Drucksache 17 / 14 162 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) vom 04. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juli 2014) und Antwort Öffnungszeiten und Service-Angebot der KfZ-Zulassungsstellen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, ob die auf der Internetseite http://www.berlin.de/labo/kfz/dienststelle/ angegebenen Öffnungszeiten der Berliner KfZ-Zulassungsstellen dem aktuellen Stand entsprechen und im Tages- bzw. Wo- chenablauf auch eingehalten werden können? Zu 1.: Die angegebenen Öffnungszeiten sind aktuell und werden eingehalten. Sie beziehen sich auf die Kun- dinnen und Kunden, die persönlich in den Zulassungsstel- len vorsprechen möchten. Darüber hinaus gibt es bei den Zulassungsstellen sog. Sammelschalter. Dort werden Vorgänge, die von gewerb- lichen Zulassungsdiensten und Mitarbeiterinnen und Mit- arbeitern von Fahrzeugniederlassungen eingereicht wer- den, bearbeitet. Hier gelten besondere Annahme- und Ausgabezeiten, die dem Kreis der betroffenen Kundinnen und Kunden unmittelbar mitgeteilt werden. Die Annahme der Vorgänge erfolgt derzeit täglich bis 11:00 Uhr. Be- reits bei der Vorgangsannahme wird eine Abholzeit für die Rückgabe der fertigen Vorgänge mitgeteilt. Zu dem angegebenen Zeitpunkt können die Vorgänge abgeholt werden. 2. Wie lange beträgt die durchschnittliche Wartezeit, um entsprechend des Terminservices einen Termin bei der Zulassungsstelle zu vereinbaren (aufgegliedert nach den einzelnen Zulassungsstellen)? Zu 2.: Eine entsprechende Erhebung der Wartezeit wird weder taggenau, noch monatsgenau geführt. Die Terminstände (außerhalb des sog. Sammelschal- ters) schwanken saisonal nach Maßgabe der Vorgangs- zahlen. Zum Start des Terminmodells war es möglich, spätestens für den dritten Werktag - und zwar an beiden Standorten - einen Termin zu buchen. Im Januar und Februar dieses Jahres war es teilweise möglich, für den gleichen Tag einen Termin zu erhalten. Im März, Mai und Juni dieses Jahres sind die Vor- gangszahlen im Vergleich zum Januar und Februar deut- lich angestiegen. Ferner gab es in den Monaten April, Mai und Juni aufgrund von Feiertagen mehrere sog. 4-Tage- Wochen. Für die Bearbeitung von Kundenanliegen, die sich sonst auf fünf Werktage verteilen, stehen dann nur jeweils vier Werktage zur Verfügung. Diese Verdichtung des Arbeitsaufkommens kann nicht ohne Weiteres mit den vorhandenen Dienstkräften bewältigt werden. Er- schwerend kam das Ende des 2. Quartals hinzu. Fahr- zeugniederlassungen reichen dann verstärkt sog. Tageszu- lassungen ein. Vor diesem Hintergrund war und ist es zum Teil nur möglich, am 5. auf den Abfragetag folgen- den Werktag einen Termin zu erhalten. 3. Gibt es für Interessenten aus dem Ausland die Möglichkeit, kurzfristig ein Exportkennzeichen erstellen zu lassen? Falls ja, wie lange dauert dieser Vorgang und falls nein, ist die Einführung eines solchen Verfahrens geplant? Zu 3.: Dem Grunde nach ist es möglich, für den fol- genden Tag einen Termin im Bereich Ausfuhrkennzei- chen zu buchen. In Einzelfällen kann auch noch „ad hoc" ein Termin in der Zulassungsbehörde vergeben werden. Lediglich an einigen Tagen ist dies nicht so. Berlin, den 17. Juli 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014)