Drucksache 17 / 14 202 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff und Christopher Lauer (PIRATEN) vom 11. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juli 2014) und Antwort Polizeieinsatz bei der Versammlung „Bleiberecht für alle Flüchtlinge“ am 5. Juli 2014 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizist*innen waren im Zusammenhang mit der Versammlung unter dem Motto „Bleiberecht für alle Flüchtlinge“ am 5. Juli 2014 im Einsatz? Wie viele davon waren „zivil“ gekleidet? Zu 1.: Es waren insgesamt 682 Dienstkräfte einge- setzt, davon 38 in bürgerlicher Kleidung. 2. Auf wessen Anweisung, aus welchen politischen bzw. polizeitaktischen Gründen und auf welcher Rechts- grundlage hat die Polizei Teilnehmer*innen der Ver- sammlung bei ihrer Zwischenkundgebung gewaltsam daran zu hindern versucht, die Grünfläche im südwestli- chen Bereich des Oranienplatzes zu betreten? 3. Auf wessen Anweisung, aus welchen politischen bzw. polizeitaktischen Gründen und auf welcher Rechts- grundlage hat die Polizei Teilnehmer*innen der Ver- sammlung bei ihrer Zwischenkundgebung gewaltsam daran zu hindern versucht, die Bäume im südwestlichen Bereich des Oranienplatzes zu erklimmen? Zu 2. und zu 3.: Gegen 16.00 Uhr erreichte die Ver- sammlung den Oranienplatz, auf dem die geplante Zwi- schenkundgebung stattfand. In diesem Zeitraum hatte sich eine Gruppe von etwa 300 bis 400 Personen auf der Grün- fläche des Platzes verteilt und einige Versammlungsteil- nehmerinnen und Versammlungsteilnehmer versuchten, die dortigen Bäume zu besteigen. Um, entsprechend dem generellen Ersuchen des Bezirksamtes Friedrichshain- Kreuzberg, eine Neubesetzung des Oranienplatzes zu verhindern, wies der Polizeiführer an, das Betreten der Grünanlage und das Erklimmen der Bäume zu verhindern. Die polizeilichen Maßnahmen stützten sich auf das Versammlungsgesetz. 4. Nach Angaben der Polizei fanden während der Auseinandersetzungen zwischen Polizeikräften und Ver- sammlungsteilnehmer*innen um das Erklimmen der Bäume Flaschenwürfe auf Einsatzkräfte statt (vgl. Tweet der Polizei vom 5. Juli 2014 1 ). a. Wie viele Flaschenwürfe auf Einsatzkräfte der Po- lizei fanden statt? b. Aus welchem Material waren diese Flaschen? Zu 4.: a. Die Anzahl der Flaschenwürfe auf die eingesetzten Einsatzkräfte ist nicht erhoben worden. b. Es handelte sich um Glas- und Kunststoffflaschen. 5. Woher beziehen diejenigen Dienstkräfte ihre In- formationen, welche den Twitter-Account der Berliner Polizei bedienen und wer entscheidet darüber, ob und wenn ja, mit welchem Inhalt die Tweets veröffentlicht werden? Zu 5.: Die im Rahmen polizeilicher Großeinsätze über den Kurznachrichtendienst Twitter zu veröffentlichenden Informationen werden überwiegend unmittelbar aus dem Führungsstab der Einsatzleitung, in Einzelfällen (bei- spielsweise Informationen über Verkehrsbeeinträchtigun- gen) auch aus den jeweils zuständigen Einsatzabschnitten bezogen. Nachrichten mit allgemeinen Informationen, z. B. zum geplanten Veranstaltungsverlauf, zu Verkehrsbeeinträch- tigungen oder An-/Abreiseinformationen werden eigen- verantwortlich durch die für die Bedienung des Twitter- Accounts verantwortlichen Dienstkräfte veröffentlicht. Die Veröffentlichung darüber hinausgehender einsatzspe- zifischer Informationen unterliegt dem Entscheidungsvor- behalt des Polizeiführers oder des Leiters seines Füh- rungsstabes. 1 https://twitter.com/polizeiberlin/status/485431334132019200 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 202 2 6. Welche polizeitaktischen und öffentlichkeitsstrate- gischen Überlegungen stellt die Berliner Polizei bei der Nutzung von Twitter im Zusammenhang mit Versamm- lungen an? Zu 6.: Die Nutzung von Twitter im Zusammenhang mit Versammlungen verfolgt die Ziele, der Bevölkerung schnell und unmittelbar Informationen zur Versammlung sowie zum Polizeieinsatz und zu möglichen Auswirkun- gen zur Verfügung zu stellen, der Öffentlichkeit die Rolle und Aufgabe der Polizei beim Schutz der Versammlung zu verdeutlichen, polizeiliche Maßnahmen durch eine offensive Informationspolitik zu erläutern und transparent zu gestalten sowie die Einsatzkräfte durch die Kommuni- kation mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei ihrer Aufgabe, der Gewährleistung eines friedlichen Ver- sammlungsverlaufs, zu unterstützen. 7. Über welchen Zeitraum und auf welcher jeweili- gen Rechtsgrundlage hat die Polizei die Teilneh- mer*innen der Versammlung unter dem Motto „Bleiberecht für alle Flüchtlinge“ am 5. Juli 2014 von einem „Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen“ (BeDoKw) aus gefilmt und warum? (Bitte eine tabellari- sche Einzelaufschlüsselung nach Rechtsgrundlage und Zeitraum des Filmens unter Angabe des Anfangs- und Endzeitpunkt.) 8. Warum hat die Polizei vom „Beweissicherungsund Dokumentationskraftwagen“ (BeDoKw) nicht nur denjenigen Teil der Versammlung gefilmt, an dem es zu Auseinandersetzungen zwischen Polizeikräften und Ver- sammlungsteilnehmer*innen um das Betreten der Grün- fläche und das Erklimmen der Bäume gekommen ist, sondern ebenfalls diejenigen Bereiche der Versammlung, die völlig „störungsfrei“ waren (etwa den Bereich, wo der Lautsprecherwagen stand)? 9. Was ist mit dem Filmmaterial geschehen (Auswer- tung und Dokumentation)? Zu 7. bis 9.: Im Zusammenhang mit der Versammlung wurde zu keinem Zeitpunkt von einem Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen gefilmt. 10. Wurde im Zusammenhang mit der Versammlung das Richtmikrophon des „Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen “ (BeDoKw) eingesetzt? Wenn ja, über welche Zeiträume, auf welcher Rechtsgrundlage und welche Erkenntnis wurden durch den Einsatz gewonnen? Zu 10.: Der „Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen “ (BeDoKw) ist nicht mit einem Richtmikrophon ausgestattet. Berlin, den 24. Juli 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2014)