Drucksache 17 / 14 153 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 03. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2014) und Antwort Pfefferspray und rohe Gewalt gegen Berliner Schüler*innen - Polizeieinsatz im Rahmen des Refugee-Schulstreiks am 1. Juli 2014 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wurde im Rahmen des Einsatzes der Polizei (Ber- liner Einheiten und Unterstützungskräfte aus den anderen Bundesländern/Bund) beim Refugee-Schulstreik-Berlin am 1. Juli 2014 Pfefferspray gegen Schüler*innen einge- setzt? a) Wenn ja, wann, wo, durch welche Einheit und warum? b) Wenn ja, wie bewertet der Senat den Einsatz von Pfefferspray gegen minderjährige Schü- ler*innen? Zu 1.: Nein. Allerdings kam es gegen 12:23 Uhr an der polizeilich eingerichteten Absperrlinie am Spreewaldplatz zu einem Reizstoffeinsatz aus dem Bereich der Versammlungsteil- nehmerinnen und Versammlungsteilnehmer gegen dort eingesetzte Einsatzkräfte. Hierdurch wurden zwei Dienst- kräfte verletzt. a. entfällt b. entfällt 2. Warum wurde mit massiver körperlicher Gewalt (Faustschläge, Boxen, Schubsen, zu Boden reißen etc.) und Pfefferspray gegen Schüler*innen vorgegangen, die die Reichenberger Straße Ecke Lausitzer Straße am 1. Juli 2014 blockierten (z.B.: http://www.youtube.com/watch?v= UFro3agkbGo)? a) Wie bewertet der Senat das Vorgehen der Polizei? b) Hält der Senat das extrem aggressive und brutale Vorgehen der eingesetzten Kräfte für recht- und verhältnismäßig? c) Welche Einheiten aus welchen Bundesländern/dem Bund wurden bei dem Einsatz tätig? d) Wieso wurden sogar voll ausgestattete und ver- mummte BFE-Einheiten aus Baden-Württemberg gegen die Schüler*innen eingesetzt? Zu 2.: Die im bezeichneten Video dargestellte Situati- on steht nicht im Zusammenhang mit den Abläufen des Aufzuges „Refugee Schul- und Uni- Proteste, Demonstration gegen Rassismus“. Dieser wurde am 1. Juli 2014, um 15:52 Uhr, am Spreewaldplatz beendet. Das bezeichnete Video stellt ganz offensichtlich eine Situation dar, die sich ab ca. 17:00 Uhr im Bereich Rei- chenberger Str./Lausitzer Str. ereignete. Im Bereich der Absperrungen sammelten sich bis zu ca. 1.000 Personen, wodurch kein Rettungsweg mehr zur Verfügung stand und die Funktionsfähigkeit der Polizei bei weiterem Zuwarten eingeschränkt gewesen wäre. Als Polizeifahrzeuge aus dem abgesperrten Bereich herausfahren wollten, blockierten ca. 150 Personen die Fahrbahn. Daraufhin wurde begonnen die (Sitz-)Blockade aufzulösen, was nur mittels körperlicher Gewalt möglich war, da die Personen sich mit Fußtritten und Schlägen der Maßnahme widersetzten. Meldungen über den Einsatz von Pfefferspray durch eingesetzte Dienstkräfte liegen nicht vor. a. Die Polizei Berlin hat im Rahmen ihrer Aufgabenzuweisung gefahrenabwehrend und strafverfolgend gehandelt und die notwendigen Maßnahmen getroffen. b. Die notwendigen Zwangsmaßnahmen wurden unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durchgeführt. c. Anlässlich des Aufzugs „Refugee Schul- und UniProteste , Demonstration gegen Rassismus“ wurden neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei Berlin nur Dienstkräfte aus Brandenburg tätig. Dienstkräfte aus anderen Bundesländern waren zu diesem Zeitpunkt lediglich im Rahmen der Absperrung an der Gerhart-Hauptmann-Schule eingesetzt. d. Siehe Antwort zu 2c. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 153 2 3. Gegen wie viele Polizist*innen, die beim Refugee- Schulstreik-Berlin am 1. Juli 2014 eingesetzt waren, wur- den Strafanzeigen erstattet? Zu 3.: Seitens der Polizei Berlin sind bisher keine Strafanzeigen gegen eingesetzte Dienstkräfte bekannt. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucher- schutz teilt mit, dass in Anbetracht des knappen Zeit- raums seit dem Ereignis vom 1. Juli 2014 bei der Staats- anwaltschaft Berlin noch keine Erkenntnisse über die Anzahl der bislang erstatteten Strafanzeigen gegen Poli- zeibeamtinnen und Polizeibeamte im Zusammenhang mit dem Refugee-Schulstreik vorliegen. 4. Gegen wie viele Polizist*innen, die beim Refugee- Schulstreik-Berlin am 1. Juli 2014 eingesetzt waren, wur- den dienstrechtliche Verfahren eingeleitet? Zu 4.: Es wurden bisher keine dienstrechtlichen Ver- fahren gegen eingesetzte Dienstkräfte eingeleitet 5. Wie viele Schüler*innen wurden bei dem Polizei- einsatz verletzt und wie viele davon schwer? Zu 5.: Es wurden bisher keine verletzten Schülerinnen und Schüler bekannt. Berlin, den 17. Juli 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014)