Drucksache 17 / 14 194 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 10. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2014) und Antwort Wirtschaftsförderung für Online-Handelsunternehmen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Förderungen können Online-Unternehmen in Berlin in Anspruch nehmen? Zu 1.: In Berlin steht Berliner oder ansiedlungswilli- gen Unternehmen ein breites Förderinstrumentarium zur Verfügung. Je nach Lebensphase (Gründungs-, Wachs- tums- oder Stabilisierungsphase) können Zuschuss-, Dar- lehens-, Beteiligungs- und Bürgschaftsprogramme aber auch Beratungsprogramme zur Anwendung kommen. Einen Überblick über die gesamte Angebotsbreite liefert die jüngst veröffentlichte Förderfibel 2014/2015, die gemeinsam von der Investitionsbank Berlin (IBB) und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und For- schung (SenWiTechForsch) herausgegeben wird. Sie ist im Internet unter www.ibb.de/foerderfibel abrufbar. Das breite Förderinstrumentarium steht allen Bran- chen, mithin auch Online-Unternehmen und Logistikun- ternehmen zur Verfügung. Welches Förderprogramm im Einzelnen greift, ist von programmspezifischen Voraus- setzungen und den geplanten Investitionsmaßnahmen abhängig. Eine Übersicht über die Angebotsbreite und Mittel- herkunft liefern die nachstehenden - der Förderfibel (Sei- ten 12 bis 14) entnommenen -Übersichtstabellen  „Existenzgründungen“  „Investitionen und Betriebsmittel“ und  „Technologie, Forschung und Entwicklung“, aus denen die wesentlichen Eckpunkte der Programme wie beispielsweise Zielgruppe, Finanzierung/Kofinanzie- rung oder Förderhöhe bzw. -rahmen zu entnehmen sind. Sofern es sich um mit Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)-Mitteln kofinanzierte Programme handelt, sind diese in Spalte 3 der Übersichtstabellen durch „EU“ kenntlich gemacht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 194 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 194 3 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 194 4 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 194 5 2. Welche Fördermöglichkeiten können Logistikunternehmen in Anspruch nehmen (Förderprogramme nach EU-, Bund-, Landesprogrammen bitte einzeln auflisten)? Zu 2.: Hierzu wird auf die Ausführungen zu 1. ver- wiesen. 3. Wie erfolgt durch wen die Prüfung der Anspruchsberechtigung der Antragsteller? Zu 3.: Die Prüfung der Anspruchsberechtigung ist vom jeweiligen Förderprogramm abhängig. Darüber, wie und wo Fördermittel zu beantragen sind, gibt die Förder- fibel, die im Internet unter www.ibb.de/foerderfibel ab- rufbar ist, im Nachgang zur Kurzbeschreibung eines jeden einzelnen Programms Auskunft. 4. Haben in den Jahren 2011-2014 sogenannte Start ups Fördermittel (einschließlich Gründungsförderung) erhalten, deren Geschäftsidee eine Online-Handels-, bzw. Online-Handelsvermittlungsplattform darstellt, wenn ja welche Gründungen und welche Fördergelder? Zu 4.: Ja. Zuwendungen des Landes Berlin werden im jeweils folgenden Jahr in der Zuwendungsdatenbank des Landes erfasst. Mit der Stichwortsuche können Informationen wie „Name“, Geber“, „Anschrift“, „Zweck“ und „Betrag“ der einzelnen Zuwendung im Internet unter http://www.berlin.de/sen/finanzen/service/zuwendungsdat enbank/ abgerufen werden. Sofern Unternehmen Unterstützung durch Darlehens- gewährung oder Übernahme von Bürgschaften erhalten haben, ist eine Nennung aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig. 5. Haben die Firmen Z., E., Q., A. u. ä. in den Jahren 2011-2014 Förderungen erhalten, wenn ja, aus welchen Programmen und in welcher Höhe? Welche Grundlagen hatten diese Förderungen? Zu 5.: Ja. Hierzu wird auf die Ausführungen zu 4. Bezug ge- nommen. Sofern genannte Unternehmen oder Firmen mit ähnlich digitalem Geschäftsmodell Zuwendungen erhalten haben, können Förderprogramm und Höhe der Förderung über die Stichwortsuche der Zuwendungsdatenbank des Landes Berlin entnommen werden. 6. Werden Ansiedlungen solcher Firmen durch städtebauliche Fördermaßnahmen (z.B. Stadtumbauprogram- me) unterstützt, wenn ja, welche, wann und in welcher Höhe? Zu 6.: Nein. In den Förderprogrammen Stadtumbau Ost und Stadt- umbau West sind keine Online-Firmen/Handelsunter- nehmen gefördert worden. 7. Wie vertragen sich solcherart Förderungen mit dem Grundsatz, dass Einzelhandel nicht förderungsfähig ist? Zu 7.: Ein genereller und grundsätzlicher Ausschluss des Einzelhandels von Fördermaßnahmen ist dem Senat nicht bekannt. Der Onlinehandel ist vom Einzelhandel zu unterschei- den. Der Onlinehandel als Teil der Digitalwirtschaft ist zurzeit einer der expansivsten Wirtschaftszweige und von großer Bedeutung für Berlin. Der Gesamtumsatz des Onlinehandels in Deutschland stieg nach Zahlen des Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel (bvh) 1 mit Sitz in Berlin von 10 Milliarden Euro im Jahr 2006 über 27,6 Milliarden € im Jahr 2012 auf 39,1 Milliarden € im Jahr 2013. Für das Jahr 2014 wird ein Umsatz von 48,8 Milliarden Euro prognostiziert. Er leistet einen erheblichen Beitrag zur Schaffung sowohl hochwertiger Arbeitsplätze (z. B. im Bereich der IT und Softwareentwicklung) als auch einfacherer Arbeitsplätze (z. B. im Bereich Logistik) mit niederschwelligen Zu- gangsvoraussetzungen. Berlin, den 18. Juli 2014 In Vertretung Henner B u n d e .................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014) 1 http://www.handelsdaten.de/statistik/daten/studie/76745/umfrag e/umsatz-versandhandel-und-onlinehandel/ und http://www.bevh.org/markt-statistik/zahlen-fakten/