Drucksache 17 / 14 230 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 15. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2014) und Antwort Inklusion auf immer kleinerer Sparflamme? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie haben sich die den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zugemessenen Lehrerstunden gemäß VV Zumessung für die einzelnen Förderschwerpunkte zuge- messenen Stundenfaktoren in den letzten fünfzehn Jahren entwickelt? Wie hat sich die zugehörige Schülerzahl je Förderschwerpunkt im gleichen Zeitraum entwickelt? Welcher Lehrkräftezumessung entsprach dies jeweils (insgesamt), gemessen in VZÄ? (bitte tabellarisch auffüh- ren, getrennt nach Grundschulen, SekI/II) Zu 1.: In Anlage 1 sind die Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler nach Förderschwerpunkten und die Integrationsmittel nach ausgewählten Schuljahren dargestellt. Der Trend mit wachsender Zahl an Schülerin- nen und Schülern in sonderpädagogischer Integration ist dennoch erkennbar. Die Entwicklung der Stundenfaktoren in den letzten 15 Jahren ist in folgender Tabelle zusam- mengestellt: Entwicklung der Faktoren in der sonderpädagogische Integration nach Festlegung in den Organisations- bzw. Zumessungsrichtlinien Schuljahr Faktoren 1998/1999 bis 2007/2008 Grundstufe: Lernbehinderung 5,5 Stunden/Schülerin u. Schüler; Blinde 7 Stun- den/Schülerin u. Schüler; geistige Behinderung 10 Stunden/Schülerin u. Schüler; Sek I: Einzelintegration 4 Stunden/Schülerin u. Schüler, Integrations-Klassen 18 Stunden 2007/2008 Grundstufe: Lernbehinderung 4,5 Stunden/Schülerin u. Schüler; Blinde 7 Stun- den/Schülerin u. Schüler; geistige Behinderung 10 Stunden/Schülerin u. Schüler; Sek I: Einzelintegration 4 Stunden/Schülerin u. Schüler, Integrationsklassen- Klassen 18 Stunden 2008/2009 bis 2013/2014 Grundstufe: Förderschwerpunktgruppe 1 = 2,5 Stunden/Schülerin u. Schüler, Förderschwerpunktgruppe 2 = 5 Stunden je Schülerin u. Schüler, Förderschwer- punktgruppe 3 = 8 Stunden je Schülerin u. Schüler; Sek I/II: Förderschwerpunkt- gruppe 1 = 3 Stunden je Schülerin u. Schüler, Förderschwerpunktgruppe 2 = 6 Stunden je Schülerin u. Schüler Förderschwerpunktgruppe 1 Sprache, Sehbehinderung, Lernen, Hörbehinderung/Schwerhörig, Emotionale und soziale Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung Förderschwerpunktgruppe 2 Gehörlose (bis 2012/2013 auch Blinde) Förderschwerpunktgruppe 3 Geistige Entwicklung, Förderstufe I bzw. II, Autistische Behinderung, Blinde ab 2013/2014 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 230 2 2. Welche Änderungen in VZÄ stehen entsprechend der VV Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Schulen für das Schuljahr 14/15 für die Förderschwer- punkt Gruppe 1, 2 und 3 an? Zu 2.: Es gibt keine Änderungen bei den Faktoren. Wir erwarten, dass ca. 55 Vollzeiteinheiten durch Rück- gang der Schülerzahlen an sonderpädagogischen Förder- zentren für die Integration zusätzlich zur Verfügung ste- hen. 3. Welche Änderungen in VZÄ stehen entsprechend der VV Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Schulen für das Schuljahr 14/15 für die pauschalierten 4 Stunden pro Klasse in der Schulanfangsphase an? Zu 3.: Keine. 4. Wie gliedern sich die im regionalen Dispositionspool vorhandenen VZÄ zur sonderpädagogischen Integra- tion auf die einzelnen Bezirke und Schularten für das laufende und das kommende Schuljahr auf und wie stehen diese zum tatsächlichen Bedarf? Zu 4.: Der Dispositionspool wird pauschal und schul- artübergreifend regional verwaltet. Deshalb kann nur eine regionale Auflistung erfolgen. Die Verteilung der ver- wendeten Mittel für die sonderpädagogische Integration nach Schülerfaktor und regionaler Disposition je Region in Vollzeiteinheiten (VZE) zum Stichtag 01.11.2013 (letzte Lehrkräftebedarfsfeststellung) ist folgender Tabelle zu entnehmen (zusätzlich wurden für die Schulanfangs- phase pauschaliert nach Zumessungsrichtlinien inkl. flan- kierender Maßnahmen 352 VZE verteilt): Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 230 3 VZE nach Schülerfaktor regionale Disposition Mitte 145,0 -25,6 Friedrichshain-Kreuzberg 170,2 -26,2 Pankow 110,8 -16,2 Charlottenburg-Wilmersdorf 72,6 -10,6 Spandau 140,6 -20,7 Steglitz-Zehlendorf 63,4 -9,4 Tempelhof-Schöneberg 104,5 -16,4 Neukölln 101,0 -18,2 Treptow-Köpenick 61,9 -10,3 Marzahn-Hellersdorf 77,9 -7,4 Lichtenberg 79,8 -12,8 Reinickendorf 130,3 -21,4 Insgesamt 1258,1 -195,3 5. Warum orientiert sich das Land Berlin bei der Zuweisung von Zumessungsstunden zur sonderpädagogi- schen Integration nicht am tatsächlichen Bedarf der Schü- lerinnen und Schüler und führt stattdessen einen gede- ckelten Dispositionspool ein? 6. Ist der Senat der Auffassung, dass die sonderpädagogische Integration mit einer Deckelung des regionalen Dispositionspools als zentrales Steuerungselement gelin- gen kann? Zu 5. und 6.: Die Deckelung des Kontingents ist histo- risch entstanden und entspricht nicht den zukünftigen Anforderungen. Der Beirat „Inklusive Schule in Berlin“ hat in seinen Empfehlungen für die Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale-soziale Entwicklung und Sprache (LES) ein Konzept vorgestellt, dass neben der Schaffung einer verlässlichen Grundausstattung für die sonderpäda- gogische Förderung in den genannten Förderschwerpunk- ten die Einrichtung einer Nachsteuerungsreserve zum Ausgleich für eine bedarfsgerechte Personalausstattung vorsieht. Daran wird sich eine zukünftige Ausrichtung orientieren müssen. 7. Mussten in der Vergangenheit aufgrund der Deckelung des regionalen Dispositionspools weniger als die zur Disposition zur Verfügung stehenden Stunden zuge- wiesen werden bzw. wird dies im Schuljahr 14/15 voraus- sichtlich der Fall sein? (wenn ja, sortiert nach Schule und Bezirk)? Zu 7.: Nein. 8. Wie viele Schülerinnen und Schüler der Förderschwerpunktgruppe I mit sonderpädagogischem Förder- bedarf können nicht mit denen in der VV Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Schulen für das Schuljahr 13/14 angegebenen 2,5 Stunden für die Grundstufe und 3 Stunden für die Mittelstufe und SekII beschult werden? (sortiert nach Schulform, Bezirk, Schuljahr 13/14 und Schuljahr 14/15)? Zu 8.: Da der Dispositionspool pauschaliert zugemes- sen wird, kann er nicht direkt den Schülerinnen und Schü- lern zugeordnet werden. Pauschal würde dies aber im Schuljahr 2013/14 ca. 5.000 Schülerinnen und Schüler betreffen, die nicht genau 2,5 bzw. 3 Stunden in Förder- schwerpunktgruppe 1 zugemessen bekommen haben. Für 2014/2015 liegen uns noch keine belastbaren Zahlen vor, wir gehen aber von einer Steigerung aus. 9. Wie hoch ist der Anteil an VZÄ, wenn gemäß der VV Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Schulen für das Schuljahr 13/14 die Förderschwerpunkt Gruppe 1 mit 2,5 Stunden für die Grundstufe und 3 Stunden für die Mittelstufe und SekII beschult werden? Wie hoch wäre der Anteil für das Schuljahr 14/15? Zu 9.: Zur letzten Bedarfsfeststellung zum Schuljahr 2013/2014 lag der Anteil bei 195 Vollzeiteinheiten. Für das Schuljahr 2014/2015 liegen diese Ergebnisse noch nicht vor, wir gehen aber von einer Erhöhung aus. 10. Gibt es Fälle in denen § 19 Absatz 3 der Sonderpädagogikverordnung nicht eingehalten wurde und somit mehr als 3 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogi- schem Förderbedarf in einer Klasse innerhalb der Schu- leingangsphase beschult werden? (wenn ja, sortiert nach Schulname und Bezirk) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 230 4 Zu 10.: Berlinweit wurden uns zur IST-Statistik zum Schuljahr 2013/2014 folgende Klassen mit mehr als 3 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Integration gemeldet, wobei wir nur die Schulanfangsphase in Summe erheben, d.h. es ist nicht bekannt, ob diese Klassen schon zu Beginn wirklich mit mehr als 3 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädago- gischem Förderbedarf in Integration organisiert waren: Bezirk Klassen Mitte 2 Friedrichshain-Kreuzberg 3 Pankow 5 Charlottenburg-Wilmersdorf 6 Spandau 9 Steglitz-Zehlendorf 1 Tempelhof-Schöneberg 6 Neukölln 7 Treptow-Köpenick 1 Marzahn-Hellersdorf 1 Lichtenberg 5 Reinickendorf 2 Insgesamt 48 Berlin, den 25. Juli 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2014) Anlage 1 Schülerinnen und Schüler in Integration an öffentlichen allgemein bildenden Schulen nach dem sonderpädagogischem Förderschwerpunkt sowie Vollzeiteinheiten (VZE) Sonderpädagogischer Förderschwerpunkt 1998/99 2004/05 2011/12 2012/13 2013/14 Schülerinnen und Schüler in der Grundstufe Blindheit 7 2 1 3 4 Sehbehinderung 62 46 52 59 83 Gehörlosigkeit 10 15 23 33 35 Schwerhörigkeit 92 69 158 182 187 Sprachbehinderung 439 491 1.896 2.050 2.123 Körperliche und motorische Entwicklung 372 293 545 607 685 Langfristige und chronische Erkrankung 13 24 28 47 55 Emotionale und soziale Entwicklung 992 1.783 1.530 1.425 1.482 Lernbehinderung 1.595 1.670 1.853 1.811 1.787 Geistige Entwicklung 119 123 303 393 466 Autismus 16 40 191 206 212 Schwerstbehinderung 0 0 4 10 5 Schwerstmehrfach- behinderung 21 26 10 11 13 Sonstige 99 - - - - Zusammen: 3.837 4.582 6.594 6.837 7.137 Schülerinnen und Schüler in der SEK I/II Blindheit 6 2 5 4 4 Sehbehinderung 19 20 45 50 60 Gehörlosigkeit 3 3 8 8 17 Schwerhörigkeit 26 39 41 54 76 Sprachbehinderung 6 34 151 251 282 Körperliche und motorische Entwicklung 97 128 155 166 231 Langfristige und chronische Erkrankung 10 14 32 48 38 Emotionale und soziale Entwicklung 111 523 998 1.086 1.156 Lernbehinderung 350 837 1.412 1.626 1.770 Geistige Entwicklung 9 40 70 94 108 Autismus 5 4 64 99 145 Schwerstbehinderung 0 0 5 7 5 Schwerstmehrfach- behinderung 4 3 2 3 1 Sonstige 17 - - - - Zusammen: 663 1.647 2.988 3.496 3.893 Insgesamt: 4.500 6.229 9.582 10.333 11.030 Vollzeiteinheiten (VZE) 1.122 1.209 1.284 1.346 1.415 S17-14230 S1714230 Anl1