Drucksache 17 / 14 188 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 09. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2014) und Antwort Wie weiter mit dem Heimkinderfonds West? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie schätzt der Senat für Berlin die Auskömm- lichkeit des Heimkinderfonds West ein? 2. Welche verbindlichen Verabredungen wurden zwi- schen Bund und Ländern zur Sicherstellung der Finanzie- rung des Heimkinderfonds West getroffen? 3. Mit welchem Aufstockungsbetrag beteiligt sich das Land Berlin an der Sicherstellung der Finanzierung des Heimkinderfonds West und welche Gesamtsumme steht nach Einigung von Bund und Ländern für diesen Fonds insgesamt zur Verfügung? 4. Inwieweit ist in Berlin gesichert, dass die Anträge Betroffener auf Wiedergutmachung ohne weitere Verzö- gerungen bearbeitet und bei Vorliegen der Voraussetzun- gen nunmehr auch ohne Verzögerungen finanziert wer- den? 5. Kann der Senat bestätigen, dass die Frist zur An- meldung von Ansprüchen aus dem Heimkinderfonds West nicht verkürzt wird und bis zum 31. 12. 2014 An- sprüche geltend gemacht werden können? 6. Kann der Senat für Berlin garantieren, dass auch Meldungen und Anträge Betroffener, die nach dem 31. Dezember 2014 eingehen, geprüft und bei Erfüllen der Voraussetzungen berücksichtigt werden, wenn nein, wa- rum nicht? Zu 1. bis 6.: Im Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ (Fonds Heimerziehung (West)) sind derzeit noch ca. 6,1 Mio. € verfügbar. Es ist absehbar, dass ein Bedarf für eine Aufstockung dieses Fonds besteht. Zur Bezifferung des Aufstockungsbedarfes und zur organisatorischen Umset- zung einer bedarfsgerechten Aufstockung hat sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe getroffen. Es wurde verabre- det, dass die Aufstockungssumme festgelegt wird, nach- dem mit Fristablauf am 31. Dezember 2014 die tatsächli- che Zahl der Leistungsempfängerinnen und Leistungs- empfänger bekannt ist. Dieses Verfahren ist erforderlich, um die Auskömmlichkeit der Aufstockung sicherzustel- len. Eine Verkürzung der Meldefrist ist nicht vorgesehen. Den Planungen zufolge beteiligen sich die westdeutschen Länder mit einem Drittel an der Aufstockungssumme. Die jeweiligen Länderanteile werden unverändert nach dem Königsteiner Schlüssel von 1989 berechnet. Berlin trägt demzufolge einen Anteil von 2,79 % des Länderanteils der westdeutschen Länder. Die Bearbeitung der Leistungsbegehren geschieht durch die Berliner Anlauf- und Beratungsstelle (ABeH). Die Bearbeitungskapazitäten der Berliner ABeH wurden entsprechend aufgestockt. 7. Wie viele Anträge auf Leistungen aus dem Heim- kinderfonds West wurden bis zum 30. Juni 2014 gestellt, wie viele davon positiv beschieden und wie viele konnten aus welchen Gründen nicht berücksichtigt werden? 8. Welchen finanziellen Umfang hatten die bisher aus dem Heimkinderfonds West für Berlin bewilligten Leis- tungen? Zu 7. und 8.: Es handelt sich nicht um Anträge im verwaltungsrechtlichen Sinne. Vielmehr ermittelt die ABeH in einem explorativen Gespräch mit den Betroffe- nen den jeweils erforderlichen Hilfebedarf. Die von der oder dem Betroffenen dargelegten Heimerfahrungen und die darauf beruhenden, heute noch vorhandenen Auswir- kungen bilden die Grundlage für eine dreiseitige Verein- barung zwischen dem Betroffenen, der ABeH und der Zentralstelle des Fonds über die Leistungen. Bis Ende Juni 2014 haben ca. 860 Betroffene Leistungsbegehren auf Leistungen des Fonds Heimerziehung (West) bei der ABeH angemeldet. Mit 622 Betroffenen wurden bereits Vereinbarungen über Leistungen im Gesamtumfang von ca. 4,8 Mio. abgeschlossen. Sämtliche Leistungsbegehren Betroffener, die sich im genannten Zeitraum in Heimer- ziehung befanden, führten zum Abschluss von Leis- tungsvereinbarungen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 188 2 9. In den Vereinbarungen zwischen Bund und Län- dern zur Einrichtung der beiden Heimkinderfonds ver- pflichteten sich die Vertragschließenden, dass auch eine „Aufarbeitung der Heimerziehung verbunden mit Schlussfolgerungen für die heutige und zukünftige Praxis sowohl durch öffentliche Veranstaltungen als durch wis- senschaftliche Expertise vorgenommen werden“ solle. Was hat der Senat diesbezüglich bisher getan bzw. was plant der Senat in Umsetzung dieser Verpflichtung? Zu 9.: Die inhaltliche Umsetzung des Fonds wurde in Berlin auf die ABeH übertragen (vgl. Drs. 17/0064). Die ABeH hat folgende Aktivitäten und Initiativen im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung des Fonds Hei- merziehung (West) unternommen: - Durchführung eines durch eine Kreativpädagogin begleiteten Malprojektes „Der Garten in meinem Herzen“. Die Vernissage der Ausstellung fand anlässlich der Eröffnung der Zweigstelle der ABeH am 28. April 2014 statt. Sie soll als Wanderaus- stellung an anderen Orten in Berlin gezeigt wer- den. - Durchführung eines Theaterprojektes und einer Schreibwerkstatt. - Verschiedene Autorenlesungen aus Werken Be- troffener. - Vorführungen von Filmmaterial aus dem DDR- Kinderheim Haus Königsheide. - Informationsveranstaltungen in Nachbarschafts- heimen in verschiedenen Bezirken. - Verhaltenstherapeutisch orientiertes Gruppenange- bot in Zusammenarbeit mit dem Paritäter. - Mehrere Vorträge auf Tagungen. - Informationsangebote für Studierende an den Ber- liner Hochschulen für Sozialarbeit und Sozialpä- dagogik. Berlin, den 23. Juli 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2014)