Drucksache 17 / 14 152 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 03. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2014) und Antwort Vermummte Polizist*innen auf Versammlungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es Weisungen, Anordnungen oder Richtli- nien, die das Tragen von Sturmhauben und anderen Ver- mummungsutensilien durch Berliner Polizist*innen bei Versammlungen regeln? (Bitte Originalwortlaut beifü- gen.) Zu 1.: Nein. 2. Gibt es Weisungen, Anordnungen oder Richtli- nien, die das Tragen von Sturmhauben oder anderen Vermummungsutensilien durch Unterstützungskräfte aus anderen Bundesländern und/oder des Bundes bei Ver- sammlungen in Berlin regeln? (Bitte Originalwortlaut beifügen.) Zu 2.: Unterstützungskräfte dürfen nach den jeweili- gen landes- bzw. bundesspezifischen Voraussetzungen ihre Flammschutzhauben in Berlin tragen. 3. Wie bewertet der Senat die einschüchternde und martialische Wirkung, die von vermummten Berliner Polizist*innen bei Versammlungen gegenüber Teilneh- mer*innen ausgeht, denen es selbst gesetzlich verboten ist, sich zu vermummen? 4. Wer entscheidet darüber, ob Polizist*innen bei Versammlungen in Berlin Sturmhauben oder andere Vermummungsutensilien tragen dürfen? 6. Gehören Sturmhauben und andere Vermum- mungsutensilien zur Standardausrüstung von Berliner Polizist*innen, die durch den Dienstherren gestellt wer- den, oder schaffen sich Berliner Polizist*innen sich diese Kleidungsstücke privat auf eigene Kosten an? Zu 3., 4. und 6.: Angehörige der Polizei Berlin sind dienstlich nicht mit Flammschutzhauben ausgestattet. Das sichtbare Tragen privat beschaffter Flammschutz- hauben ist Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei Berlin nicht gestattet. Flammschutzhauben von Unterstützungskräften haben ausschließlich eine unfallverhütende Funktion im Rahmen des Arbeitsschutzes. 5. Hält der Senat, vermummte Polizist*innen bei Versammlungen angesichts des mehrfach von Polizeiprä- sident Klaus Kandt ausgegebenen Leitbildes einer trans- parenten und bürgernahen Großstadtpolizei, für angemes- sen und verhältnismäßig? Wenn Ja, warum? Zu 5.: Die Verwendung von Flammschutzhauben wi- derspricht nicht dem Leitbild einer transparenten, bürger- nahen Großstadtpolizei. Wie bereits ausgeführt, erfolgt die Verwendung aus Gründen des Arbeitsschutzes. Berlin, den 14. Juli 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014)