 1 Summe 283 85 Die abweichenden Angaben in den Statistiken zwi- schen Polizei und Ordnungsämtern liegen in den unter- schiedlich erhobenen Messfaktoren begründet: Die Poli- zei erfasst ihre jeweiligen Einsätze unabhängig von der Anzahl der dabei kontrollierten Einsatzorte, während die Bezirke teilweise Einsatzort bezogen die Kontrollen er- fassen. Darüber hinaus gibt es seit 2013 landesweite Einsätze von jugendlichen Testkäuferinnen und Testkäufern in enger Kooperation der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit den bezirklichen Ordnungsämtern, die bezüg- lich der Jugendschutzvorschriften mitunter einen erschre- ckenden Umgang der abgebenden Geschäfte aufdeckten. Die Quote der Missachtung des Jugendschutzes schwankt an den jeweiligen Einsatztagen zwischen 40% und 100%. 2. Gibt es offene bzw. unbesetzte Stellen im Bereich des Jugendschutzes sowie der Sicherung im Land Berlin oder den Bezirken (Bitte Auflistung nach Bezirken)? Zu 2.: Es gibt keine Beschäftigten der bezirklichen Ordnungsämter, die ausschließlich für Jugendschutzkon- trollen zuständig sind. Vielmehr nehmen die Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Ordnungsdiens- tes (AOD) diese Aufgabe im Rahmen ihrer allgemeinen Kontrolltätigkeit nach Maßgabe der personellen Kapazitä- ten und Einsatzpläne bzw. bei Schwerpunkteinsätzen wahr. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 120 3 Im Jahr 2008 haben alle Berliner Ordnungsämter zur Stärkung des Jugend- und Nichtraucherschutzes zwei neu geschaffene Stellen von Sachbearbeiterinnen und Sachbe- arbeitern mit besonderen Kontrollaufgaben (SBK) erhal- ten; der Bezirk Mitte hat wegen der Priorisierung des Jugendschutzes sogar noch vier weitere SBK-Stellen hinzugefügt. Einige Bezirke wollten diese Einengung auf zwei Einsatzfelder nicht und haben deshalb entschieden, diesen Stellenaufwuchs ihrem Allgemeinen Ordnungs- dienst (AOD) hinzuzufügen. Von den acht Bezirken, die über Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern mit beson- deren Kontrollaufgaben (SBK) verfügen, gibt es nur eine Stellenvakanz in Lichtenberg und drei in Mitte. 3. Kann das Land Berlin seiner originären Kontroll- pflicht vollständig nachkommen? Zu 3.: Da es keine gesetzlichen Vorgaben zu Art und Umfang der Jugendschutzkontrollen gibt und diese je- weils durch die Verantwortlichen der bezirklichen Ord- nungsämter definiert werden, kann es bezüglich der Ein- schätzung einer vollständigen Aufgabenerfüllung keine abschließende Bewertung geben. Vielmehr spiegelt sich in einer Beurteilung auch immer der subjektive Anspruch des jeweiligen Betrachters wieder. 4. Welche Konsequenzen hatten die Kontrolleinsätze in 2013 und 2014 (Bitte um Auflistung der Bezirke und Deliktsfelder)? Zu 4.: Die bei den Jugendschutzkontrollen festgestell- ten Verstöße führten im Jahr 2013 zur Einleitung von 317 Ordnungswidrigkeitenverfahren und im 1. Halbjahr des Jahres 2014 zu 142 Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die bezirklichen Ordnungsämter. Auf die einzelnen Be- zirke verteilen sie sich, wie folgt: Ordnungsamt 2013 2014 (1.Hj.) Charlottenburg- Wilmersdorf 13 2 Friedrichshain- Kreuzberg 11 0 Lichtenberg 83 19 Marzahn-Hellersdorf 81 27 Mitte 103 49 Neukölln 45 13 Pankow keine Angabe keine Angabe Reinickendorf 26 24 Spandau 11 keine Angabe möglich Steglitz-Zehlendorf keine Angabe keine Angabe Tempelhof- Schöneberg 114 72 Treptow-Köpenick 27 14 Summe 514 220 In den bezirklichen Ordnungsämtern werden keine de- liktbezogenen Statistiken geführt. Exemplarisch für die Vielfalt der von den Ordnungs- ämtern festgestellten Verstöße gegen den Jugendschutz ist die detaillierte Auswertung des Bezirksamtes Neukölln: Tatvorwurf 2013 2014 (1.Hj.) Bekanntmachung der Jugendschutz- vorschriften (§ 3 Abs.1 Jugendschutzgesetz) 33 12 Teilnahme von Kindern und Jugend- lichen an Gewinnspielen (§ 6 Abs.2 Jugendschutzgesetz) 4 0 Verbotene Abgabe von Alkohol und alkoholhaltigen Getränken (§ 9 Abs.1 Jugendschutzgesetz) 2 0 Verbotene Abgabe von Tabakwaren (§ 10 Abs.1 Jugendschutzgesetz) 6 0 Gestatten des Verzehrs von Alkohol und alkoholhaltigen Getränken (§ 9 Abs.1 Jugendschutzgesetz) 0 1 insgesamt 45 13 Die Durchführung von 20 Testkäufen im Jahr 2013 in Charlottenburg-Wilmersdorf führte in der Folge zur Ein- leitung von 13 Ordnungswidrigkeitenverfahren. 5. Weshalb kam es nur im Jahr 2012 in Mitte zu einer "Teilschließung einer Diskothek"? Ist das "Dunkelfeld" höher? Zu 5.: Dem Senat liegen hierzu keine Angaben vor. 6. Wie werden Spätkauf-Shops in Berlin mit Hin- blick auf die Einhaltung des Jugendschutzes kontrolliert? Zu 6.: Alle Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe bzw. Verkaufsstellen werden von den bezirklichen Ord- nungsämtern nach den gleichen ordnungsbehördlichen Grundsätzen des Jugendschutzes kontrolliert. Berlin, den 14. Juli 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juli 2014)