Drucksache 17 / 14 147 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 03. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2014) und Antwort Kinderschutz braucht Kinderschützer II – Wie wird der Begriff “Fall” in den Bezirken und im Senat definiert und welche haushälterischen Auswirkungen haben unterschiedli- che Definitionen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie wird in den Regionalen Sozialen Diensten (RSDs) der Bezirke im Bereich der Hilfen zur Erziehung der Begriff „Fall“ definiert? (Bitte pro Bezirk aufschlüsseln .) 2. Welche Unterschiede zwischen den Bezirken sind erkennbar? 3. Welche Auswirkungen hat die jeweilige Definition auf die Fall- und Mengenentwicklung im Bereich Hilfen zur Erziehung in den Bezirken? 4. Wie wird im Senat im Bereich der Hilfen zur Er- ziehung der Begriff „Fall“ definiert? 5. Welche Unterschiede sind zwischen dem Senat und den Bezirken erkennbar? 6. Wie bewertet der Senat diese Unterschiede? 7. Zieht der Senat aus dem Wildwuchs an Definitio- nen bzw. aufgrund des Fehlens von Definitionen und aus den daraus resultierenden haushälterischen Auswirkungen die Schlussfolgerung, die Definition des Begriffs „Fall“ berlinweit festzulegen und eine Empfehlung an die Bezir- ke zur Verfügung zu stellen? a) Wenn ja, wie? b) Wenn nein, warum nicht? Zu 1. bis 7.: Im Rahmen des Fach- und Finanzcontrol- ling Hilfe zur Erziehung (FFC HzE) haben sich die für Jugend zuständigen Stadträte und Stadträtinnen der 12 Berliner Bezirke nach intensiver Beratung auf eine berlin- einheitliche Definition der Aufgabenfelder der Regiona- len Sozialpädagogischen Dienste (RSD) sowie auf die Grundlagen einer einheitlichen Fallzählung verständigt und die Grundzüge einer berlineinheitlichen Datenerhe- bung abgestimmt. Danach werden Fälle, die individuelle Transferleis- tungen auslösen, Fälle im Rahmen der Kinderschutzauf- gabe des Jugendamtes sowie Fälle im Rahmen des fami- liengerichtlichen Verfahrens Eingang finden. Beratungs- tätigkeiten, die nicht zu individuellen Transferleistungen führen, sollen gemäß einer einwohnerbasierten Setzung die Fallzahlermittlung ergänzen. Die Fallerhebung ist Teil einer mit den Bezirken abge- stimmten Maßnahmenplanung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zur Erfassung der Personalsituation in den Berliner Jugendämtern. Bis Ende des Jahres 2014 sollen hier Ergebnisse vorliegen. Berlin, den 14. Juli 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juli 2014)