Drucksache 17 / 14 187 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Evrim Sommer (LINKE) vom 08. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2014) und Antwort Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht. Leben und lieben ohne Bevormundung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Teilt der Senat die Auffassung, dass sexuelle Selbstbestimmung ein Menschenrecht ist? Wenn nein, warum nicht? Zu 1.: Ja, der Senat teilt die Auffassung. 2. Wie gewährleistet der Senat, dass Frauen unab- hängig von ihrer Herkunft, sexuellen Orientierung oder sozialen, ökonomischen und gesundheitlichen Situation einen Schwangerschaftsabbruch durchführen können? Zu 2.: Die Durchführung von Schwangerschaftsabbrü- chen ist im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) bundesgesetzlich geregelt. Das Land Berlin stellt gemäß § 13 ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme des Schwangerschaftsab- bruchs sicher. Für die gem. § 19 anspruchsberechtigten Frauen erstattet das Land Berlin gemäß § 22 die Kosten der in § 20 beschriebenen Leistungen. Der Abschnitt 5 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes enthält die entspre- chenden bundeseinheitlichen Regelungen der Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen. 3. Teilt der Senat die Auffassung, dass es in den letz- ten Jahren zu einer deutlichen Zunahme der Stigmatisie- rung gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und gegen Frauen gekommen ist? Wenn nein, worauf bezie- hen sich diese Erkenntnisse? Zu 3.: Es liegen keine diesbezüglichen Erkenntnisse vor. 4. Liegen dem Senat Erkenntnisse vor, dass Ärzt_innen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, immer mehr Einschüchterung, Belästigung und Gewalttä- tigkeit bei der Ausführung ihrer Arbeit erfahren. Wenn ja, wo und in welchem Umfang? Zu 4.: Es liegen keine Informationen hierzu vor. 5. Wie hoch war die Zahl der Teilnehmenden am „Marsch für das Leben“ im Jahr 2013? Zu 5.: Die alljährlich wiederkehrende Versammlung „Marsch für das Leben“ fand am 21. September 2013 mit insgesamt 4.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. 6. Aus welchen Gruppen, Initiativen und weiteren Un- terstützenden, so auch aus anderen Ländern, setzte sich der „Marsch für das Leben“ dieser selbsternannten Lebensschützer zusammen? Zu 6.: Eine Einzelerfassung zu der Zusammensetzung der Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungs- teilnehmer existiert nicht. 7. Wer waren die Anmelder dieser Demonstration so- wie der Versammlung vor dem Bundeskanzleramt? Zu 7.: Die Versammlung wurde durch eine Privatper- son für den Bundesverband Lebensrechte e.V. angemel- det. Über personenbezogene Daten zur Anmelderin/zum Anmelder werden keine Auskünfte erteilt. 8. Liegen dem Senat Gründe oder Erkenntnisse vor, die zu einer Untersagung der Demonstration hätten führen können? Wenn ja, welche? 9. Ist das Bundeskanzleramt als Versammlungsort ein „befriedeter Bezirk“? Zu 8. und 9.: Nein. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 187 2 10. Erfolgte die Routenführung der anschließenden Demonstration durch einen befriedeten Bezirk? Wenn ja, erfolgte dazu eine Genehmigung durch das Bundesminis- terium des Inneren im Einvernehmen mit den jeweils Betroffenen? Zu 10.: Ja. Die jeweilige Zulassung erfolgte im Ein- vernehmen mit dem Präsidenten des betroffenen Verfas- sungsorgans. 11. Wie hoch waren die Gesamtkosten, die im Zuge der polizeilichen Begleitung zur Durchführung dieser Demonstration durch das Land Berlin aufgewendet wer- den mussten? Zu 11.: Ausgaben für Polizeieinsätze sind grundsätz- lich durch die im Haushaltsplan von Berlin für die Polizei eingestellten Haushaltsmittel gedeckt und werden nicht gesondert erhoben. 12. Wie hoch war der Anteil der im Zuge ihrer räumli- chen Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und zur Strafver- folgung eingesetzten Dienstkräfte der Polizei Berlin? Zu 12.: Aus Anlass der angemeldeten Versammlung und den themenbezogenen Gegenveranstaltungen waren insgesamt 602 Dienstkräfte eingesetzt. 13. Hat der Senat Erkenntnisse, ob die für den 20. September angekündigte Versammlung mit anschlie- ßender Demonstration genehmigt wurde? Wenn ja, mit welcher Teilnehmerzahl wird gerechnet? Zu 13.: Umstände, die gegen eine Durchführung der angemeldeten Versammlung bzw. des beabsichtigten Aufzuges sprechen, sind derzeit nicht bekannt. Der Ver- anstalter rechnet mit einer Teilnehmerzahl von 3.000 Personen. Berlin, den 22. Juli 2014 In Vertretung Boris V e l t e r Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2014)