Drucksache 17 / 14 240 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 17. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2014) und Antwort (Keine) Anforderungen an die Nachqualifizierung von pädagogischen Fachkräften mit ausländischem Bildungsabschluss? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche fachlichen und inhaltlichen Vorstellungen hat der Senat für die Nachqualifizierung von Fach- kräften im pädagogischen Bereich (ErzieherInnen, Lehr- kräfte, SozialarbeiterInnen, Kindheits-/ HeilpädagogIn- nen), deren im Ausland erworbener Bildungsabschluss in Deutschland nicht anerkannt wird? Zu 1.: a) Lehrkräfte: Auf der Grundlage der EU-Richtlinie 2005/36/EG und des EG-Richtlinienumsetzungsgesetzes für Lehrkräfte (EG-RL-LehrkräfteG) sind die aus dem Herkunftsland mitgebrachten Ausbildungsabschlüsse für Lehrkräfte festzustellen („Lehrkraft nach Recht des Heimatlandes “). Mit dieser Feststellung wird bereits der Berufszugang eröffnet (z.B. an Staatlichen Europa- Schulen, an Privatschulen oder als Vertretungslehrkräfte). Wenn die Gleichsetzung mit einem Berliner Lehramt angestrebt wird, muss die Gleichwertigkeit der vorliegen- den Ausbildung mit einer Berliner Lehrkräfteausbildung geprüft werden. Bei wesentlichen Unterschieden können Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden: Sofern zum Ausgleich festgestellter Ausbildungsunterschiede entspre- chende Auflagen erteilt wurden, können die Antragstelle- rinnen und Antragsteller entsprechend den Regelungen der §§ 2, 4 und 5 EG-RL-LehrkräfteG zwischen Eig- nungsprüfung und Anpassungslehrgang bzw. Vorberei- tungsdienst wählen. Die schulpraktischen Maßnahmen (schulpraktischer Teil des Anpassungslehrgangs, Eig- nungsprüfung oder Vorbereitungsdienst) werden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft durchgeführt. Falls Studienleistungen Teil der Aus- gleichsmaßnahmen sind, müssen diese vor dem schul- praktischen Teil an einer Universität erbracht werden. Für das Studium sind die lehrerbildenden Universitä- ten Ansprechpartner, die ggf. auch über die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen entscheiden, für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Nach erfolgrei- chem Absolvieren der Anpassungsmaßnahme wird die Gleichsetzung des ausländischen Lehrabschlusses mit einem Berliner Lehramt vorgenommen. Personen, deren Abschlüsse nicht anerkannt werden können, verfügen in der Regel nicht über eine vollständige Lehrkräfteausbil- dung oder die Lehrkräfteausbildung wurde auf einem Ausbildungsniveau abgeschlossen, das unterhalb des gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG zulässigen Niveauun- terschieds liegt. b) Angebote der Anpassungsqualifizierung bei sozialpädagogischen Abschlüssen: Die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen als Erzieherin/Erzieher, Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge, Sozialarbeite- rin/Sozialarbeiter und Heilpädagogin/Heilpädagoge ist in der Regel mit einer Anpassungsqualifizierung verbunden. Diese findet an den Berliner Fachschulen bzw. Hochschu- len statt. In erster Linie handelt es sich um den Erwerb deutscher Rechtskenntnisse für die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe, andere Anpassungsmaßnahmen hängen vom individuellen Studienverlauf ab. Nach Absolvierung der Anpassungsqualifizierung sind die ausbildungsrechtli- chen Voraussetzungen für die Erteilung der staatlichen Anerkennung erfüllt. Eine Anerkennung von ausländischen pädagogischen Qualifikationen, für die es im Land Berlin keinen Refe- renzberuf gibt, ist nicht möglich. Personen mit diesen Qualifikationen können eine berufsbegleitende Ausbil- dung bzw. ein berufsbegleitendes Studium ggfs. unter Anrechnung von im Ausland erworbenen Studienanteilen absolvieren. Für den Erzieherberuf auf Fachschulniveau gibt es außerdem die Möglichkeit der Nichtschülerprü- fung. 2. Welche Senatsverwaltungen, Universitäten/ Hochschulen sowie ggf. sonstigen Einrichtungen, Vereine und Träger waren bzw. sind derzeit an der Entwicklung von Anforderungsprofilen und Nachqualifizierungsinhal- ten etwa im Hinblick auf berufsbezogene Deutschförde- rung (pädagogisches Fachvokabular), interkulturelle Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 240 2 Kommunikation, Kompetenz und Pädagogik, schulrecht- liche und schulorganisatorische Fragestellungen, Metho- dik und Didaktik beteiligt? Welche weiteren Themen- komplexe hält die Senatsverwaltung für wichtig in diesem Zusammenhang? Zu 2.: Hierzu wird für die Lehrkräfte auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Ein spezielles Angebot wird ab dem Schuljahr 2014/2015 an der Anna-Freud-Fachschule in Kooperation mit der Gesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben e.V. (GIZ) für Absolventinnen und Absolventen auslän- discher sozialpädagogischer Hochschulabschlüsse, die nicht anerkennungsfähig sind, angeboten. Hier kann die reguläre 3-jährige Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzie- her unter Anrechnung von Vorkenntnissen auf 2 Jahre verkürzt werden. 3. Welche Gespräche wurden insbesondere für den Bereich der Lehrkräfte mit den lehrkräfteausbildenden Universitäten diesbezüglich bereits geführt oder sind derzeit geplant? Zu 3.: Es gibt sowohl in der Steuerungsgruppe Lehr- erbildung zwischen den Staatssekretären für Bildung und Wissenschaft und den Vizepräsidentinnen und Vizepräsi- denten der lehrerbildenden Universitäten als auch auf der Arbeitsebene der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und den Universitäten anlassbezogene Gespräche über die Gestaltung und Ermöglichung von Anpassungsqualifizierungen. Es ist davon auszugehen, dass diese fortgesetzt werden. 4. Inwiefern bieten diese Universitäten bereits Anpassungslehrgänge bzw. Nachqualifizierungsmodule im Sinne der Regelungen der §§ 2, 4 und 5 des EG- Richtlinienumsetzungsgesetz für Lehrkräfte (EG-RL- LehrkräfteG) an? 5. Sofern solche Angebote bereits existieren: Welche sind das, wie wird über diese Angebote informiert und wie viele Personen können daran teilnehmen bzw. haben daran bis jetzt (erfolgreich) teilgenommen? Zu 4. und 5.: Da die Antragstellerinnen und Antrag- steller mit ausländischen Lehrerqualifikationen sehr un- terschiedliche Ausbildungsvoraussetzungen aufweisen, lassen sich Anpassungsqualifizierungen nur in sehr einge- schränktem Maße verallgemeinern und in besonderen Anpassungsmodulen abbilden. Bei der Prüfung der mit- gebrachten Ausbildungsvoraussetzungen wird festgestellt, was im Vergleich zu einer grundständigen Berliner Lehr- kräfteausbildung fehlt, d.h. es muss der Zugang zu Modu- len der Regelausbildung geschaffen werden. An den Uni- versitäten gibt es mehrfach Angebote zur Beratung und Unterstützung, die auf Migrantinnen und Migranten aus- gerichtet sind (z. B. die MigraMentor-Programme der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin). Darüber hinaus gibt es Beratungs- und Unterstüt- zungsangebote, die allen Studierenden zugänglich sind. Daten über die Personen, die Studienleistungen als An- passungsqualifizierung durchlaufen haben, liegen nicht vor. 6. Sofern solche Angebote noch nicht existieren: Inwieweit spielten diese Fragen bei der Aushandlung der Hochschulverträge eine Rolle und inwiefern kann aus den Verträgen eine Finanzierung solcher Angebote abgeleitet werden? Zu 6.: Die fraglichen Angebote haben bei der Aus- handlung der Hochschulverträge für die Jahre 2014 bis 2017 keine Rolle gespielt. Insoweit können aus ihnen auch keine zusätzlichen Ansprüche abgeleitet werden. 7. Welche sonstigen Finanzierungsquellen stünden für die Konzeption und Durchführung von Anpassungs- lehrgängen und Nachqualifizierungsmodulen sonst noch zur Verfügung)? Zu 7.: Die schulpraktischen Ausgleichsmaßnahmen werden aus den Mitteln der Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft finanziert. 8. Inwiefern bestehen Fördermöglichkeiten über das Bundesprogramm „IQ Netzwerk – Integration durch Bildung “? Welche Bewerbungsanforderungen müssen für dieses Förderprogramm erfüllt werden, wie viele Mittel stehen im Rahmen des Programms zur Verfügung und bis wann müssen Bewerbungen spätestens abgegeben wer- den? 9. Hat Berlin vor, sich bei diesem Programm mit einem Schwerpunkt der Nachqualifizierung von pädagogi- schen Fachkräften, und insbesondere auch Lehrkräften, zu bewerben? Zu 8. und 9.: Im Rahmen der Veröffentlichungen zu den Bundesprogrammen des Europäischen Sozialfonds für Deutschland hat der Bund bekannt gegeben, im Rah- men des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung “ (IQ) einen Handlungsschwerpunkt „Qualifizierungen für Migrantinnen und Migranten im Kontext des Anerkennungsgesetzes“ umzusetzen. Auf Grundlage der bisherigen Veröffentlichungen, sieht der oben genannte Handlungsschwerpunkt im Förderprogramm IQ unter anderem die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen in reglementierten und nichtreglementierten Berufen vor. Dazu soll eine neue Förderrichtlinie voraussichtlich ab Mitte August 2014 veröffentlicht werden. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage ist die Veröf- fentlichung der Förderrichtlinie noch nicht erfolgt, so dass keine weiteren Angaben zu Bewerbungsanforderungen, Höhe der Fördersummen, Bewerbungsfristen und Bewer- bungsinhalten möglich sind. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 240 3 Die Integrationsbeauftragte als Koordinatorin des IQ- Landesnetzwerks Berlin plant jedoch direkt nach der Veröffentlichung der Förderrichtlinie durch den Bund ein Interessensbekundungsverfahren zur Auswahl neuer Teil- projekte des Landesnetzwerks ab 2015 im Vorfeld einer Antragstellung. Berlin, den 30. Juli 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014 )