Drucksache 17 / 14 138 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Irene Köhne (SPD) vom 29. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2014) und Antwort Lieber Heute als Morgen – wann kommt die Verbraucherbildung endlich in den Schulen an? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie weit sind die Vorbereitungen, das Thema Verbraucherschutz/Verbraucherbildung umfassend in die Lehrpläne der Berliner Schulen einzuarbeiten, in den zuständigen Senatsverwaltungen vorangeschritten? Zu 1.: Der Senat von Berlin hat bereits im Jahr 2011 eine Arbeitsgruppe (AG) ins Leben gerufen, um die Ver- braucherbildung an Berliner Schulen über das bisherige Maß hinaus zu fördern. Beteiligt an dieser AG sind u.a. Vertreterinnen und Vertreter der Berliner Universitäten, der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Verbrau- cherzentrale Berlin, der Deutschen Kinder- und Jugend- stiftung, des Diakonischen Werks, der Vernetzungsstelle Schulverpflegung, Vertreterinnen und Vertreter des Fa- ches Wirtschaft-Arbeit-Technik (WAT) u.a.m. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucher- schutz fördert die Entwicklung der „Curricularen Vorgaben für die Jahrgangsstufen 5 – 10 – Grundschule, Integrierte Sekundarschule, Gymnasium für den Lernbereich Verbraucherbildung“ finanziell. Da Themen der Verbraucherbildung an der Berliner Schule über verschiedene Fächer verteilt sind, wurde die Entwicklung von curricularen Vorgaben für einen Lernbe- reich „Verbraucherbildung“ in die Wege geleitet und die Technische Universität Berlin, Bereich Arbeitslehre, beauftragt einen Entwurf zu entwickeln. Der o.a. Arbeits- kreis begleitet diese Entwicklung mit seiner Fachexper- tise. Im Rahmen der Überarbeitung der Rahmenlehrpläne der Länder Berlin und Brandenburg wird zudem das fach- übergreifende Querschnittsthema „Verbraucherbildung“ verbindlich für die Fächer definiert. Berlin war zudem an der Erarbeitung der Empfehlun- gen der Verbraucherschutzministerkonferenz sowie der Kultusministerkonferenz beteiligt. Auf der bundesweiten Tagung der Verbraucherzentrale Bundesverband am 11.06.2014 zum Stand der Entwicklung der Verbraucher- bildung in den Ländern war Berlin ebenfalls vertreten und hat in Workshops erste Konzepte zum geplanten Lernbe- reich Verbraucherbildung gemeinsam mit der TU vorge- stellt und auf der Ebene von Fachexpertinnen und Fach- experten diskutiert. Eine Inkraftsetzung der Curricularen Vorgaben ist für das Schuljahr 2015/2016 geplant. 2. Wie sehen die konkreten Vorschläge für die beiden Varianten „eigenes Unterrichtsfach“ und „Integration der Themen in bereits bestehende Fächer“ aus? Welche dieser beiden Varianten wird momentan präferiert? Zu 2.: Aspekte der Verbraucherbildung waren und sind immer schon Bestandteil von Unterricht in der Berli- ner Schule gewesen, schwerpunktmäßig in den Fächern Wirtschaft-Arbeit-Technik, Biologie und Sozialkunde. An eine Ausweitung des Fächerkanons vor dem Hintergrund der bereits heute vollen Stundentafel für die Schülerinnen und Schüler ist nicht gedacht. Die Curricularen Vorgaben werden neben den notwendigen verbraucherorientierten Kompetenzen und Standards sowie den thematischen Schwerpunktsetzungen fachübergreifende und fächerver- bindende Möglichkeiten des Unterrichtens aufzeigen und damit die zzt. in der Überarbeitung befindlichen Rahmen- lehrpläne ergänzen. Die Rahmenlehrpläne werden länderübergreifend für Berlin und Brandenburg durch das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) entwi- ckelt. Um einheitliche curriculare Grundlagen für den Bereich der Verbraucherbildung zu schaffen, werden auch die Brandenburger Leitlinien in das Berliner Konzept einbezogen. 3. Welche Themen sollen zukünftig behandelt wer- den? Bitte auflisten nach Jahrgangsstufen und Themen. 4. Inwieweit wird auch der Themenblock „Umgang mit Werbung“ in die Lehrpläne eingearbeitet? Bitte ebenfalls nach entsprechenden Unterthemen und Jahrgangsstu- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 138 2 fen auflisten. Zu 3. und 4.: Da sich die curricularen Vorgaben für einen Lernbereich Verbraucherbildung noch im Entwick- lungsstadium befinden, sind Aussagen zu Themen und ihren Zuordnungen nach Jahrgangsstufen noch nicht ab- schließend möglich. Sie werden sich orientieren an den Dimensionen „Nachhaltiger Konsum“, „Finanzen, Marktgeschehen und Verbraucherrecht“, „Ernährung und Gesundheit “ sowie an „Medien und Information“. 5. Soll es in diesem Zusammenhang auch zu einer Thematisierung von „Werbung an Schulen“ kommen? Ist geplant, hier eine kritische Auseinandersetzung der Schü- ler mit eventuell kostenlos zur Verfügung gestelltem Unterrichtsmaterial aus der Wirtschaft anzuregen? Zu 5.: Eine kritische Auseinandersetzung mit kosten- los den Schulen zur Verfügung gestellten Unterrichtsma- terialien aus der Wirtschaft gehört selbstverständlich zum Auftrag der Schulen und wird Bestandteil der Kompeten- zentwicklung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Dimension „Medien und Information“ sein. Diese Auseinandersetzung mit der Herkunft von Materialien und Texten (Quellenanalyse) gehört im gesellschaftswis- senschaftlichen Unterricht zu den Basiskompetenzen. Vor dem Hintergrund der Förderung der größtmögli- chen Eigenverantwortung der Schulen im Land Berlin wurde allerdings auch die Möglichkeiten für Werbung und Sponsoring geschaffen (insbes. mit den Verwaltungs- vorschriften über Werbung, Handel, Sammlungen und politische Betätigung in und mit Einrichtungen des Lan- des Berlin (VV Werbung) vom 11. Januar 2011 (ABl. S. 126) ), ob und in welchem Umfang jedoch davon Ge- brauch gemacht wird, entscheidet jeweils die Schulkonfe- renz in eigener Verantwortung (§ 76 Absatz 2 Nummer 8 b) SchulG). Selbstverständlich muss immer der Grund- satz beachtet werden, dass jede Form der Unterstützung staatlichen Handelns (insbes. beim Sponsoring) für die Öffentlichkeit erkennbar und nachvollziehbar sein muss. Eine vollständige Transparenz des Umfangs und der Art des Sponsorings ist daher unverzichtbar. Grundsätzlich gilt, dass die Interessen des Landes Berlin durch Werbung oder Sponsoring nicht beeinträchtigt werden dürfen und insbesondere die Unabhängigkeit und Aufgabenerfüllung der öffentlichen Verwaltung gewahrt bleiben müssen. Darüber hinaus muss die Maßnahme immer mit dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag zu vereinba- ren sein und hinter diesem zurück stehen. Von Werbung und Sponsoring unberührt bleibt daher als staatliche Auf- gabe nach wie vor die personelle und sächliche Ausstat- tung der Schulen einschließlich der erforderlichen Lehr- und Lernmittel. 6. Ist es geplant, das Thema Verbraucherschutz auch in die Leitfäden der Kindertagesstätten mit aufzunehmen (Berliner Bildungsprogramm)? Zu 6.: In der aktualisierten Fassung des Berliner Bil- dungsprogramms „Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege“, das jüngst erschienen ist, lässt sich das Thema ‚Verbraucherschutz‘ unter den Abschnitt ‚Bildung für eine nachhaltige Entwicklung‘ sowie unter den Bildungsbereich ‚Natur – Umwelt – Technik‘ einordnen . Kinder werden ermutigt und angeregt, Zusammen- hänge aus ihrer Erfahrungswelt zu erkennen, zu beschrei- ben und zu hinterfragen. Allgemein zielt Bildung und Erziehung in Kinderta- geseinrichtungen und Kindertagespflege auf eine Stär- kung der Persönlichkeit und die Entwicklung von Selbst- bewusstsein – Merkmale, die gute Voraussetzungen für die Wahrnehmung von Verbraucherrechten darstellen. Berlin, den 21. Juli 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014)