Drucksache 17 / 14 191 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 09. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2014) und Antwort Was folgt aus dem erfolgreichen „Volksentscheid Tempelhofer Feld“? (IV): Wie viel Naturschutz gibt es auf dem Tempelhofer Feld? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes des Tempelhofer Feldes dem Beschluss der Berlinerinnen und Berliner am 25. Mai 2014 entsprechend zu erhalten und zu verbes- sern? Frage 2: Wie ist der Stand bei der Erstellung eines Landschaftspflege- und -entwicklungsplans für das Tem- pelhofer Feld? Welche naturschutzfachlichen Maßnahmen sind darin zum Schutz der Pflanzen- und Tierarten, insbe- sondere der Vogelarten, der Insekten, der Trockengräsern sowie zur Entwicklung und Vernetzung der geschützten Biotope vorgesehen? Plant der Senat die Ausweisung als Landschaftsschutzgebietes nach § 26 BnatschG? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1 und 2: Die Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt wird in Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern gemäß des Gesetzes für den Erhalt des Tempelhofer Feldes (im Weiteren: THF- Gesetz) einen Entwicklungs- und Pflegeplan für das Tempelhofer Feld erarbeiten. Hier werden dann die not- wendigen Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der naturschutzfachlichen Qualitäten einfließen. Eine Ausweisung des Tempelhofer Feldes als Landschafts- schutzgebiet ist nicht geplant und im Gesetz auch nicht vorgesehen. Bei den Unterschutzstellungsverfahren liegt derzeit die Priorität in der Sicherung der Gebiete der Fau- na-Flora-Habitatrichtlinie. Des Weiteren wird aufgrund der Eigentumsverhältnisse, der gesicherten Pflege und Unterhaltung und des THF-Gesetzes eine Unterschutzstel- lung nicht für notwendig erachtet. Frage 3: Wer ist für die Landschaftspflege zuständig und aus welchem Etat wird es bezahlt? Antwort zu 3: Für die Landschaftspflege im Sinne von Bewirtschaftung und Nachnutzung des Tempelhofer Fel- des ist laut THF-Gesetz die Oberste Naturschutzbehörde zuständig. Der Grün Berlin GmbH ist diese Aufgabe übertragen worden. Die Mittel dafür stehen in den Haus- haltsjahren 2014 / 2015 bei Kapitel 1220, Titel 68204 (Zuschüsse für Bewirtschaftung und Nachnutzung des Tempelhofer Feldes) zur Verfügung und werden der Grün Berlin GmbH im Rahmen eines Zuwendungsbescheides bewilligt. Ab dem Haushaltsjahr 2016 werden die Mittel bei Kapitel 1210 (Stadt- und Freiraumplanung) etatisiert sein. Frage 4: Plant der Senat, sog. Konversionsflächen i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 4 ThFG als Ausgleichsfällen in An- spruch zu nehmen? Wenn ja, welche Flächen und zu welchem Zweck? Frage 5: Wo und in welcher Form plant der Senat die Anlage von siedlungsnahen Allmende-Gärten im Äußeren Wiesenring? Frage 6: Wie ist der Stand bei der Entwicklung des Wiesenkatasters? Antwort zu 4-6: Siehe auch Antwort zu Frage 1 und 2. Im Rahmen der Erarbeitung des Entwicklungs- und Pfle- geplanes wird geklärt, in welcher Form die sog. Konver- sionsflächen als Ausgleich in Anspruch genommen und in welcher Form und in welchem Umfang Allmende-Gärten angelegt werden können. Auf Grundlage des Entwick- lungs- und Pflegeplans wird ein Wiesenkataster angelegt. Berlin, den 24. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juli 2014)