Drucksache 17 / 14 144 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Turgut Altug und Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 03. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2014) und Antwort Wie kommt der Verbraucherschutz in die Rahmenlehrpläne? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Überarbeitung der Rahmenlehrpläne für die Grundschule sowie Sekundar- stufe I im Hinblick auf die Umsetzung des KMK- Beschluss „Verbraucherbildung an Schulen“ vom 12. September 2013? Welche Rolle wird dem Fach „Wirtschaft Arbeit Technik“ (WAT) zukommen? Zu 1.: Die Rahmenlehrpläne, die zum Schuljahr 2015/2016 in Kraft gesetzt werden sollen, gelten in Zu- kunft von der Grundschule bis zur Jahrgangsstufe 10. In den künftigen Rahmenlehrplänen werden überfachliche Standards eine wichtige Rolle spielen. Zurzeit wird disku- tiert, wie solche überfachlichen Standards mit den Vorga- ben in den Fachrahmenlehrplänen optimal verknüpft werden können. Fachübergreifende Themen, wie z. B. die Verbraucherbildung, werden stärker als bisher in den neuen Rahmenlehrplänen verankert. Um die Verbrauch- erbildung entsprechend dem Beschluss der Kultusminis- terkonferenz darüber hinaus zu stärken, hat der Senat die Technische Universität Berlin (TUB) beauftragt, einen Entwurf eines Curriculums für einen Lernbereich Ver- braucherbildung zu entwickeln, der sowohl entsprechende Standards als auch inhaltliche Themenfelder ausweist. Sowohl der aktuelle als auch der zukünftige Rahmen- lehrplan weisen im Kapitel C1 zur Kompetenzentwick- lung im Fach Wirtschaft-Arbeit-Technik Abschnitte auf, die eng mit der Verbraucherbildung verknüpft sind. So werden im geltenden Rahmenlehrplan im Modul 7 zur Verbraucherbildung die folgenden Kompetenzbezüge im Rahmenlehrplan ausgewiesen: Die Schülerinnen und Schüler - treffen Konsum-, Vorsorge- und Sparentscheidun- gen, - analysieren Entscheidungssituationen im Haushalt unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten, - quantifizieren Einkommensquellen und Einkom- mensverwendung von Haushalten, - wenden das ökonomische Prinzip reflektiert an, - erläutern Rechte zum Schutz von Verbraucherin- nen und Verbrauchern und wenden die Rechte der Käuferin/des Käufers fallbezogen an, - nutzen reflektiert die Medien als Informationsquel- le für Konsumentscheidungen und zum Verbrau- cherschutz, - planen das bestmögliche Wirtschaften für einen Modellhaushalt, - analysieren die Bedeutung von Werbebotschaften und reflektieren diese bei ihrem Konsum verhal- ten, - analysieren die Auswirkungen von mangelndem Wettbewerb auf Preise und Qualität, - diskutieren Ursachen von Überschuldung. Ein entsprechendes Modul zur Verbraucherbildung wird auch Bestandteil des zukünftigen Rahmenlehrplans sein. 2. Wie plant der Senat die Vorgaben des KMK- Beschlusses „Verbraucherbildung an Schulen“ vom 12. September 2013 in den Rahmenlehrplänen für die Sekun- darstufe II umzusetzen? Welche Änderungen sind ins- besondere für die Gymnasien geplant, um die Themen „Finanzen, Marktgeschehen und Verbraucherrecht“, „Ernährung und Gesundheit“, „Medien und Information“ und „Nachhaltiger Konsum“ im Unterricht stärker zu verankern . Zu 2.: Die im Entwicklungsprozess befindlichen cur- ricularen Vorgaben für einen Lernbereich Verbraucher- bildung werden sowohl für die Integrierte Sekundarschule wie auch für das Gymnasium in Kraft gesetzt. Sie werden insofern von besonderer Bedeutung für die Integrierte Sekundarschule wie auch für die Gymnasien sein, als erstmals klar formulierte Standards und ausdifferenzierte Themenbereiche entsprechend den vier Dimensionen der Verbraucherbildung formuliert werden, die fachübergrei- fend und fächerverbindend unterrichtet werden können. In der Sekundarstufe II werden Aspekte der Verbraucherbil- dung bis zur Überarbeitung der zzt. gültigen Rahmenlehr- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 144 2 pläne wie bisher in den naturwissenschaftlichen und ge- sellschaftswissenschaftlichen Fächern aufgegriffen. 3. Inwieweit entsprechen die geltenden Rahmenlehr- pläne aus Sicht des Senats schon heute den Vorgaben des KMK-Beschlusses „Verbraucherbildung an Schulen“ vom 12. September 2013? Zu 3.: Die geltenden Rahmenlehrpläne entsprechen in weiten Teilen bereits heute den Vorgaben der Kultusmi- nisterkonferenz. Durch die Überarbeitung der Rahmen- lehrpläne und durch die Entwicklung der Curricularen Vorgaben für einen Lernbereich Verbraucherbildung werden sie jedoch im Hinblick auf die Dimensionen „Finanzen , Markt und Verbraucherrecht“, „Ernährung und Gesundheit“, „Medien und Information“ sowie „Nachhaltiger Konsum und Globalisierung“ ergänzt und ausgeschärft . 4. Welche neuen Erkenntnisse und Verbesserungs- vorschläge hat der Senat bei der Fachtagung „Verbraucherbildung “ am 11. Juni 2014 in Berlin gewonnen? Zu 4.: Auf der Fachtagung zur Verbraucherbildung am 11. Juni 2014 wurde deutlich, dass sich der Senat im Sinne der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz und in Kooperation mit der TUB und in ständigem Kon- takt mit der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Verbraucherzentrale Berlin, Vertreterinnen und Vertretern von weiteren Hochschulen und Verbänden auf den richti- gen Weg gemacht hat und die ersten Teilentwürfe in meh- reren Workshops gemeinsam mit der TUB vorgestellt hat. Die in den Workshops vorgetragenen fachlichen Anmer- kungen und Kritikpunkte werden von den Beteiligten ausgewertet und berücksichtigt. Berlin, den 21. Juli 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014)