Drucksache 17 / 14 239 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 16. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2014) und Antwort Keine Informationsweitergabe des Verfassungsschutzes nach Thüringen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Nach § 1 Absatz 2 Bundesverfas- sungsschutzgesetz (BVerfSchG) sind der Bund und die Länder verpflichtet, in Angelegenheiten des Verfassungs- schutzes zusammenzuarbeiten. Nach § 5 Absatz 1 BVerf- SchG übermitteln die Landesbehörden für Verfassungs- schutz Informationen an das Bundesamt für Verfassungs- schutz und andere Landesbehörden für Verfassungs- schutz, soweit dies für deren Aufgabenerfüllung erforder- lich ist. Die jeweiligen Gesetze der Landesbehörden für Verfassungsschutz enthalten vergleichbare Regelungen (z.B. § 19 Verfassungsschutzgesetz Berlin (VSG Bln)). Darüber hinaus gibt es punktuelle Einzelregelungen im Anti-Terror-Datei-Gesetz (ATDG) sowie dem Gesetz für die Verbunddatei Rechtsextremismus (REDG). Die Rege- lung zur Übermittlung personenbezogener Daten kann im Übrigen nur gesetzlich geregelt sein. Diesen gesetzlichen Verpflichtungen kommt die Ver- fassungsschutzbehörde des Landes Berlin auch gegenüber der Thüringer Landesbehörde für Verfassungsschutz nach. Anordnungen, die diesen gesetzlichen Vorgaben widersprechen, sind auch untergesetzlich weder vorstell- bar noch erfolgt. Zu Angelegenheiten des Bundes und der anderen Län- der vermag der Senat keine Aussage zu treffen. 1. Neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz sol- len nach Medienberichten auch Verfassungsschutzbehör- den der Länder ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Mai 2014 angewiesen haben, keine besonders schutzwür- digen Informationen mehr an das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz weiterzuleiten: Hat der Verfas- sungsschutz Berlin oder eine andere Stelle des Landes eine entsprechende Weisung erteilt? Falls ja, was ist der genaue Inhalt der Anweisung und welche Informationen sind nach Thüringen nicht mehr zu übermitteln? Zu 1.: Nein. 2. Falls eine entsprechende Anweisung erteilt wurde, auf welcher Grundlage erfolgte diese und wie begründet der Senat eine solche Anweisung? Zu 2.: Entfällt. 3. Ist es zutreffend, dass Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder Anweisung erteilt haben, besonders schutzwürdige Informationen nicht mehr an den Thüringer Verfassungsschutz oder andere Verfas- sungsschutzbehörden weiterzugeben? Falls ja, welche Behörden haben nach Informationen des Senats eine ent- sprechende Weisung erteilt? Gab es diesbezüglich ge- meinsame Absprachen/Treffen des Bundes und der Län- der zu der Frage Informationsweitergabe nach Thüringen, wenn ja wann, wo, welche Personen haben an den Treffen teilgenommen, welche Inhalte hatten die Gespräche und Vereinbarungen? 4. Gibt es weitere Anweisungen bezüglich einge- schränkter Informationsweitergabe an Bundes- oder Landessicherheitsbehörden? Wenn ja, welche Behörden und welche Informationen sind betroffen, seit wann be- stehen sie, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen diese? 5. Welche Vorschriften (gesetzlich und untergesetz- lich) regeln den Informationsaustausch zwischen den Behörden im Verfassungsschutzverbund? Bitte die ent- sprechenden untergesetzlichen Regelungen anhängen oder mitteilen wo diese eingesehen werden können. Zu 3. bis 5.: Siehe Vorbemerkung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 239 2 6. Welche inhaltlichen Veränderungen und Schwer- punkte bringt der Senat im Hinblick auf die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes des Bundes in die Bund- Länder-Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz ein? Welche Zwischenergebnisse liegen vor bzw. wann ist mit Ergebnissen der Arbeitsgruppe aus den zu rechnen? Zu 6.: Das Land Berlin ist an der Arbeitsgruppe nicht beteiligt und verfügt über keine Informationen zum aktu- ellen Stand der Diskussion. Berlin, den 25. Juli 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Aug. 2014)