Drucksache 17 / 14 148 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 03. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2014) und Antwort Warum hält der Senat seit Jahren an einem veralteten Musterjugendamt fest? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In seiner Sitzung am 18.08.2011 hat der Rat der Bürgermeister (RdB) die Ergebnisse des Projekts „Personalausstattung eines sozialräumlich organisierten Berliner Jugendamtes“ mit dem Konzept für ein Musterjugendamt und für ein fortschreibungsfähiges Personalbemessungs- system in Berlin einstimmig abgelehnt. Was waren die konkreten Gründe der Bezirke für die Ablehnung? Zu 1.: Der Rat der Bürgermeister (RdB) hat die Se- natsvorlage „Personalausstattung sozialräumlich organisierter Berliner Jugendämter – Konzept für ein Musterjugendamt und ein fortschreibungsfähiges Personalbemes- sungssystem“ am 18.07.2011 in seiner 58. Sitzung einstimmig abgelehnt. Ein wesentlicher genannter Ableh- nungsgrund war der aus seiner Sicht nicht hinnehmbare Eingriff in die Globalsummen- und Organisationshoheit der Bezirke. Darüber hinaus lehnte der RdB die damit verbundene Einführung und Festlegung einer Personal- bemessung für die Jugendämter als Privilegierung eines Bereichs gegenüber anderen Organisationseinheiten ab. 2. Wie bewertet der Senat die Ablehnungsgründe der Bezirke aus heutiger Sicht? Zu 2.: Die vom RdB gegenüber dem Musterjugendamt und dem fortschreibungsfähigen Personalbemessungsmo- dell angeführten Ablehnungsgründe sind nicht fachlicher Art. Im Vordergrund stehen vielmehr übergreifende, aus Sicht des RdB höher priorisierte Steuerungsgesichtspunk- te. Gleichwohl hält die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss) das vorge- schlagene Modell aus fachlicher Sicht weiterhin für sinn- voll. 3. Welche konkreten Ergebnisse des Projekts hält der Senat bis heute für sinnvoll und warum? a) Welche inzwischen nicht mehr und warum nicht? Zu 3.: Die SenBildJugWiss hat in Wahrnehmung der gesamtstädtischen Verantwortung nach § 45 Abs. 1 Ge- setz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) mit dem „Projekt zur sozialräumlichen Ausstattung der Berliner Jugendämter“ ein belastbares, aktualisierbares Musterpersonalausstattungsmodell vorgelegt und den Bezirken, nach ausführlicher Erörterung im Krei- se der für Jugend zuständigen Fachstadträte, die Umset- zung des Modells empfohlen. Ziel dieses Modells war und ist es, den Bezirken einen Referenzrahmen im Sinne von Standardvorgaben nach § 45 Abs. 1 AG KJHG für eine perspektivisch ausgerichtete Personalbedarfsplanung zur Absicherung der notwendi- gen Ausstattung mit geeignetem Fachpersonal zu geben. Zugleich sollen die Bezirke in ihrer Funktion als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 85 Sozialge- setzbuch VIII unterstützt werden, um ihre Planungsver- antwortung für die Erfüllung der Aufgaben des SGB VIII wahrzunehmen. Dieses übergreifende Ziel sieht der Senat mit dem vorliegenden Musterjugendamt sowie dem fort- schreibungsfähigen Personalbemessungsmodell weiterhin erfüllt. 4. In der 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Ju- gend uns Familie vom 15. Mai 2014 sagte die Senatorin Frau Scheeres, sie hätte ein Interesse daran, das inzwi- schen drei Jahre alte „Modelljugendamt“ auf den Weg zu bringen. Was bewegt die Senatorin, an veraltete und in- zwischen überholte Ergebnisse ohne Prüfung auf Aktuali- tät und ohne jede Rücksicht auf die Ablehnung der Bezir- ke festhalten zu wollen? Zu 4.:Die zentralen Ergebnisse des Projektes sind wei- terhin gültig und anwendbar, da die Fortschreibungsfä- higkeit zum Wesenscharakter des Bemessungsmodells gehört. Das Modell ist bereits 2010/2011 fortgeschrieben worden. Eine weitere Aktualisierung ist möglich und bei Umsetzung notwendig. Die Ablehnung der Bezirke bezog sich nicht auf die fachlichen Ergebnisse (s. hierzu Ant- wort zu Frage 1). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 148 2 5. Welche sächlichen, personellen und rechtlichen Änderungen haben sich in den letzten drei Jahren in der Kinder- und Jugendhilfe und in der Berliner Bezirks- politik ergeben, die erkennen lassen, dass das „Modelljugendamt “ und das „Personalbemessungssystem“ aus dem Jahr 2011 aufgrund veralteter sächliche, personeller und rechtliche Ausgangsbedingungen nicht mehr umge- setzt werden kann? Zu 5.: Keine. Berlin, den 16. Juli 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juli 2014)