Drucksache 17 / 14 123 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 26. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2014) und Antwort Niedrigschwellige Erziehungs- und Familienberatung – Theorie und Praxis? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele der laut Rahmenvereinbarung über die Erziehungs- und Familienberatung im Land Berlin als Mindestausstattung geforderten drei VzÄ für Fachperso- nal mit (sozial-)pädagogischer oder psychologischer Aus- bildung waren in den letzten drei Jahren in den einzelnen Erziehungs- und Familienberatungsstellen der Bezirksäm- ter nicht besetzt? (Bitte tabellarisch nach Jahren und Be- zirken aufgeschlüsselt darstellen.) 2. Wie viele der laut Rahmenvereinbarung über die Erziehungs- und Familienberatung im Land Berlin als Mindestausstattung geforderten drei VzÄ für Fachperso- nal mit (sozial-)pädagogischer oder psychologischer Aus- bildung waren in den letzten drei Jahren in den einzelnen Erziehungs- und Familienberatungsstellen freier Träger nicht besetzt? (Bitte tabellarisch nach Jahren, Bezirken und Trägern aufgeschlüsselt darstellen.) Zu 1. und 2.: In allen Erziehungs- und Familienbera- tungsstellen der Jugendämter der Berliner Bezirke sowie in allen Erziehungs- und Familienberatungsstellen der gemäß Rahmenvereinbarung über Erziehungs- und Fami- lienberatung im Land Berlin geförderten Beratungsstellen freier Träger war in den letzten drei Jahren die Mindest- ausstattung mit je drei Vollzeitäquvalenten (VzÄ) für Fachpersonal mit sozialpädagogischer oder psychologi- scher Ausbildung gewährleistet. Alle dementsprechenden Stellen waren besetzt. 3. Wie hoch war jeweils in den letzten drei Jahren der Krankenstand in den Erziehungs- und Familienberatungs- stellen der Bezirksämter? (Bitte tabellarisch nach Mona- ten und Bezirken aufgeschlüsselt darstellen.) 4. Wie hoch war jeweils in den letzten drei Jahren der Krankenstand in den Erziehungs- und Familienberatungs- stellen der freien Träger? (Bitte tabellarisch nach Mona- ten, Bezirken und Trägern aufgeschlüsselt darstellen.) Zu 3. und 4.: Die Krankenstände in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen der Jugendämter der Berli- ner Bezirke sowie in den Erziehungs- und Familienbera- tungsstellen der gemäß Rahmenvereinbarung über Erzie- hungs- und Familienberatung im Land Berlin geförderten Beratungsstellen freier Träger werden durch die für Ju- gend zuständige Senatsverwaltung nicht erhoben. 5. Aus welchen Erziehungs- und Familienberatungs- stellen der Bezirksämter gab es in den vergangenen drei Jahren jeweils wie viele Überlastungsanzeigen? (Bitte tabellarisch aufschlüsseln, wie viele Überlastungsanzei- gen es ggf. pro Erziehungs- und Familienberatungsstelle pro Jahr gegeben hat.) Zu 5.: Die Personalverantwortung für das Personal der Jugendämter liegt bei den Bezirksämtern. Im Falle von Überlastungsanzeigen sind entsprechend die Bezirksämter in der Verantwortung, für Abhilfe durch geeignete Maß- nahmen zu sorgen. Etwaige Überlastungsanzeigen aus Erziehungs- und Familienberatungsstellen der Jugendäm- ter der Berliner Bezirke werden durch die für Jugend zuständige Senatsverwaltung nicht erhoben. 6. Wie viele Tage und Wochen betrugen in den letzten drei Jahren die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen Beratungstermin für Ratsuchende bei den einzelnen Fami- lienberatungsstellen der Bezirksämter? (Bitte tabellarisch nach Jahren und Bezirken aufgeschlüsselt darstellen.) 7. Wie viele Tage/ Wochen betrugen in den letzten drei Jahren die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen Beratungstermin für Ratsuchende bei den einzelnen Fami- lienberatungsstellen der freien Träger? (Bitte tabellarisch nach Jahren, Bezirken und Trägern aufgeschlüsselt dar- stellen.) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 123 2 8. Wie hoch war in den letzten drei Jahren in den ein- zelnen Erziehungs- und Familienberatungsstellen der Bezirksämter schätzungsweise die Quote der Ratsuchen- den, die aus Zeit- und Personalmangel an andere Stellen verwiesen werden mussten? (Bitte tabellarisch nach Jah- ren und Bezirken aufgeschlüsselt darstellen.) 9. Wie hoch war in den letzten drei Jahren in den ein- zelnen Erziehungs- und Familienberatungsstellen der freien Träger schätzungsweise die Quote der Ratsuchen- den, die aus Zeit- und Personalmangel an andere Stellen verwiesen werden mussten? (Bitte tabellarisch nach Jah- ren, Bezirken und Trägern aufgeschlüsselt darstellen.) Zu 6.,7., 8. und 9.: Gemäß der Rahmenvereinbarung über Erziehungs- und Familienberatung im Land Berlin (RV EFB) findet das Erstgespräch mit den Ratsuchenden innerhalb von vier Wochen nach Anmeldung statt. In Krisensituationen findet eine Beratung unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen statt. Sind inner- halb der Beratungsstelle diese Zeitrahmen aus Kapazitäts- gründen nicht einzuhalten, erfolgt eine Verweisung der Ratsuchenden an eine Beratungsstelle eines freien Trägers aus dem Geltungsbereich der RV EFB. Die Berliner Ju- gendämter sind verpflichtet, in regelmäßig stattfindenden Zusammenkünften mit den Erziehungs- und Familienbe- ratungsstellen der freien Träger, Fragen der Jugendhilfe- planung und Bedarfsentwicklung zu beraten. Diese Er- gebnisse bilden die Grundlage für den Abschluss der Leistungsverträge mit den freien Trägern, in denen die Anzahl der für den Bezirk von der Beratungsstelle zu erbringenden Beratungen vereinbart wird. Mit der RV EFB haben die Berliner Bezirke die Möglichkeit, bei eigenen Kapazitätsproblemen den Umfang der von den freien Trägern zu erbringenden Leistungen den bezirkli- chen Bedarfen anzupassen. Das Finanzierungsmodell der RV EFB sichert darüber hinaus auch die Möglichkeit der überbezirklichen, ber- linweiten Inanspruchnahme von Erziehungs- und Famili- enberatungsstellen freier Träger. Mit dieser Regelung wird dem Wunsch- und Wahlrecht der Ratsuchenden umfassend Rechnung getragen (vgl. § 5 Achtes Sozialge- setzbuch – SGB VIII). Berlin, den 10. Juli 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juli 2014)