Drucksache 17 / 14 178 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 03. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2014) und Antwort Kürzungen im Bereich der Schulhorte – Gefährdung der Qualität im Ganztag? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum wurde der § 22 Absatz 3 in die SchüFöVO aufgenommen und warum plant der Senat die seit 2005 geltende gesonderte Leitungsfinanzierung für freie Träger in der ergänzenden Förderung und Betreuung von Grund- schulkindern durch eine Streichung von § 22 Abs. 3 zu beenden? Zu 1.: § 22 Absatz 3 wurde in die Schülerförderungs- und -betreuungsverordnung (SchüFöVO) aufgenommen, da in der Schulrahmenvereinbarung die Finanzierung eines kindbezogenen Anteils des Koordinierungszuschla- ges vereinbart worden ist. Im Ergebnis einer Prüfung des Rechnungshofes von Berlin wurde gerügt, dass mit der derzeitigen Regelung für die Träger der freien Jugendhilfe eine Besserstellung verbunden ist. In § 5 Absatz 4 der SchüFöVO ist die Finanzierung der Leistungserbringung für Träger der freien Jugendhilfe geregelt. Demnach finanziert das Land Berlin die Stan- dards in der Qualität, wie sie das Schulgesetz und weitere Rechtsvorschriften vorgeben. Durch Verwaltungsvor- schrift ist geregelt, dass für die Koordinierung der ergän- zenden Förderung und Betreuung eine Vollzeitstelle zu- gemessen wird, wenn die Schule personelle Ressourcen im Umfang von mindestens vier Vollzeitstellen an Grund- schulen und drei Vollzeitstellen an Schulen mit sonderpä- dagogischem Förderschwerpunkt erhält. Auf der Grund- lage der derzeitigen Finanzierungspraxis erhalten Träger bis zu drei Vollzeitstellen für die Koordinierung. Diese Besserstellung soll mit der Streichung von § 22 Absatz 3 der SchüFöVO beendet werden. 2. Wie hoch ist insgesamt der Leitungsanteil, den die freien Träger für das Schuljahr 13/14 erhalten in VZE? Zu 2.: Mit Stichtag vom 31.03.2014 wurde auf der Grundlage der in der Integrierten Software Berliner Ju- gendhilfe (ISBJ) registrierten Kooperationen mit Trägern der freien Jugendhilfe mit 273 Vollzeiteinheiten berech- net. 3. Welche Konsequenzen wird diese Änderung insbesondere für kleine Träger mit sich bringen? Zu 3.: Für Schulen mit einer Ausstattung von weniger als vier bzw. drei Vollzeitstellen würde kein Koordinie- rungszuschlag finanziert. Derzeit wird im Rahmen der Verhandlungen der Schulrahmenvereinbarung mit den Spitzenverbänden eine Lösung angestrebt, die den beson- deren Aufgaben der Träger der freien Jugendhilfe im Bereich des Personalmanagements gerecht wird. 4. Sieht der Senat mit der Streichung des Leitungsan- teils eine Verschlechterung des Betreuungsangebotes an den Schulhorten? Zu 4.: Der Leitungsanteil wird nicht gestrichen. Über- nehmen Träger der freien Jugendhilfe das Ganztagsange- bot, wird dieses künftig, wie bei allen Grund- und Son- derschulen mit öffentlichem Personal auch, ab vier bzw. drei Vollzeitstellen mit einer Koordinierungsstelle finan- ziert. Eine Verschlechterung des Ganztagsangebots ist damit nicht verbunden. Ca. 70 % aller Schulen arbeiten mit öffentlichem Personal und somit mit einer Koordinie- rungsstelle und setzen ein exzellentes Ganztagsschulkon- zept um. 5. Wie hoch werden die freiwerdenden Mittel sein und was plant der Senat mit diesen Mitteln? Zu 5.: Aussagen zur Finanzierungsneugestaltung sind nicht möglich, da die Änderung der SchüFöVO noch nicht in Kraft ist. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 178 2 6. Was würde die umgekehrte Vorgehensweise kosten, den Zuschuss an die Horte in kommunaler Trägerschaft an den für Horte in freier Trägerschaft geltenden Schlüs- sel anzupassen? Zu 6.: Da nicht erwogen wird, diese Praxis auf alle Schulen zu übertragen, ist dieser Mehrbedarf nicht be- rechnet worden. 7. Wie viel Schulhorte sind derzeit in kommunaler und wie viele in freier Trägerschaft (bitte Angaben für die letzten fünf Jahre)? Zu 7.: Die Frage kann erst mit der Verarbeitung der Daten im Fachportal „Integrierte Software Berliner Jugendhilfe “ (ISBJ) im Jahr 2012 beantwortet werden. Eine weiter zurück reichende Darstellung der Datenlage ist nicht möglich. Stichtag Ganztag an Grundstufen von Grund-, Sonder- und Gemeinschaftsschulen ergänzende Förderung und Betreuung 31.07.2012 kommunale Schulen 334 31.07.2012 Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe 129 31.07.2012 Schulen in freier Trägerschaft 81 31.07.2013 kommunale Schulen 328 31.07.2013 Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe 168 31.07.2013 Schulen in freier Trägerschaft 109 14.07.2014 kommunale Schulen 323 14.07.2014 Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe 173 14.07.2014 Schulen in freier Trägerschaft 110 *Quelle ISBJ, 14.07.2014 An einigen Schulen werden die Ganztagsangebote sowohl von Trägern der freien Jugendhilfe als auch mit öffentlichem Personal gestaltet. Diese Mischkooperatio- nen sind in der Tabelle enthalten und die Schulen wurden doppelt gezählt. 8. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 8.: Nein. Berlin, den 21. Juli 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014)