Drucksache 17 / 14 241 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 18. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juli 2014) und Antwort Stand Erzieher_innen-Ausbildung I: Wie werden die freien Berufsfachschulen finanziert? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nach welchen Grundsätzen werden die freien Be- rufsfachschulen für Erzieher_innen finanziert, welche Kosten in welcher Höhe (Personal- und Sachkosten) er- halten diese Schulen? Gibt es dabei jährliche Verände- rungen, wenn ja warum? 2. Nach welchen Grundsätzen werden die freien Grundschulen und Gymnasien finanziert? Zu 1. und 2.: Die Finanzierung der genehmigten Er- satzschulen ist dem Grund und der Höhe nach in § 101 des Schulgesetzes (SchulG) geregelt. Die Zuschüsse für berufliche Schulen betragen 100 Prozent der Personalkosten der Ersatzschule (tatsächliche Personalkosten), höchstens jedoch 93 Prozent der Perso- nalkosten entsprechender öffentlicher Schulen (vergleich- bare Personalkosten). Die Definition der tatsächlichen Personalkosten und die Berechnung der vergleichbaren Personalkosten sind in der Ersatzschulzuschussverord- nung (ESZV) festgelegt. Jährliche Veränderungen ergeben sich zum einen auf- grund von Veränderungen bei den Schülerzahlen und den tatsächlichen Personalkosten der einzelnen beruflichen Schulen. Die Obergrenze des Zuschusses – 93 % der vergleichbaren Personalkosten – unterliegt ebenfalls Veränderungen , weil die der Ermittlung der vergleichbaren Personalkosten zugrunde liegenden Werte, nämlich die Schüler-Lehrer-Relationen und die Personalkostendurch- schnittssätze, jährlich anhand der Vorgaben des öffentli- chen Bereiches neu ermittelt werden. Die Zuschüsse für allgemein bildende Schulen betra- gen 93 Prozent der Personalkosten entsprechender öffent- licher Schulen (93 Prozent der vergleichbaren Personal- kosten). 3. Gibt es Unterschiede der Finanzierung zwischen Berufsfachschulen für Erzieher_innen und freien Grund- schulen und Gymnasien, wenn ja welche und warum? Zu 3.: Es gibt keinen Unterschied im grundsätzlichen Zuschussanspruch nach § 101 SchulG. Auch die Min- destwartefrist von drei Jahren bis zum Einsetzen der Zu- schüsse gilt für alle Schularten gleichermaßen. Das for- male Verfahren der Finanzierung, der Antragstellung, Auszahlung eines monatlichen Zuschussbetrages und Abrechnung des Zuschusses ist ebenfalls gleich. Da die vergleichbaren Personalkosten nach denselben in der ESZV festgelegten Kriterien, allerdings differen- ziert nach Schularten und Schulstufen, bzw. Bildungsgän- gen, Berufsfeldern oder Fachrichtungen ermittelt werden, unterscheiden sie sich insoweit. Für die Schüler-Lehrer- Relation und den Personalkostendurchschnittssatz der Grundschule ergeben sich rechnerisch andere Werte als bei der Fachschule für Sozialpädagogik. Der grundlegende, vom Gesetzgeber so vorgesehene Unterschied besteht darin, dass bei den beruflichen Schu- len Zuschussgrundlage die tatsächlichen Personalkosten sind, begrenzt durch 93 Prozent der vergleichbaren Perso- nalkosten. Bei den allgemein bildenden Schulen beträgt der Zuschuss 93 Prozent der vergleichbaren Personalkos- ten. Berlin, den 24. Juli 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juli 2014)