Drucksache 17 / 14 121 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 27. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2014) und Antwort Wenn die Schwimmhallennutzungszeiten nicht mehr den Nutzerinnen und Nutzern die- nen… Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Am 10. April 2014 sagte Herr Senator Henkel auf eine Frage von Frau Dr. Hiller: „(…) ich habe gesagt, dass ich bis spätestens Ende Juni 2014, also in diesem Jahr, das (komplette Bäder-) Konzept vorlege. (…) An dem Termin will ich nicht rütteln, und dabei bleibt es.“ In der Vorlage für den Hauptausschuss Rote Nummer 0087 H - Zuschüsse an die Berliner Bäder-Betriebe "Berliner Bäderkonzept 2025“ heißt es nun: „Das Bäderkonzept 2025 wird nach vorheriger Beteiligung des Senats bis zum 31.08.2014 vorgelegt werden können.“ Daraus ergibt sich die Frage: Nach welchem, von wem und wann beschlos- senen Konzept wurden bzw. werden Veränderungen der Nutzungszeiten für Vereine in den Schwimmhallen (ins- besondere in Mischbädern) abweichend vom laufenden Vergabezeitraum für den Zeitraum 01.09.2014 bis 31.08.2015 vorgenommen? 2. Welche Veränderungen bei der Verteilung der Wassernutzungszeiten planen die Berliner Bäderbetriebe in den sogenannten Mischbädern (siehe Drs. 17/1659) bei den Vergabezeiten für das Vereinsschwimmen? Auf wel- che Art und Weise wird die Zuteilung der Wassernut- zungszeiten der Lebenswirklichkeit der jeweiligen Sport- lerinnen und Sportler (insbesondere der Zielgruppen Schülerinnen und Schüler der verlässlichen Halbtagsschu- le bzw. der Ganztagsschulen) angepasst? Zu 1. und 2.: Die Veränderung der Nutzungszeiten für die Öffentlichkeit, die Schulen und Vereine wird jedes Jahr von den Berliner Bäder-Betrieben (BBB) als Verga- bestelle überprüft und angepasst. Die Anpassung wird im Rahmen von Vergabeberatungen, an denen Vertreter des Regionalen Beirates, der Vereine sowie der Bad- und Regionalleitung der BBB teilnehmen, für das kommende Schuljahr im jeweils I. Quartal eines Jahres vorgenom- men. In diesen Beratungen werden die von Seiten der BBB geplanten Änderungen erklärt, Änderungswünsche der Vereine gemeinsam besprochen und diese – abhängig von dem vorhandenen Wasserflächenangebot – ggf. ganz oder teilweise berücksichtigt. Grundlage für die Belegung sind die Vorgaben der Satzung über die Nutzung der Einrichtungen der Berliner Bäder-Betriebe vom 01.11.2013 (Nutzungssatzung), in der nach § 2 Abs. 6 vorgegeben wird, dass wenigstens 50% der Wasserflächen zur Grundversorgung (öffentliche entgeltpflichtige Daseinsvorsorge) bereitzustellen sind. Nach § 2 Abs. 5 der Nutzungssatzung ist zusätzlich zu beachten. „Bei der Vergabe von Schwimmbädern ist eine möglichst vollständige Auslastung anzustreben. Die Schwimmbäder sollen es den Nutzenden ermöglichen, ihren sportlichen Übungs-, Lehr- oder Wettkampfbetrieb durchzuführen. Bei den laufenden Vergaben der Schwimmbäder sind im Hinblick auf die Mehrfachnut- zung grundsätzlich die Belange der genannten Nutzenden in nachstehender Rangfolge zu beachten: 1. Schulen für ihren obligatorischen Schwimmunter- richt, 2. Landesleistungszentren und Bundesstützpunkte, 3. förderungswürdige Sportorganisationen mit Übungs-, Lehr- oder Wettkampfbetrieb für den Kinder- und Jugendbereich, 4. förderungswürdige Sportorganisationen mit Übungs-, Lehr- oder Wettkampfbetrieb, 5. alle weiteren in § 2 Absatz 1 Satz 2 genannten un- entgeltlich Nutzenden. Darüber hinaus soll beachtet werden, dass a) der notwendige Übungs-, Lehr-, oder Wettkampfbetrieb bisheriger Nutzender durch die zusätzliche Berücksichtigung neuer Nutzender nicht unange- messen beeinträchtigt wird, b) Kinder- und Jugendgruppen zu für sie vertretbaren Tageszeiten (in der Regel zwischen 16 Uhr und 19 Uhr) Vorrang erhalten, c) geschlechterspezifische Erfordernisse berücksichtigt werden, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 121 2 d) die Belange des Behindertensports in besonderer Weise Beachtung finden, e) die Nutzungszeiten an Wochenenden vorrangig für den Wettkampfbetrieb bereitgestellt werden, f) unter Einhaltung der vorstehenden Vergabekriterien die Schwimmbäder geschlechtergerecht zu vergeben sind.“ 3. Welche konkreten Erwägungen führten zu der Vorlage eines Belegungsplans für den Zeitraum 01.09.2014 bis 31.08.2015 mit drastischen Wasserzeit- kürzungen am Donnerstag und Freitag sowie dem Weg- fall des Mittwochs als Trainingstages in der Schwimmhal- le Anton-Saefkow-Platz, obwohl der betroffene Schwimmverein Vorschläge in Anlehnung des Bele- gungsplanes 2013 zu 2014 unterbreitet hat, die die gute auch durch den Landestrainer bestätigte Trainingsarbeit des SV Berolina e.V. weiterhin abgesichert hätten? Zu 3.: Bei der Vergabe der Wasserzeiten für das kommende Schuljahr wurde in den Schwimmhallen des Bezirkes Lichtenberg die Hinweise der Bevölkerung aufgenommen, dass für Kinder aus dem umliegenden Wohngebieten teilweise keine Zeiten zur Verfügung ste- hen. In allen drei Schwimmhallen des Bezirks wurde das „Blockzeitenmodell“ eingeführt, in dem die Schwimmhalle (außer der Sauna) ganz oder zeitweise vollständig nur durch Vereine genutzt wird. Dabei übernehmen die Ver- eine eigenverantwortlich die Wasseraufsicht, teilweise die Einlasskontrolle und die Grobreinigung. Dies hat zur Folge, dass in dieser Zeit die BBB nur die Betriebsauf- sicht gewährleisten müssen und somit Personalkosten eingespart werden. Bis auf den SV Berolina e.V. lag von allen beteiligten Vereinen die Zustimmung vor. Der Re- gionale Beirat stimmte am 22.05.2014 dem neuen Kon- zept der Belegung zu. 4. Wie beurteilt der Senat die Kürzungsabsichten der Berliner Bäderbetriebe bei den Wasserkapazität für Kin- der- und Jugendzeiten (von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr) im Vereinsschwimmen von 30 bis 40 % sowie eine Kon- zentration der verbleibenden Zeiten auf zwei auf einander folgende Tage von bisher fünf möglichen Wochentagen auch mit Blick auf mögliche Trainingserfolge bei den jungen Sportlerinnen und Sportlern, insbesondere für die, die schon länger im Verein schwimmen? 5. Sind dem Senat die vom SV Berolina e. V. ange- kündigten Konsequenzen, 120 bis 150 jungen Sportlerin- nen und Sportlern keine Trainingszeiten in der Schwimmhalle Anton-Saefkow-Platz nach dem geplanten Nutzungsplan anbieten zu können, bekannt? Zu 4. und 5.: Nach Angaben der BBB stehen dem Verein SV Berolina für seinen Übungs- und Lehrbetrieb insgesamt wöchentlich 110 Bahnstunden (eine Bahnstun- de entspricht einer 25m-Bahn für eine Stunde) zur Verfü- gung. Dieser Verein hat die Möglichkeit, an jedem Wo- chentag in den Schwimmhallen (SH) Anton-Saefkow- Platz und Sewanstraße in der Kernzeit für Kinder (16.00 Uhr -19.00 Uhr) seinen Trainingsbetrieb im Bezirk Lich- tenberg zu organisieren. Die an den Regionalen Beirat gerichtete Beschwerde des SV Berolina wegen der Reduzierung der Wasserzei- ten wurde in der Sitzung dieses Beirates am 22.05.2014 beraten und dort nach Prüfung als nicht berechtigt zu- rückgewiesen. 6. Wenn ja, wie beurteilt der Senat diese drohende Situation im Zusammenhang mit der in der Schriftlichen Anfrage 17/13297 festgehaltenen Aussage: „…Ziel ist dabei (gemeint war das noch zu beschließende Bäderkon- zept), die Bedingungen für das obligatorische Schul- schwimmen der Schülerinnen und Schüler sowie den Übungs-, Lehr- oder Wettkampfbetrieb der Berliner Sportvereine nachhaltig zu sichern bzw. zu verbessern.“? Zu 6.: Der Senat hält an der Zielstellung fest. 7. Welche Vereine oder Gruppen erhalten auf wel- cher Grundlage zusätzliche Trainingszeiten zwischen 16:00 Uhr und 19:00 Uhr (bitte auch die Schwimmhallen angeben)? Zu 7.: In den Belegungsrunden der Bezirke Mitte, Pankow, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow- Köpenick und Friedrichshain-Kreuzberg hat kein Verein zusätzliche Zeiten von 16:00 bis 19:00 Uhr erhalten. Bei den Belegungen wurde jedoch darauf geachtet, dass in dieser Zeit ausschließlich Kinder und Jugendliche trainie- ren und die älteren Sportlerinnen und Sportler die Schwimmhallen danach nutzen. 8. Wann werden die Schwimmvereine, die ursprüng- lich in der Schwimmhalle in der Thomas-Mann-Straße trainierten, in „ihre“ sanierte Schwimmhalle zurückkehren können? Welche Wassernutzungszeiten in welchen Schwimmhallen werden dadurch wieder anderen Verei- nen oder dem öffentlichen und bezahlten Schwimmen zur Verfügung gestellt? Was kostet es bzw. welchen Nutzen ziehen die Berliner Bäderbetriebe aus der Schließzeit der Schwimmhalle Thomas-Mann-Str.? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 121 3 Zu 8.: Nach Angeben der BBB entsteht durch die Schließung der SH Thomas-Mann-Straße kein finanzieller Vorteil, da in den umliegenden Schwimmhallen (SH Buch, Kombibad Seestraße, Wettkampfhalle in der Schwimm- und Sprunghalle im Europasportpark, SH Anton-Saefkow-Platz sowie SH Holzmarktstraße) zusätz- liche Zeiten zur Verfügung gestellt wurden, die für das öffentliche Schwimmen nicht mehr zur Verfügung stehen. Zudem verursacht die SH Thomas- Mann-Straße auch als geschlossene Halle laufende Kosten (insbesondere zur Absicherung der Sportanlage). Der Baubeginn für die Sanierung dieser Halle wird in Abhängigkeit verfügbarer Mittel im Jahr 2015 erfolgen. Mit einer Inbetriebnahme wird frühestens ab dem Schul- jahr 2016/17 gerechnet. 9. Wie wird der Senat bis zum Abschluss eines schlüssigen und nachhaltigen Bäderkonzeptes dafür Sorge tragen, dass Verschlechterungen bei der Vergabe von Wassernutzungszeiten für die jeweiligen Nutzergruppen ausgeschlossen werden? Zu 9.: Die BBB halten sich bei der Vergabe von Was- serzeiten als Teil ihres operativen Geschäfts an die Vor- gaben der Nutzungssatzung. Bei den laufenden Vergaben der Schwimmbäder werden bei Mehrfachnutzung grund- sätzlich die Belange der Nutzenden in der dort genannten Rangfolge beachtet. Die BBB und die Regionalen Beiräte berücksichtigen dabei im Rahmen der vorhandenen Mög- lichkeiten die unterschiedlichen Interessenslagen. Der Senatsverwaltung für Inneres und Sport obliegt allein die Staatsaufsicht (Rechtsaufsicht). Verstöße, die ein Eingrei- fen des Senats erforderlich machen würde, sind dem Se- nat aus der Vergangenheit und in der Gegenwart nicht bekannt. Berlin, den 11. Juli 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2014)