Drucksache 17 / 14 220 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 14. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2014) und Antwort Aufgrabeverbot für Berlin – Realität oder Wunsch? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die bisherigen Ergeb- nisse des seit Januar 2014 geltenden Aufgrabeverbotes für Berlin? Antwort zu 1: Das Aufgrabeverbot ist ein Bestandteil der Ausführungsvorschriften zu § 12 Berliner Straßenge- setz – Sondernutzung öffentlicher Straßen für Zwecke der öffentlichen Versorgung (AV zu § 12 BerlStrG). Es be- sagt, dass neu hergestellte Fahrbahnen und Seitenstreifen nicht vor Ablauf von fünf Jahren und neu hergestellte Geh- und baulich angelegte Radwege nicht vor Ablauf von drei Jahren erneut aufgegraben werden dürfen. Dazu können die Versorgungsunternehmen u.a. über das Portal eStrasse Anfragen an die Bezirke stellen, ob die für ihre Baumaßnahmen infrage kommende Fläche vom Aufgrabeverbot betroffen ist. Bis auf die Bezirke Fried- richshain-Kreuzberg, Reinickendorf und Tempelhof- Schöneberg von Berlin haben ferner alle Bezirksämter mittlerweile mit hohem zusätzlichem Arbeitsaufwand die vom Aufgrabeverbot betroffenen Fahrbahnen und Geh- und Radwege auch in einer Tabelle zusammengefasst. Diese wurden den Versorgungsunternehmen zur Verfü- gung gestellt. Dadurch können sich die Versorgungsun- ternehmen bereits vor Antragstellung auf Sondernutzung für Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland bzw. schon bei der Planung ihrer Maßnahmen darüber infor- mieren, ob ein Aufgrabeverbot für diese Fläche besteht. Anträge ohne Aussicht auf Erfolg können so vermieden werden. In Kürze ist zudem eine Veröffentlichung der Aufgrabeverbote im Internet geplant. Von den Bezirken wurde mitgeteilt, dass zum jetzigen Zeitpunkt festgestellt werden kann, dass das Aufgrabe- verbot von den Versorungsunternhmen ernst genommen wird. Es wurde von den Bezirken aber auch gemeldet, dass hinsichtlich besserer Zusammenarbeit und Koordi- nierung zwischen Bezirksämtern und Versorgungsunter- nehmen noch Verbesserungspotenzial gesehen wird. Ins- gesamt bewertet der Senat die bisherige Entwicklung als positiv. Frage 2: Wer ist für die Umsetzung zuständig? Antwort zu 2: Die Umsetzung des Aufgrabeverbots erfolgt durch die Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke. Diese haben im Rahmen der Prüfung von Anträ- gen der Versorgungsunternehmen auf Sondernutzung durch Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland darauf zu achten, dass die Vorgaben der AV zu § 12 BerlStrG eingehalten werden und die Baumaßnahme nicht auf Flächen stattfindet, die einem Aufgrabeverbot unterlie- gen. Frage 3: Wie erfolgte die Information der Leitungsträ- ger und der Bezirke? Antwort zu 3: Die AV zu § 12 BerlStrG wurde mit den Bezirken im Rahmen einer Arbeitsgruppe gemeinsam erarbeitet. Sie wurde im Amtsblatt Nummer 55 am 20. Dezember 2013 veröffentlicht. Die Bezirksämter wurden mit Rundschreiben vom 30. Dezember 2013 ferner ge- sondert über die Änderungen der überarbeiteten Ausfüh- rungsvorschriften nebst Gründen und Zielsetzung infor- miert. Zudem fanden speziell zum Aufgrabeverbot Son- dersitzungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Bezir- ke statt, in denen die weitere Umsetzung des Aufgrabe- verbots abgestimmt wurde. Die Leitungsnetzbetreiber wurden bereits mit der Ein- ladung zu einer Informationsveranstaltung zur AV zu § 12 BerlStrG in groben Zügen über den Inhalt und die Ziel- setzung der AV unterrichtet. In der gut besuchten Infor- mationsveranstaltung wurden ihnen die Anforderungen, die seitens des Landes Berlin bei der Beantragung und Durchführung von Baumaßnahmen gefordert werden und speziell auch die Folgen des Aufgrabeverbots näher erläu- tert. Ebenfalls konnten in diesem Zusammenhang Fragen der verschiedenen Versorgungsunternehmen beantwortet werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 220 2 Frage 4: Wie viele Anträge auf Baumaßnahmen wur- den bisher aufgrund der neuen Rechtslage abgelehnt, bitte aufgegliedert nach Bezirken und Antragstellern? Antwort zu 4: Abgelehnte Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Baumaßnahmen im öffentli- chen Straßenland bzw. sonstige Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind nicht aussagefähig. Denn durch die Veröffentlichung der betroffenen Flächen und die sich daraus ergebende Kommunikation zwischen Versor- gungsunternehmen und Straßen- und Grünflächenamt werden Anträge ohne Aussicht auf Erfolg in der Regel gar nicht erst gestellt. Ungeachtet dessen ist der Senat gleichwohl bemüht, Ihnen eine umfassende Antwort auf Ihre Anfrage zu- kommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin um Stellungnahmen gebeten. Nachfolgend sind die Antworten der einzelnen Bezirksämter zusammengestellt, die bis zum 23. Juli 2014 eingingen: Bezirk Anzahl abgelehnter Anträge Antragsteller Marzahn-Hellersdorf von Berlin keine - Mitte von Berlin ca. 5 nicht benannt Neukölln von Berlin keine - Spandau von Berlin keine - Reinickendorf von Berlin keine - Tempelhof-Schöneberg von Berlin keine - Steglitz-Zehlendorf von Berlin 2 NBB Telecolumbus Treptow-Köpenick von Berlin keine - Frage 5: Wie wird der Senat perspektivisch vorgehen, um eine Umsetzung des Aufgrabeverbotes in Berlin si- cher zu stellen? Antwort zu 5: Zunächst sind die Maßgaben der AV zu § 12 BerlStrG von den Bezirksämtern ohnehin verpflich- tend bei der Antragsbearbeitung zu berücksichtigen. Die Versorgungsunternehmen können und sollten sich auch im eigenen Interesse vor Antragstellung über bestehende Aufgrabeverbote informieren und dies auch bei ihrer zukünftigen Planung berücksichtigen. Dazu werden Ta- bellen mit den bestehenden Aufgrabeverboten von den Bezirksämtern erstellt, laufend fortgeführt und im Internet veröffentlicht. Perspektivisch ist zudem geplant, die Auf- grabeverbote georeferenziert in eine Karte einzuarbeiten, die über den FIS-Broker bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt den Antragsstellern öffent- lich zugänglich gemacht wird. Mit der Erarbeitung dieser Karte wurde bereits begonnen. Diese graphische Darstel- lung wird die Veröffentlichung der einzelnen Tabellen der Bezirke ergänzen. Berlin, den 25. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juli 2014)