Drucksache 17 / 14 229 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 15. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2014) und Antwort Bonusprogramm für freie Schulen in sog. Brennpunktgebieten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum erhalten Schulen in freier Trägerschaft, obwohl sie die vom Senat festgelegten Kriterien erfüllen, keine Mittel aus dem Bonusprogramm und auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Entscheidung? Zu 1.: Das Bonus-Programm wurde für allgemeinbil- dende Schulen in öffentlicher Trägerschaft aufgelegt. Eine allgemeinbildende Schule in öffentlicher Träger- schaft wird ohne Antrag in das Bonus-Programm aufge- nommen, wenn die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, deren Eltern von der Zuzahlung zu den Lernmitteln be- freit sind, über 50 % liegt. Eine Aufnahme von Schulen in freier Trägerschaft in das Bonus-Programm ist nicht vor- gesehen, weil die Mittel nach dem Willen des Haushalts- gesetzgebers in diesem Sonderprogramm nur für Schulen in öffentlicher Trägerschaft zur Verfügung gestellt wur- den. 2. Wie viele Schulen in freier Trägerschaft haben Anträge für Mittel aus dem Bonus-Programm gestellt (sor- tiert nach Schule und Bezirk)? Zu 2.: Zwei Schulen in freier Trägerschaft haben eine Bezuschussung über das Bonus-Programm beantragt. Antragstellender Träger: Freie Evangelische Schulen Berlin (FESB) gemein- nützige GmbH Schulen: Arche-Grundschule Immanuel-Grundschule 3. Wie viele Schulen in freier Trägerschaft erfüllen die vom Senat festgelegten Kriterien, um eigentlich Mittel aus dem Bonusprogramm zu erhalten (sortiert nach Schu- le und Bezirk)? Zu 3.: Folgende Schulen in freier Trägerschaft haben einen Anteil von Schülerrinnen und Schülern von über 50%, deren Eltern von der Zuzahlung zu den Lernmitteln befreit sind: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 229 2 Regi- on Region BSN Schulname Schüler insge- samt Schüler LMB LMB% 01 Mitte 01P05 Katholische Schule Sankt Paulus (Grundschule) 361 243 67,31 02 Friedrichshain-Kreuzberg 02P03 Islamische Grundschule 167 108 64,67 03 Pankow 03P13 Freie Schule Pankow (Integrierte Sekundarschule) 60 33 55,00 04 Charlottenburg-Wilmersdorf 04P27 Schule am Westend 28 15 53,57 05 Spandau 05P04 August-Hermann-Francke-Schule 64 43 67,19 05 Spandau 05P15 Immanuel-Schule (Grundschule) 124 64 51,61 06 Steglitz-Zehlendorf 06P08 Sancta-Maria-Schule der Hedwigschwestern 128 66 51,56 06 Steglitz-Zehlendorf 06P09 Caroline-von-Heydebrand-Schule 74 43 58,11 10 Marzahn-Hellersdorf 10P09 Arche-Schule (Grundschule) 182 114 62,64 Stichtag: 23. August 2013 4. Wie viele Schulen in freier Trägerschaft liegen in den 65 Fördergebieten im Sinne der Städtebauförderung (Programme soziale Stadt, städtebaulicher Denkmal- schutz, Stadtumbau Ost, Stadtumbau West, Aktive Zen- tren und Sanierungsgebiete)? Zu 4.: Von diesen Schulen liegen in den Fördergebie- ten: Region Region BSN Schulname Aktionsraum Städtebauförder- programm Städtebauförder- gebiet 01 Mitte 01P05 Katholische Schule Sankt Paulus (Grundschule) Wedding/ Moabit nein nein 02 FriedrichshainKreuzberg 02P03 Islamische Grundschule Kreuzberg-Nordost Städtebaulicher Denkmalschutz Urbanstraße 03 Pankow 03P13 Freie Schule Pankow (Integrierte Sekundarschule) nein nein nein 04 CharlottenburgWilmersdorf 04P27 Schule am Westend nein nein nein 05 Spandau 05P04 August-Hermann-Francke-Schule nein nein nein 05 Spandau 05P15 Immanuel-Schule (Grundschule) Spandau-Mitte Soziale Stadt; Stadtumbau Falkenhagener Feld-West 06 Steglitz- Zehlendorf 06P08 Sancta-Maria-Schule der Hedwigschwestern nein nein nein 06 Steglitz- Zehlendorf 06P09 Caroline-von-Heydebrand-Schule nein nein nein 10 Marzahn- Hellersdorf 10P09 Arche-Schule (Grundschule) Nord-Marzahn/ Nord-Hellersdorf Stadtumbau Marzahn- Hellersdorf 5. Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass Schulen in freier Trägerschaft gezielt in sogenannten Brennpunkt- gebieten gegründet werden, um Kindern und Jugendli- chen eine bessere Zukunft zu ermöglichen, aber im Ge- gensatz zu Schulen in staatlicher Trägerschaft keine zu- sätzlichen Ressourcen erhalten? Zu 5.: Die Motive für die Gründung von Schulen in freier Trägerschaft (Ersatzschulen) sind nach Einschät- zung des Senats durchaus unterschiedlicher Natur. Allein der Standort einer Schule sagt noch nichts über die Schül- erklientel aus, die Einzugsbereiche der Schulen reichen in der Regel über die Bezirksgrenzen hinaus. Die aktuell geplanten Schulgründungen, die gezielt Kinder und Ju- gendliche in sogenannten Brennpunktgebieten ansprechen wollen, werden begrüßt. Allerdings unterliegen auch diese Schulgründungen den gesetzlichen Finanzierungsregelun- gen des § 101 Schulgesetz (SchulG). In § 101 SchulG ist der Zuschussanspruch für Schulen in freier Trägerschaft dem Grund und der Höhe nach festgelegt. Dort ist eine zusätzliche Finanzierung für Schulen in Brennpunktgebie- ten nicht vorgesehen. 6. Schulen in freier Trägerschaft sind aufgrund der finanziellen Minderausstattung oftmals gezwungen ihr Lehrpersonal schlechter zu bezahlen als Schulen in staat- licher Trägerschaft. Kann der Senat unter Berücksichti- gung dieser Tatsache bestätigen, dass er gezielt Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft abwirbt? Wenn ja, mit welchem Erfolg? Zu 6.: Zu den auf Dauer einzuhaltenden Genehmi- gungs- und Anerkennungsvoraussetzungen der Ersatz- schulen gehört u.a. die wirtschaftliche Sicherung der Lehrkräfte. Die Vergütung darf nicht wesentlich hinter den Gehältern der Lehrkräfte der entsprechenden öffentli- chen Schulen zurückbleiben. Unter Berücksichtigung dieser Vorgabe ist der Schulträger in der Bezahlung seiner Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 229 3 Lehrkräfte frei. Die Gehälter können im Einzelfall unter oder über denen einer vergleichbaren öffentlichen Lehr- kraft liegen. Welche Gründe Lehrkräfte bewegen, sich für eine öffentliche oder eine Schule in freier Trägerschaft zu entscheiden, ist dem Senat nicht bekannt. Eine gezielte Abwerbung von Lehrkräften von Schulen in freier Trä- gerschaft kann nicht bestätigt werden. Für die Einstellun- gen in den staatlichen Schuldienst findet ein abgestimm- tes Verfahren statt, das die Gleichbehandlung aller Be- werberinnen und Bewerber sichert. Berlin, den 22. Juli 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2014)