Drucksache 17 / 14 150 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 03. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2014) und Antwort Kinderschutz online – Was ist VERA-Net? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In der 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend uns Familie vom 15. Mai 2014 sagte StS Frau Klebba, dass die Software „VERA-Net“ im Kinderschutz im Land Berlin genutzt wird. Was ist „VERA-Net“? 2. Welchen Funktionsumfang hat „VERA-Net“? 3. Wer ist der Hersteller von „VERA-Net“? 4. Wo soll „VERA-Net“ eingesetzt werden und wo wird die Software bereits eingesetzt? 5. Wie garantiert „VERA-Net“ den Schutz der Daten der betroffenen Kinder und Jugendliche und ihrer Sorge- berechtigten? 6. StS Frau Klebba meinte in der oben genannten Sit- zung, „VERA-Net“ soll „außerhalb des öffentlichen Netzes “ eingesetzt werden. Was meinte Sie damit? a) Handelt es sich um eine Software zum Einsatz im Intranet? Wenn ja, wie gelingt dann die elektronische Kommunikation mit schutzbedürftigen Kindern und Ju- gendlichen? 7. Ist der Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin über den Einsatz von „VERA-Net“ informiert? a) Wenn ja, welche Rückmeldungen erhielt der Senat zum Einsatz der Software? b) Wenn nein, wann gedenkt der Senat, den Daten- schutzbeauftragten zu informieren? 8. Was hat die Anschaffung und Einrichtung von „VERA-Net“ bisher gekostet? a) Mit welchen weiteren Kosten ist zu rechnen? b) Wo sind die Mittel etatisiert? Zu 1. bis 8.: Der im Wortprotokoll der 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 15. Mai 2014 festgehaltene Begriff „VERA-Net“ ist nicht richtig wiedergegeben. Der richtige Begriff heißt „“beranet “. „Beranet“ ist eine Software zur Onlineberatung, mit der Beratungseinrichtungen ihre Klientinnen und Klienten mittels sicherer und anonymer E-Mail, Einzelchat- und Gruppenchatkommunikation Beratung anbieten können. Die Beratungsplattform von „beranet“ wird ausschließlich von Beratungsstellen in freier Trägerschaft, auch im Bereich des Kinderschutzes genutzt. Es stehen technisch Möglichkeiten zur Verfügung, die datenschutz- rechtlich konform sind. Informationen zu den Fragen, die den Hersteller, den Funktionsumfang, den Einsatz der Software, die Kosten und den Datenschutz betreffen, sind unter www.beranet.de einzusehen. Weitere Ausführungen sind darüber hinaus dem Be- richt „Netzwerk Kinderschutz“: Online-Beratung bei der „Hotline-Kinderschutz“ (Mitteilung zur Kenntnisnahme – Drs 17/0219, 17/0219-1, 17/0392, 17/0469 und 17/0713 – Schlussbericht) zu entnehmen. Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist einbezogen. Zur Umsetzung des Modellprojektes „Kinderschutz online“ werden 130.000 Euro benötigt, die über Drittmittel finanziert werden. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat das Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V. mit der Umsetzung beauftragt. Berlin, den 11. Juli 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2014)