Drucksache 17 / 14 204 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff und Christopher Lauer (PIRATEN) vom 11. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juli 2014) und Antwort Polizeiliche Überwachung der Anwohnerproteste bei der De-facto-Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Über welchen Zeitraum und auf welcher jeweili- gen Rechtsgrundlage hat die Berliner Polizei bzw. haben Unterstützungskräfte des Bundes und der Länder die völlig friedlichen Proteste der Anwohner*innen für ein Bleiberecht im Zusammenhang mit der De-facto- Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule am 30. Juni und 1. Juli 2014? a. von Hausdächern b. mit Handkameras und c. von einem „Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwage (BeDoKw) gefilmt und warum? (Eindeutiges Bildmaterial liegt der Piratenfraktion vor.) (Bitte eine Einzelaufschlüsselung nach filmender Polizeieinheit, Kameratyp und Zeitraum.) 4. In welchen Fällen und inwiefern kam es bei den unter 1. Genannten Bildaufnahmen/-aufzeichnungen im Nachhinein zu einer Zweckumwidmung, also der Nut- zung der erhobenen Daten für andere Zwecke? Zu 1. und zu 4.: Aufzeichnungen werden unter den rechtlichen Voraussetzungen zur Gefahrenabwehr oder für die Strafverfolgung gefertigt. Eine Einzelaufschlüsse- lung wurde im konkreten Fall nicht erstellt. 2. Wie viele Minuten Filmmaterial sind dabei insge- samt entstanden uns was ist mit dem Filmmaterial ge- schehen (Auswertung und Dokumentation)? Zu 2.: Insgesamt sind 338 Minuten Filmmaterial für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten archiviert worden. 3. Inwieweit ist es zu einem Austausch des Filmma- terials bzw. der daraus gewonnenen „Erkenntnisse“ zwischen Sicherheitsbehörden gekommen? Zu 3.: Der Datenaustausch mit anderen Sicherheitsbe- hörden findet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen statt. 5. An welche Orte (Einsatzleitstelle etc.) wurden die unter 1. genannten Bildaufnahmen/-aufzeichnungen je- weils übertragen? Zu 5.: Eine Bildübertragung fand nicht statt. 6. Inwiefern kann der Senat sicherstellen, dass durch Unterstützungskräfte des Bundes bzw. der Länder gefer- tigte Bildaufnahmen/-aufzeichnungen gelöscht wurden, falls die Bildaufnahmen/-aufzeichnungen aus rechtlichen Gründen im Anschluss daran unmittelbar hätten gelöscht werden müssen? Zu 6.: Unterstützungskräfte, die im Land Berlin einge- setzt werden, erhalten im Rahmen einer Einweisung In- formationen über landesspezifische Abläufe. 7. Wurde zur Überwachung der Anwohnerproteste am 30. Juni und 1. Juli 2014 das Richtmikrophon des „Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagens“ oder andere Abhörtechniken eingesetzt? Wenn ja, warum und auf welcher Rechtsgrundlage jeweils? Zu 7.: Der „Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen “ (BeDoKw) ist nicht mit einem Richtmikrophon ausgestattet. Berlin, den 24. Juli 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2014)