Drucksache 17 / 14 136 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 30. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2014) und Antwort Noch nicht reif für die Schule: Rückstellungsanträge zum Schuljahr 2014/2015 in den Bezirken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder werden zum kommenden Schul- jahr 2014/2015 in den jeweiligen Bezirken schulpflichtig? Zu 1.: Angaben über Anzahl der im Schuljahr 2014/2015 Schulpflichtigen (eingeschulte und vor dem 1. Schultag zurückgestellte Kinder) werden mit der Schul- jahresstatistik Ende September 2014 zur Verfügung ste- hen. 2. Wie viele Eltern haben zum Stichtag 21. Mai 2014 für das kommende Schuljahr 2014/2015 in den jeweiligen Bezirken einen Antrag auf Rückstellung ihres Kindes gestellt und sich somit gegen die Früheinschulung ent- schieden? 3. Wie groß ist der prozentuale Anteil der Kinder, de- ren Eltern einen Antrag auf Rückstellung gestellt haben, an allen schulpflichtigen Kindern in den jeweiligen Be- zirken? 4. Wie alt sind die Kinder, für die die unter Frage 2 benannten Eltern in den jeweiligen Bezirken einen Antrag auf Rückstellung ihres Kindes für das kommende Schul- jahr 2014/2015 gestellt haben? 5. Wie viele der Kinder, für die die unter Frage 2 be- nannten Eltern einen Antrag auf Rückstellung ihres Kin- des für das kommende Schuljahr 2014/2015 gestellt ha- ben, haben in den jeweiligen Bezirken zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni Geburtstag und wie viele haben zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember Geburtstag? Zu 2. bis 5.: Anträge auf eine Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht werden im Rahmen der Schulanmel- dung in der zuständigen Grundschule eingereicht und von der regional zuständigen Schulaufsicht bearbeitet. In der jährlichen Statistik der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, die Ende September veröffent- licht wird, werden die Zahlen der tatsächlich zurückge- stellten Schülerinnen und Schüler erfasst. Über Anzahl und Gründe abgelehnter Anträge liegen zentral keine Daten vor. Nicht zentral erfasst werden im Übrigen auch jene Fälle, in denen Eltern, die bei der Schulanmeldung im November noch eine Zurückstellung in Erwägung gezogen haben, sich im Laufe der folgenden Monate dann doch für eine Einschulung entscheiden. 6. Wie hat sich die Anzahl der Zurückstellungen seit der Einführung der Früheinschulung in den jeweiligen Bezirken entwickelt? Zu 6.: Angaben über die Anzahl der Zurückstellungen in den einzelnen Bezirken sind für die Schuljahre 2009/2010 bis 2013/2014 der Anlage zu entnehmen. 7. Bei wie vielen der schulpflichtigen Kindern wur- den in den Schuljahren 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 in den jeweiligen Bezirken sprachliche und körperlich-motorische Mängel festgestellt (z.B. im Rah- men der Einschulungsuntersuchungen)? Zu 7.: Die von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales veröffentlichten Ergebnisse der Einschu- lungsuntersuchungen im Zeitraum 2007 bis 2012 sind online abrufbar unter http://www.berlin.de/sen/statistik/gessoz/gesundheit/grun dauswertungen.html . Die Ergebnisse für 2013 sind noch nicht veröffentlicht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 136 2 8. Wie viele Schülerinnen und Schüler mussten in den Schuljahren 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 die 1. Klasse wiederholen? 9. Wie viele Schülerinnen und Schüler mussten in den Schuljahren 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 die 2. Klasse wiederholen? Zu 8. und 9.: Beim Verweilen in der Schulanfangs- phase handelt es sich nicht um ein Wiederholen der Jahr- gangsstufe 1 oder 2, denn die pädagogisch-fachliche Kon- zeption der Schulanfangsphase - als einer Doppeljahr- gangsstufe, die das erste und zweite Schuljahr zusammen- fasst - sieht eine Flexibilisierung der Lernzeit vor. Das bedeutet, dass fachspezifische Lerninhalte und Ziele der Doppeljahrgangsstufe in einem Zeitfenster von 1 - 3 Jah- ren zu bearbeiten und zu erreichen sind. Entscheidungs- kriterien über die Verweildauer sind die in den Rahmen- lehrplänen formulierten Anforderungen, insbesondere im Schriftspracherwerb und in Mathematik. Auch Kinder, die bereits nach einem Jahr aus der Schulanfangsphase in die Jahrgangsstufe 3 aufrücken, überspringen nicht die Jahr- gangsstufe 2, sondern haben die Lerninhalte und Ziele der Doppeljahrgangsstufe in nur einem Schuljahr erreicht, so dass sie erfolgreich in Jahrgangsstufe 3 weiterarbeiten können. Die Individualisierung der Lernzeit in der - deshalb auch als „flexiblen Schulanfangsphase“ bezeichneten - Doppeljahrgangsstufe hat zur Folge, dass Schülerinnen und Schüler, bei denen die Klassenkonferenz nach einem Schulbesuchsjahr beschließt, dass sie die Lern- und Ent- wicklungsziele der Schulanfangsphase erreicht haben, gem. § 22 Abs. 2 Grundschulverordnung (GsVO) auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten vorzeitig in die Jahr- gangsstufe 3 aufrücken können. Schülerinnen und Schü- ler, deren Lernentwicklung nach zwei Schuljahren eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in Jahrgangsstufe 3 noch nicht erwarten lässt, verbleiben gem. § 22 Abs. 3 GsVO auf Beschluss der Klassenkonferenz, dem auch ein Antrag der Erziehungsberechtigten zugrunde liegen kann, ein drittes Schuljahr in der Schulanfangsphase, das nicht auf die allgemeine Schulpflicht angerechnet wird. Die Entscheidung über ein Verweilen in der Schulan- fangsphase für ein drittes Jahr wird im Übrigen auch erst im zweiten Jahr der Schulanfangsphase getroffen. Dies erfolgt vor dem Hintergrund pädagogischer, fachlich- didaktischer und lernpsychologischer Erkenntnisse zur Lernentwicklung und individuellen Förderung von Kin- dern zu Beginn der Schulzeit. Diese zeigen auf, dass es eine lineare, verschiedene Kompetenzbereiche integrie- rende Kompetenzentwicklung entsprechend dem Lebens- alter nicht gibt. Nicht nur der Entwicklungsstand gleich- altriger Kinder unterscheidet sich. Auch der Entwick- lungsstand eines Kindes ist in verschiedenen Kompetenz- bereichen unterschiedlich fortgeschritten - z. B. im ma- thematischen, schriftsprachlichen, sozial-emotionalen Bereich. Auch Kinder gleicher Geburtsmonate können somit nicht gleichzeitig mit gleichen Anforderungen ziel- führend gefördert und herausgefordert und auch nicht im gleichen Zeitraum zu gleichen Lernergebnissen geführt werden. Berlin, den 14. Juli 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2014) Kinder, für die die Schulbesuchspflicht ausgesetzt wurde 1) an öffentlichen Grundschulen und an Integrierten Sekundarschulen mit Grundstufe 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 Mitte 129 144 160 199 322 Friedrichshain- Kreuzberg 108 134 150 207 265 Pankow 143 174 228 385 547 Charlottenburg- Wilmersdorf 39 94 112 159 179 Spandau 69 134 177 212 229 Steglitz-Zehlendorf 97 142 145 184 226 Tempelhof-Schöneberg 132 176 224 206 348 Neukölln 151 178 201 219 282 Treptow-Köpenick 151 210 200 199 288 Marzahn-Hellersdorf 147 192 261 265 327 Lichtenberg 78 204 245 243 323 Reinickendorf 99 148 156 159 237 Zusammen: 1.343 1.930 2.259 2.637 3.573 Bezirk Kinder, für die die Schulbesuchspflicht ausgesetzt wurde 1) im Schuljahr… 1) ab Schuljahr 2012/13: Kinder, die nach § 42 (3) SchulG zurückgestellt wurden S17-14136 S1714136 Anlage