Drucksache 17 / 14 185 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Björn Eggert (SPD) vom 09. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2014) und Antwort Beschwerden wegen Kinderlärms im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 6 teilt das Bezirksamt Charlotten- burg-Wilmersdorf mit: Frage 1: Wie viele Beschwerden über Lärmbelästi- gung durch Einrichtungen der Jugendhilfe, Kitas, Sport- plätze, Grünflächen wie Spielplätze oder Bolzplätze und ähnliche gab es in den letzten zwei Jahren im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf? Antwort zu 1: Im Fachbereich Grünflächen gingen in den letzten zwei Jahren 8 Beschwerden wegen Kinder- lärms auf öffentlichen Spielplätzen ein. Diese betrafen 5 verschiedene Spielplätze. Im Bereich des Jugendamtes gab es Lärmbeschwerden über 3 Einrichtungen mit Freizeitangeboten. Im Eigenbetrieb Kindertagesstätten Nordwest wurden in der Vergangenheit hin und wieder Beschwerden wegen der Nutzung der Kita-Freiflächen und dem daraus resul- tierenden unvermeidbaren "Lärm" spielender Kinder und bei Kita-Festen aufgenommen. Diese Beschwerden resul- tierten aus der örtlichen Nähe zu angrenzenden Wohnhäu- sern. Eine zentrale Erfassung von Beschwerden gibt es im Eigenbetrieb Kindertagesstätten Nordwest nicht, so dass eine Benennung konkreter Beschwerdezahlen nicht mög- lich ist. Beim Umwelt- und Naturschutzamt sind folgende Be- schwerdezahlen aktenkundig: 2012: 2 2013: 1 2014: bisher 1 Darüber hinaus gab es in den letzten zwei Jahren über 20 Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern zur Nutzung eines Schulhofes im Ganztagsschulbetrieb (u.a. wegen der Nutzung für den Schulsport). Für den Bereich der Sportplätze wird ergänzend auf die Beantwortung der Drucksache 17/14015 – Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) „Nutzungseinschränkungen von Sportanlagen“ verwiesen. Eine gesonderte Erhebung von Lärmbeschwerden, der ausschließlich auf Kinder zurückzuführen wäre, erfolgt im Sportbereich nicht. Frage 2: Wie viele Beschwerden mündeten in ein ge- richtliches Verfahren? Antwort zu 2: Keine. Frage 3: Mussten daraufhin vorgenannte Einrichtun- gen geschlossen werden? Antwort zu 3: Nein. Frage 4: Wenn ja, welche? Antwort zu 4: Entfällt. Frage 5: Kam es für die vorgenannten Einrichtungen zu Einschränkungen? Antwort zu 5: Die o.g. Beschwerden führten zu keinen Einschränkungen. Im Bereich des Jugendamtes wurden beispielsweise durch Gespräche und Verabredungen mit den Betroffenen Einzelfalllösungen gefunden, die sich bislang bewährt haben (z.B. Beachtung von Mittagsruhe- zeiten, rechtzeitige Bekanntgabe von punktuellen Wo- chenendangeboten gegenüber den Anwohnerinnen und Anwohnern). Einschränkungen des Einrichtungs-betriebes konnten so vermieden werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 185 2 Im Bereich der öffentlichen Kinderspielplätze und hier vor allem der Bolzplätze ist anzumerken, dass es eine Begrenzung der Nutzungszeiten gibt, die aus Beschwer- den folgten, die länger als zwei Jahre zurückliegen. Diese Einschränkungen der Nutzungszeiten gelten bis heute fort und werden in der Antwort zu Frage 6 benannt. Frage 6: Wenn ja, für welche und zu welchen? Antwort zu 6: Die in der Antwort zu Frage 5 benann- ten Nutzungszeiten der folgenden öffentlichen Kinder- spielplätze bzw. Bolzplätze wurden ganzjährig auf die Zeit von 07:00 bis 19:00 bzw. 20:00 Uhr beschränkt: o Eosanderstraße 5, o Olbersstraße 23, o Cauerstraße 19, o Schillerstraße, o Pestalozzistraße, o Gervinusstraße, o Wielandstraße 10, o Pariser Str. 10, o Pfalzburger Str. 19 c, o Nikolsburger Str. 6, o Aschaffenburger Str. 21, o Bamberger Str. 25, o Habermannplatz, o Fürstenplatz. Frage 7: Welche Maßnahmen plant der Senat, um Schließungen oder Einschränkungen für die unter 1. ge- nannten Einrichtungen zu verhindern? Antwort zu 7: Den Antworten des Bezirksamtes Char- lottenburg-Wilmersdorf ist zu entnehmen, dass im Be- darfsfall kooperative Einzelfalllösungen gefunden wur- den, um einen einvernehmlichen Interessensausgleich herzustellen. Nach Erfahrungswerten gilt dies auch für die anderen Berliner Bezirke. Eine Beschränkung der Nutzungszeiten berücksichtigt als Kompromisslösung sowohl die Belange der Jugendli- chen als auch das Ruhebedürfnis der Nachbarschaft in den Abendstunden bzw. an Sonn- und Feiertagen. Für die behördliche Einschätzung ist die Nutzung von Freizeitanlagen – z.B. Bolzplätze oder Skateranlagen – regelmäßig an Werktagen in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 09:00 bis 13:00 Uhr sowie von 15:00 bis 20:00 Uhr sozial adä- quat, wenn die Anlagen dem Stand der Technik entspre- chen (vgl. Nr. 6 der Ausführungsvorschriften zum Lan- des-Immissionsschutzgesetz Berlin – AV LImSchG Bln). Über die Regelungen der AV LImSchG Bln hinaus sieht der Senat derzeit kein Erfordernis für Maßnahmen, um etwaige Schließungen oder Einschränkungen für die unter 1. genannten Einrichtungen verhindern zu müssen. Berlin, den 23. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juli 2014)