Drucksache 17 / 14 167 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 02. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juli 2014) und Antwort Bushaltestelle Rathaus Steglitz (Bereich Schloßstraße 40) - 2 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher zu den Fragen 1 bis 5 das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt um Informationen gebeten, welche in die Beantwortung eingeflossen sind. Die von der BVG AöR (Anstalt öffentlichen Rechts) übermittelte Antwort zu Frage 6 wird an entsprechender Stelle wörtlich wiederge- geben. Frage 1: Wann wurde der entsprechende Bushaltestel- lenbereich, so wie er jetzt existiert, geplant und umge- setzt? Warum wurde das Grundstück Schloßstraße 40-41a in diese Planungen nicht entsprechend mit einbezogen? Antwort zu 1: Der betroffene Bereich der Schloßstraße wurde mit dem Bau der U-Bahn und des Steglitzer Krei- sels in den Jahren 1970 – 75 geplant und gebaut. Lediglich die jetzige Aufteilung der Fahrspuren erfolgte nach der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung im Jahr 2011. Hierfür war die Einbeziehung des Grundstücks Schloßstraße 40-41A nicht erforderlich. Frage 2: Warum konnte die Dauer des Grundstücksbe- sitzes nicht festgestellt werden? Antwort zu 2: Im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf lie- gen keine Unterlagen zur Dauer des Grundstücksbesitzes vor. Frage 3: Warum besteht nicht die Option, den Vorgar- ten des Grundstücks Schloßstraße 40-41a zu verkleinern? Antwort zu 3: Diese Option besteht nicht, da die heu- tigen Abmessungen der Bushaltestelle den geltenden Richtlinien genügen. Frage 4: Warum würde eine Verschmälerung des in- nenliegenden Fahrstreifens um etwa einen Meter eine komplette Bordfluchtänderung und einen Umbau der Straße bis hin zum Mittelstreifen einschließlich der Bus- haltestelle erforderlich machen? Antwort zu 4: Zur Verbesserung der Gehwegsituation und Verbreiterung der Warteflächen müsste bei einer Verschmälerung des innenliegenden Fahrstreifens der Gehweg verbreitert werden, also die Lage der Bordsteine in die jetzige Fahrbahn hinein verschoben werden. Die derzeitige besonders befestigte Bushaltestellenfläche (Fahrbahnbeton) müsste ebenfalls verschoben werden und es würden sich ggf. auch Änderungen an der Straßenent- wässerung und den Gefälleverhältnissen der Fahrbahn ergeben (Umbau bzw. Verlegung der Regenentwässe- rungsanlagen). Frage 5: Wie definieren Sie den Begriff „Bordflucht“ und was verstehen Sie unter einer „Bordfluchtänderung“. Antwort zu 5: Als Bordflucht wird der Verlauf der Bordsteinkante bezeichnet. Demnach handelt es sich bei einer Bordfluchtänderung um einen veränderten Verlauf der Bordsteinkante. Frage 6: Wäre eine bedarfsgesteuerte Haltepunktzu- weisung für diesen Haltestellenbereich denkbar? Wenn ja, wie schnell kann so etwas umgesetzt werden? Wenn nein, warum nicht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 167 2 Antwort zu 6: „Der Begriff der „bedarfsgesteuerten Haltepunktzuweisung“ ist der BVG nicht ausreichend bekannt, um darauf antworten zu können. Die derzeitige Zuordnung von Linien zu den Halte- punkten des Haltestellenbereichs Rathaus Steglitz hat sich aus Sicht der BVG bewährt.“ Berlin, den 16. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juli 2014)