Drucksache 17 / 14 189 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 09. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2014) und Antwort Wie weiter mit dem Heimkinderfonds Ost? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche verbindlichen Verabredungen wurden zwi- schen Bund und Ländern zur Sicherstellung der Finanzie- rung des Heimkinderfonds Ost getroffen? 2. Mit welchem Betrag beteiligt sich das Land Berlin an der Aufstockung der Finanzierung des Heimkinder- fonds Ost und welche Gesamtsumme steht nach Einigung von Bund und Ländern für den Heimkinderfonds Ost insgesamt zur Verfügung? 3. Wie bewertet der Senat die Auskömmlichkeit des Heimkinderfonds Ost nach Aufstockung? 4. Inwieweit ist in Berlin gesichert, dass die Anträge Betroffener auf Wiedergutmachung ohne weitere Verzö- gerungen bearbeitet und bei Vorliegen der Voraussetzun- gen nunmehr auch ohne Verzögerungen finanziert wer- den? 5. Wie begründet und bewertet der Senat die zwi- schen Bund und Ländern erfolgte Einigung, wonach ehe- malige DDR-Heimkinder ihre Ansprüche bereits bis zum 30. September 2014 angemeldet haben müssen, obwohl die ursprüngliche Frist dafür der 30. Juni 2016 war? 8. Kann der Senat für Berlin garantieren, dass auch Meldungen und Anträge Betroffener, die nach dem 30. September 2014 eingehen, geprüft und bei Erfüllen der Voraussetzungen auch berücksichtigt werden, wenn nein, warum nicht? Zu 1. bis 5. und 8.: Nachdem die Mittel des Fonds Heimerziehung in der ehemaligen DDR in den Jahren 1949 bis 1990 in Höhe von 40 Mio. € fast vollständig verausgabt waren, haben der Bund und die ostdeutschen Länder eine neue Verwaltungsvereinbarung vorbereitet, die von der Regionalkonferenz der Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder zustimmend zur Kenntnis ge- nommen wurde und zurzeit den zuständigen Verwaltun- gen des Bundes und der Länder zur Unterschrift vorliegt. Diese sieht vor, dass die Vereinbarungspartner – soweit noch nicht geschehen – ihre Anteile an der ursprünglichen Summe von 40 Mio. € bis zum 15. August 2014 einzahlen . Diese wurden von Berlin bereits im Dezember 2013 eingezahlt. Zur Herstellung und Sicherung der Liquidität des Fonds im Jahr 2014 zahlen Bund und ostdeutsche Länder darüber hinaus insgesamt 25 Mio. € als zunächst pauschale Aufstockung ein. Berlin beteiligt sich entsprechend der Bevölkerungsverteilung von 1990 mit 8,11 % des Länderanteils, d.h. mit einem Betrag in Höhe von 1.013.750 €, der bereits im Juni 2014 eingezahlt wurde. Zur Ausstattung der Berliner Anlauf- und Beratungsstelle (ABeH) können 5 % des aufgestockten Fondsvermögens verwendet werden. Die Bearbeitungskapazitäten der ABeH wurden entsprechend aufgestockt. Weiterhin wird in der neuen Verwaltungsvereinbarung eine Meldefrist für Betroffene bis zum 30.09.2014 festge- legt. Nachdem mit Fristablauf die Zahl der potentiellen Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger be- kannt ist, wird die Aufstockungssumme festgelegt. Dieses Verfahren ist erforderlich, um die Auskömmlichkeit der Aufstockung sicherzustellen und um nach der Aufsto- ckung alle Leistungsbegehren berücksichtigen zu können. 6. Wie bewerten Betroffene und ihre Interessensver- tretungen die Entscheidung zur Verkürzung der Melde- frist? Welche Stellungnahmen liegen dem Senat diesbe- züglich vor? 7. Mittel in welcher Höhe gedenkt der Senat durch die Verkürzung der Meldefrist für den Heimkinderfonds Ost auf Kosten der Betroffenen „einzusparen“? 9. Was hat der Senat bisher getan, um die neue Frist- setzung für Ansprüche aus dem Heimkinderfonds Ost bekannt zu machen und betroffene Anspruchsberechtigte zu finden, zu beraten und bei Meldung und Antragstel- lung zu unterstützen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 189 2 10. Welche Art von Öffentlichkeitsarbeit betreibt der Senat, um betroffene Anspruchsberechtigte, die sich bis- her nicht gemeldet haben, weil sie z.B. im Ausland leben, sich in Einrichtungen der Justiz oder des Gesundheitswe- sens befinden, ausfindig zu machen und zu ihrem Recht zu verhelfen? Warum schweigt der Senat? 11. Wie bewertet der Senat Forderungen, wonach jeg- liche Fristsetzung für die Meldung von Ansprüchen aus den beiden Heimkinderfonds abzuschaffen ist und Perso- nen, die in beiden deutschen Staaten Unrecht erlitten haben, jederzeit die Möglichkeit haben müssen, im Sinne der Ergebnisse des Runden Tischs Heimerziehung eine Entschädigung zu erhalten? Zu 6., 7., 9, 10 und 11.: Die Meldefrist dient einer planvollen und auskömmlichen Aufstockung des Fonds, die nunmehr auf der Grundlage einer Gesamtzahl von tatsächlich registrierten Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern ermittelt wird. Der Senat verbindet mit der Aufstockung des Fonds DDR-Heimerziehung keine Einsparungserwartungen. Vielmehr legt der Senat Wert darauf, dass möglichst alle Betroffenen in Berlin, die Leistungen aus dem Fonds in Anspruch nehmen könnten, von dem festgesetzten Termin Kenntnis erhalten. Es gab und gibt deshalb zahl- reiche Presseveröffentlichungen bzw. Veröffentlichungen im Internetangebot der für Jugend zuständigen Senats- verwaltung (vgl. http://www.berlin.de/sen/bjw/aktuelles3/). Der Aushang eines Informationsplakates in allen Be- ratungsstellen, Senioreneinrichtungen und -tagesstätten, Pflegeheimen, Sozialstationen, Pflegestützpunkten, Ob- dachloseneinrichtungen, Betreuungsvereinen sowie Ein- richtungen der Straffälligenhilfe der Liga der freien Wohlfahrtsverbände wurde veranlasst. Das Informations- plakat wird gleichfalls den Bürgerämtern und Dienststel- len der Abteilung Soziales der Bezirksämter, den Ge- sundheitsämtern, dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, den Psychiatrischen Kliniken und Justizvoll- zugsanstalten des Landes und den Job-Centern zum Aus- hang übersandt. Außerdem sind zahlreiche Presseveröf- fentlichungen der ABeH, z.B. in Bezirks- und Mieterzei- tungen u.a. vorgesehen. Darüber hinaus informiert die zentrale Fondsverwaltung in Anzeigen in überregionalen Zeitungen sowie im eigenen Internetangebot. Berlin, den 23. Juli 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2014)