Drucksache 17 / 14 219 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 14. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2014) und Antwort Sanierung der Altglienicker Brücke über dem Teltowkanal Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage Nr. 1 bis 5 betrifft Sachver- halte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verant- wortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Wann wird die Altglienicker Brücke in der Köpenicker Straße über dem Teltowkanal (Altglienicker Brücke) endlich saniert? Antwort zu 1: Einen Termin für die Sanierung der Brücke gibt es derzeit nicht. Die Altglienicker Brücke ist aufgrund der im Rahmen der Bauwerksüberwachung nach DIN 1076 festgestellten Schäden für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Die Brücke wird vom Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Berlin nur noch als Leitungsbrü- cke für verschiedene Verwaltungen erhalten. Es ist davon auszugehen, dass eine Sanierung der im Jahr 1906 erbauten Brücke (Fachwerküberbau und Wider- lager) aus bautechnischen Gründen nicht mehr möglich ist. Um ein den heutigen Anforderungen entsprechendes Bauwerk zu erhalten, ist mit großer Wahrscheinlichkeit ein Ersatzneubau erforderlich. Frage 2: Die Behelfsbrücke wird im kommenden Jahr 20 Jahre alt, wie lange wird die Verkehrssicherheit dieser Brücke noch gewährleistet sein? Antwort zu 2: Die Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung geht bei Behelfsbrücken von einer Nutzungsdauer von 30 Jahren aus. Die Verkehrssicherheit ist grundsätz- lich gewährleistet, da Behelfsbrücken wie jedes andere Brückenbauwerk nach DIN 1076 überwacht und geprüft werden. Frage 3: Welche Möglichkeiten sieht der Senat die Sanierung der Altglienicker Brücke zu beschleunigen und wie hoch sind die geschätzten Kosten für die Sanierung? Antwort zu 3: Die Brücke ist vom WSA Berlin als Leitungsbrücke zu erhalten. Darüber hinausgehende Baumaßnahmen – Sanierung oder Ersatzneubau – sind derzeit nicht geplant. Frage 4: Warum wurde im vergangenen Jahr die Be- helfsbrücke zum wiederholten Male saniert, anstatt die Sanierung der Altglienicker Brücke voran zu bringen? Antwort zu 4: Der im Fahrbahnbereich auf der Be- helfsbrücke vorhandene Dünnbettbelag war rissig und verschlissen. Besonders im Kurvenbereich vor dem Kno- tenpunkt am Ernst-Ruska-Ufer war der Belag bereichs- weise bis auf das Fahrbahnblech abgefahren. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit wurde der Fahrbahnbelag vollständig erneuert. Frage 5: Welche Bauarbeiten finden derzeit an der Altglienicker Brücke statt? Antwort zu 5: Derzeit werden an der Altglienicker Brücke keine Arbeiten ausgeführt. In den zurückliegen- den Monaten hat die Firma Telekom am Fachwerkträger auf der Seite unterhalb eine neue Leitungstrasse montiert. Das WSA Berlin plant für den Herbst 2014 den Abbruch der einsturzgefährdeten Abdeckplatten in den Gehwegbe- reichen. Frage 6: Wie bewertet der Senat die derzeitige ver- kehrliche Situation auf der Behelfsbrücke hinsichtlich der Passierbarkeit für BVG-Busse? Frage 7: Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat hieraus? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 219 2 Antwort zu 6 und 7: Der Senat hat die BVG zu der Frage um Stellungnahme gebeten. Eine Zuarbeit der BVG war in der gegebenen Frist leider nicht möglich. Dem ÖPVN-Aufgabenträger ist bekannt, dass auf der Altglie- nicker Brücke die Buslinie 163 und 260 verkehren. We- gen des hohen Fahrgastaufkommens auf der Linie 260 ist auf dieser Linie der Einsatz von Gelenkbussen unver- zichtbar. Die Behelfsbrücke einschließlich ihrer Zufahrten ist daher weiter in so einem Zustand zu erhalten, dass ein Gelenkbuseinsatz uneingeschränkt möglich bleibt. Berlin, den 25. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014)