Drucksache 17 / 14 192 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 09. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2014) und Antwort Erwerb von Bauträgerprojekten durch städtische Wohnungsbaugesellschaften Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Bauträgerprojekte (Kauf von Grundstück und hergestellten/herzustellenden Wohnge- bäuden) haben die städtischen Wohnungsbaugesellschaf- ten in den Jahren 2012, 2013 und seit Jahresbeginn 2014 erworben (bitte differenziert nach Gesellschaften und Jahren auflisten)? Antwort zu 1: Degewo: Bauvorhaben Elly-Heuss- Knapp-Straße 36-38 in Rudow im Jahr 2013 mit 109 Wohnungen; GESOBAU: Zwei Projekte: 2013 das Projekt „Thulestraße 31-33“ mit 107 Wohnungen und 2014 das Projekt „Pankower Gärten“ mit 100 Wohnungen; GEWOBAG: Projekt Kiefholzstraße mit 98 Wohnungen; HOWOGE: Projekte der HOWOGE: Jahr Projekt Anzahl WE Bezirk 2013 Schokostücke 157 Lichtenberg 2013 Küstriner Str. 18 44 Lichtenberg 2014 Reichenberger Str. 4 64 Lichtenberg 2014 Freudenbergareal 122 Friedrichshain- Kreuzberg Gesamt 387 STADT und LAND: Im Jahr 2014 Otto-Franke- Str./Handjerystr. in Treptow-Köpenick mit 97 Wohnun- gen; WBM: Kein Projekt. Frage 2: Zu welchen Konditionen erwerben die städti- schen Wohnungsbaugesellschaften Bauträgerprojekte (z.B. Kaufpreis pro m² Geschossfläche bzw. Wohnfläche) und wie wird sichergestellt, dass in den Objekten ein relevanter Anteil an Wohnungen an Haushalte mit gerin- gen und mittleren Einkommensgruppen vermietet wird? Antwort zu 2: Über die Kaufpreise der Bauträgerpro- jekte wurde mit den Verkäufern Stillschweigen verein- bart. Durch eine entsprechende Mietenspreizung wird sichergestellt, dass mit diesen Projekten auch Wohnraum für Haushalte mit mittleren und geringen Einkommen geschaffen wird. Zudem erhalten einige dieser Projekte soziale Wohnraumförderung, die bei den geförderten Wohnungen zu durchschnittlichen Nettokaltmieten von 6,50 €/m2/mtl. führen. Frage 3: Welche Gründe und Kriterien sind für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften maßgeblich, um den Erwerb von Bauträgerprojekten anzustreben? Antwort zu 3: Durch den Erwerb von Bauträgerpro- jekten kann das Ziel der Bestandserweiterung städtischer Wohnungsbaugesellschaften durch Neubauten unterstützt werden. Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand der Lage, der Qualität, den Anforderungen an Wohnraum in den Kiezen sowie durch die Definition von Mindestanfor- derungen an die Wirtschaftlichkeit des Projektes. Frage 4: Wie werden die Wohnungsbaugesellschaften auf Bauträgerprojekte aufmerksam und welche Bauträ- gerprojekte haben die Wohnungsbaugesellschaften selbst in Auftrag gegeben? Antwort zu 4: Die Bauträgerprojekte werden in der Regel direkt vom Verkäufer oder über Makler am Markt angeboten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 192 2 Frage 5: Ist der Erwerb von Bauträgerprojekten inner- halb der neu konzipierten Wohnraumförderung förderfä- hig, wenn ja unter welchen Voraussetzungen, wenn nein warum nicht? Antwort zu 5: Ja, wenn entsprechende Anträge gestellt werden und der Bauträger auf die Einhaltung der Förder- bedingungen geachtet hat. Frage 6: Ist der Erwerb von Bauträgerprojekten durch städtische Wohnungsbaugesellschaften notwendig, um die vom Senat vorgegebenen Zielzahlen für den Wohnungs- neubau zu erreichen? Antwort zu 6: Ja, der Erwerb von Bauträgerprojekten stellt in der derzeitigen Wohnungssituation eine notwen- dige Ergänzung dar, um die Ziele zu erfüllen und kurzfris- tig neuerrichtete Wohnungen auch bei städtischen Woh- nungsbaugesellschaften anbieten zu können. Derartige Projekte haben in der Regel eine Baugenehmigung oder stehen kurz vor dem Baubeginn. Frage 7: Wie unterscheiden sich die Kosten bei selbst ausgeführten, von einem durch ein Generalübernehmer errichteten und von einem Bauträger erworbenen Woh- nungsneubau und welche Auswirkungen hat dies auf die kalkulatorischen Miethöhen? Antwort zu 7: Hierzu kann keine eindeutige Aussage getroffen werden, da die Kosten von vielfältigen Aspek- ten abhängen. Die Kosten, aber auch die Kostenverhält- nisse zwischen den verschiedenen Beauftragungen und Erwerben variieren insbesondere mit Projektgröße, Kom- plexität des Bauwerks sowie Komplexität und Lage des Grundstücks. Kostenvorteile des Generalübernehmermo- dells setzen größere Projektvolumina voraus. Berlin, den 24. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juli 2014)