Drucksache 17 / 14 140 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 03. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2014) und Antwort GESOBAU-Neubauanlage „Pankower Gärten“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal- te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die GESOBAU um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die nachfolgenden Aussagen beruhen auf dieser Stellungnahme der GESOBAU AG. Frage 1: Wie viele Wohnungen mit jeweils welcher Wohnungsgröße sind in der Neubauanlage „Pankower Gärten“ (Niederschönhausen) geplant, die gegenwärtig durch die GESOBAU errichtet bzw. angekauft wird? Antwort zu 1: Auf dem Grundstück ist die Errichtung von 100 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 9.080 m² geplant. Die Wohnungsgrößen liegen zwischen 52 m² und 146 m². Frage 2: Welche Mieten nettokalt und bruttowarm sind pro Quadratmeter und pro Wohnung in den einzelnen Größenkategorien jeweils geplant? Antwort zu 2: Nachfolgende Nettokaltmieten sind in den jeweiligen Größenkategorien vorgesehen: Betriebskosten: Die Vorauszahlungen für die Be- triebs- und Heizkosten werden nach heutigem Stand bei rd. 2,10 € je m² Wohnfläche liegen. Frage 3: Wie viele Wohnungen sind mit ihrer Brutto- warmmiete darauf ausgerichtet, von Bedarfsgemeinschaf- ten (ALG II) bezogen zu werden und die Kosten gemäß der Wohnaufwendungenverordnung (WAV) nicht zu über-schreiten? (Bitte jeweils für die Haushaltsgröße 1,2,3,4,5,6,7 Personen auflisten) Antwort zu 3: Insgesamt vier Wohnungen mit einer Fläche von jeweils rund 52 m 2 würden bei einem Zwei-Personenhaushalt die Kosten nach der WAV nicht überschreiten. Frage 4: Welche Vorgaben des Senats zur Anzahl und Miethöhe von Wohnungen für Bedarfsgemeinschaften (ALG II) liegen dem Vorhaben zugrunde? Antwort zu 4: Keine. Frage 5: Zu welchem Anteil wird das Bauvorhaben aus der neuen Wohnungsbauförderung finanziert? Welche Auswirkungen hat das auf die Mieten? Welche Bele- gungsrechte entstehen daraus für das Land Berlin? Antwort zu 5: Das Bauvorhaben wird nicht mit Mit- teln aus der Wohnungsbauförderung finanziert. Frage 6: Welche Grundflächenzahl und welche Ge- schossflächenzahl liegen dem Bauvorhaben zugrunde? Welche Rolle haben Überlegungen zum Flächensparen- den Bauen gespielt? Antwort zu 6: Die Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt 1,08, die Grundflächenzahl (GRZ) 0,31. Das Bauvorhaben ist nicht vorrangig mit dem Ziel ge- plant, flächensparende Wohnformen zu entwickeln. Mietansatz 2014 WOHNUNGEN Anzahl Zimmer NKM 6,90 € NKM 11,25 € NKM 11,65 € Gesamt 2 12 12 24 2,5 2 2 3 21 34 55 4 2 12 14 5 1 4 5 Summe 35 61 4 100 Anteil 35% 61% 4% 100% Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 140 2 Frage 7: Welche Rolle spielen Nachhaltigkeitsüberle- gungen bei dem Bauvorhaben? Welche wieder verwertba- ren Baustoffe werden eingesetzt? Welche Dämmstoffe kommen zum Einsatz? Werden Holz- oder Kunststoff- fenster verwendet? Antwort zu 7: Die am Objekt verbauten Baustoffe sind generell wieder verwertbar, da sie keine toxischen Anteile enthalten. Beton und Mauerwerk kann zerkleinert und als Recyclingschotter wieder verwertet werden. Die Kunst- stoffindustrie hat sich verpflichtet, alle Kunststoffe am Bau zurückzunehmen und sie als Granulate dem Kunst- stoffkreislauf erneut zuzuführen. Die Kunststofffenster, die im Objekt verbaut werden, sind recyclingfähig. Alle bituminösen Abdichtungsbaustoffe können der energetischen Verwertung als Ersatzbrennstoff zugeführt werden. Alle Fußböden sind natürlichem, hölzernen Ursprungs und können problemlos in den entsprechenden Anlagen als Pressspan- oder Bausperrplatten oder energetisch wieder verwertet werden. Gleiches trifft für alle Baustahlteile wie Treppen- und Balkongeländer zu. Sie können in Schmelzöfen wieder verwertet werden. Alle Putze und Estriche sind natürlichen, minerali- schen Ursprungs, deren Wiederverwendung in entspre- chenden Anlagen kein Problem darstellt. Es werden mineralische Dämmstoffe als auch Dämm- stoffe aus gepresstem (so genanntes Extrusions Verfah- ren) Polystyrol verwendet. Deren Wiederverwertbarkeit ist zwar zurzeit noch sehr aufwändig, wegen der geringen Lagerungsdichte, jedoch sind verschiedene Verfahren in der Entwicklung, auch diese Stoffe wirtschaftlich vertret- bar dem Baustoffkreislauf erneut zu zuführen. Frage 8: Welcher energetische Standard soll bei dem Bauvorhaben erreicht werden? Wie erfolgt ggf. die Be- heizung und Warmwasserbereitung? Ist ein Blockheiz- kraftwerk geplant? Antwort zu 8: Bei dem Neubauvorhaben wird der KfW*-Effizienzhausstandard 70 erreicht. Die Beheizung und Warmwasserbereitung erfolgt zentral. Ein Blockheiz- kraftwerk ist nicht geplant. *) KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau Frage 9: Welcher Anteil der Dachflächen wird für Photovoltaikanlagen genutzt und wer wird Betreiber der Anlagen? Antwort zu 9: Eine Photovoltaikanlage wird nicht er- richtet. Frage 10: Wie viele Stellplätze für Kraftfahrzeuge werden bei dem Vorhaben errichtet, wie hoch ist der Kostenanteil für die Stellplätze bei dem Vorhaben insge- samt? Welche Vorgaben des Senats gibt es zur Anzahl von Stellplätzen? Antwort zu 10: Es werden  89 PKW-Tiefgaragenstellplätze,  3 Motorrad Tiefgaragenstellplätze und  12 offene PKW-Stellplätze errichtet. Der Anteil für Stellplätze am Kaufpreis liegt bei rd. 4,5% und wird über separat zu vereinbarende Stellplatz- mieten finanziert. Die Ausführungsvorschriften zu § 50 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über Stellplätze für Kraftfahrzeuge für schwer Gehbehinderte und Behinderte im Rollstuhl und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (AV Stellplätze) vom 11. Dezember 2007 sind mit Ablauf des 31. Dezem- ber 2012 außer Kraft getreten. Bis zu einer neuen AV Stellplätze sind die Regelungen der außer Kraft getrete- nen AV Stellplätze im Sinne der Selbstbindung der Ver- waltung weiter anzuwenden. Berlin, den 21. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014)