Drucksache 17 / 14 186 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Clara West (SPD) vom 02. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2014) und Antwort Zwischenvermietung in Immobilien des Liegenschaftsfonds an Kultur- und Kreativun- ternehmen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. „Welche Immobilien in der Verwaltung des Liegenschaftsfonds sind aktuell ganz oder teilweise an Kleinunternehmer aus der Kreativwirtschaft 1 , als Ateliers oder an Kulturprojekte vermietet (Tabellarische Auflis- tung mit Anzahl der Mieter, vermietete Fläche und maxi- male Laufzeit der Verträge im Haus wird erbeten)?“ 2. „Welche der aufgelisteten Immobilien ist absehbar für eine konkrete, andere Nutzung vorgesehen?“ Zu 1. und 2.: Der Liegenschaftsfonds hat derzeit an Nutzerinnen und Nutzer aus dem Bereich Kreativwirt- schaft, Ateliers, Kulturprojekte insgesamt ca. 7.400 m² in 12 Immobilien, die in den Bezirken Friedrichshain- Kreuzberg, Lichtenberg, Mitte, Pankow und Treptow- Köpenick belegen sind, überwiegend als Zwischennut- zung vermietet. Zurzeit bestehen insgesamt 55 Einzel- mietverträge, die dem Bereich Kreativwirtschaft, Ateliers, Kulturprojekte zuzuordnen sind. Da es sich bei der vor- wiegenden Anzahl der Verträge um Zwischennutzungen handelt, muss perspektivisch immer bedacht werden, dass sich andere konkrete Nutzungsarten ergeben. 1 „Unter Kultur- und Kreativwirtschaft werden diejenigen Kul- tur- und Kreativunternehmen erfasst, welche überwiegend er- werbswirtschaftlich orientiert sind und sich mit der Schaffung, Produktion, Verteilung und/oder medialen Verbreitung von kulturellen/kreativen Gütern und Dienstleistungen befassen.“ Die Größe der Mietflächen liegt zwischen 14 m² und 2.000 m², i.d.R. aber unter 100 m². Die Laufzeit der Ver- träge ist unbefristet; Ausnahme bilden Nutzungen für wechselnde Kulturprojekte, dort erfolgt eine Befristung für die Dauer des Projektes. Berlin, den 25. Juli 2014 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2014)