Drucksache 17 / 14 126 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 01. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2014) und Antwort Beschaffungsmanagement in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie sind die aktuellen logistischen Prozesse für die Beschaffung von Materialien und Dienstleitungen für die Berliner Verwaltungen und öffentlichen Unternehmen geregelt? Zu 1.: Innerhalb der geltenden dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung ist das Beschaffungsmanage- ment des Landes Berlin im § 55 Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) geregelt. Gleich- artige Bedarfe sollen zusammengefasst werden und durch Sammelbestellungen realisiert werden. Für die Durchfüh- rung von Sammelbestellverfahren ist dabei grundsätzlich das Landesverwaltungsamt Berlin zuständig. 2. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Be- schaffung? Zu 2.: Das Beschaffungsvolumen betrug im Jahr 2013 ca. 47,3 Mio € (ohne Postdienstleistungen). 3. Welche Einsparmöglichkeiten konnten in den letz- ten zehn Jahren realisiert werden? Zu 3.: Mögliche Einsparungen sind schwer zu ermit- teln, weil der Vergleich mit Listenpreisen nicht zielfüh- rend ist. Die Behörden würden auch bei dezentralen Be- schaffungen nicht den Listenpreis bekommen. 4. Welche Rolle spielt bei diesen Einsparungen das strategische Beschaffungsmanagement in der Verwal- tung? Zu 4.: Im Rahmen der strategischen Steuerung der Be- schaffung von Materialien und Dienstleitungen für die Berliner Verwaltungen und öffentlichen Unternehmen bestehen zum einen Regelungen und entsprechende Vor- gehensweisen zu Bedarfszusammenfassungen und Sam- melbestellungen (Nr. 6 AV § 55 LHO) und zum anderen übergreifende steuernde Festlegungen für alle oder be- stimmte Beschaffungen im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz, in Verwaltungsvorschriften und in Rund- schreiben (z. B. hinsichtlich eines Mindestlohns sowie der Geschlechtergerechtigkeit, sozialen Arbeitsbedingungen und Umweltgerechtigkeit bei den beschafften Gütern und Dienstleistungen und dabei verwendeten Vorprodukten und Vorproduktionen). 5. Welche Einsparpotenziale werden für die Zukunft aktuell kalkuliert und welche konkreten Maßnahmen sind damit verbunden? Zu 5.: Beschaffungen sind als in allen Behörden anfal- lende und damit Querschnittsaufgaben in die Prüfung und gegebenenfalls Erschließung weiterer Shared-Service- Potenziale der Berliner Verwaltung unter Federführung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport einbezogen. Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor; ebenso deshalb keine Kalkulation von Einsparpotenzialen und deren Verbindung mit konkreten Maßnahmen. Berlin, den 14. Juli 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014)