Drucksache 17 / 14 180 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 08. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2014) und Antwort Gebt her eure Daten! - Erfassung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Proteste gegen die De-Facto-Räumung der Gerhart-Hauptman-Schule durch die Berliner Polizei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage wird seitens des Senats so verstanden, dass ausschließlich solche per- sonenbezogene Daten gemeint sind, die im Rahmen des direkten Einsatzgeschehens vor Ort an den Absperrungen vorübergehend erhoben wurden. 1. Welche personenbezogenen Daten von welchen Personengruppen (Anwohner*innen und ihren Gästen, Journalistin*innen, Abgeordnete, Mitarbeiter*innen von Abgeordneten bzw. von Fraktionen im Bundes- tag/Abgeordnetenhaus, Protestierende, Mitarbeiter*innen von Kirchen und Non-Profit-Organisationen etc.) wurden durch die Berliner Polizei im Rahmen der De-Facto- Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule z.B. an den Einlasssperren rund um die Schule erfasst? a) Von wie vielen Personen wurden personenbezoge- ne Daten erfasst? (Bitte eine Einzelaufschlüsselung nach den unter 1. aufgeführten Personengruppen.) b) Warum wurden diese jeweils erfasst und aufgrund welcher Rechtsgrundlage? (Bitte eine Einzelauf- schlüsselung nach den unter 1. aufgeführten Per- sonengruppen.) Zu 1.: Die Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Umzug der Flüchtlinge aus der ehemaligen Gerhart- Hauptmann-Schule beinhalteten Maßnahmen der inneren und der äußeren Absperrung des umliegenden Bereichs. Alle Personen, die den Bereich der äußeren Absper- rung betreten wollten, wurden kontrolliert. Anwohnerin- nen / Anwohner, Patientinnen / Patienten und sonstige Berechtigte durften nach erfolgter Plausibilitätsprüfung durch die eingesetzten Kräfte vor Ort den Bereich der äußeren Absperrung betreten. Die im Rahmen dieser Überprüfung zur Kenntnis genommenen Daten wurden nicht gespeichert. Bei weiteren Personen, die den Bereich aus Gründen betreten wollten, die auch an den nachfolgenden Tagen bestehen würden (z.B. Handwerker mit Aufträgen im Bereich der äußeren Absperrung), wurden deren Daten zunächst auf freiwilliger Basis erhoben und in schriftli- cher Form (Listen) festgehalten. Diese Maßnahme diente dem Zweck, bei diesen Personen zukünftig die bei der Kontrolle entstehenden Wartezeiten zu minimieren. Nachdem die Einsatzführung von dieser Maßnahme Kenntnis erhalten hatte, wurden die eingesetzten Beam- tinnen und Beamten vor Ort angewiesen, die Erhebung und Speicherung der Daten zu unterlassen und die erho- benen Daten zu vernichten. Dies wurde vor Ort umge- setzt. Eine Weiterleitung der Daten von den Kontrollbe- reichen der äußeren Absperrung an Dritte oder eine Erfas- sung im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) hat nicht stattgefunden. Das Betreten des inneren Absperrbereichs war durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin als Eigentümer kraft seines Hausrechts eingeschränkt und von dessen Zustimmung abhängig gemacht worden. Bei Personen, die ein Anliegen in der Gerhart-Hauptmann- Schule hatten (z.B. Sicherheitspersonal, Verpflegungsper- sonal), wurden die Personalien zum Abgleich mit dem Bezirksamt kurzzeitig notiert, Vertretern des Bezirksam- tes in einer Rücksprache übermittelt und nach erfolgter Zustimmung vernichtet. 2. Hat(te) der Polizeiliche Staatsschutz Kenntnis die- ser personenbezogenen Daten? Wenn ja, inwiefern hat er diese ausgewertet? 3. Wurden die unter 1. abgefragten personenbezoge- nen Daten gespeichert und wenn ja, wo, wie lange und aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 180 2 4. Wurden die unter 1. abgefragten personenbezoge- nen Daten an andere Sicherheitsbehörden, insbesondere an den Berliner Verfassungsschutz weitergegeben? Wenn ja, warum? 5. Wurden die unter 1. erfassten personenbezogenen Daten mit Daten in anderen Datenbanken/Dateien abge- glichen und wenn ja mit welchen und aufgrund welcher Rechtsgrundlage? 6. Wurden die in diesem Zusammenhang erfassten Personen gesamt oder teilweise in der stadtweiten Veran- staltungsdatenbank der Berliner Polizei gespeichert und wenn ja, wie viele Personen wurden im Rahmen der Proteste gegen die De-Facto-Räumung der Gehart- Hauptmann-Schule darin gespeichert? (Bitte eine Einzel- aufschlüsselung nach den unter 1. aufgeführten Personen- gruppen)? Zu 2. Bis 6.: Nein 7. Wurde der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit über die Erfassungen bzw. über die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten infor- miert? Wenn nein, warum nicht? Zu 7.: Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde anlässlich eines konkreten Falles durch ein Schreiben der Polizei vom 09.07.2014 über die Erfassung von Personalien an den Einlasssperren informiert. Berlin, den 22. Juli 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juli 2014)