Drucksache 17 / 14 242 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 18. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juli 2014) und Antwort Stand: Erzieher_innen-Ausbildung II: Wie unterstützt der Senat den Quereinstieg? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der Studierenden in der Vollzeit- bzw. Teilzeitausbildung zum/zur Erzieher/in in den letzten 5 Jahren entwickelt? (Bitte pro Jahr aufschlüs- seln. Bitte unterteilt nach staatlichen Schulen und staatlich anerkannten Ersatz-Schulen.) Zu 1.: Zahl der Studierenden 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 Vollzeit öffentl. Schulen 2.405 2.520 2.685 2.738 2.733 private Schulen 1.189 1.360 1.643 1.849 2.058 Teilzeit öffentl. Schulen 57 161 362 484 594 private Schulen 432 724 1.305 1.832 2.207 Zahl der Studierenden insge- samt 4.083 4.765 5.995 6.903 7.592 2. Was ist dem Senat über den beruflichen Verbleib der Studierenden, die die berufsbegleitende Ausbildung zum/ zur Erzieher/in absolviert haben bekannt? 3. Was ist dem Senat über den beruflichen Verbleib der Studierenden, die die Vollzeitausbildung zum/ zur Erzieher/in absolviert haben bekannt? Zu 2. und 3.: Befragungen nach dem Verbleib von Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für Sozialpädagogik gibt es nicht. Aufgrund von Erfahrungs- werten von Trägern und Verwaltung geht der Senat davon aus, dass 75 bis 80 % der Absolventinnen und Absolven- ten nach der Ausbildung im Feld der Kindertagesbetreu- ung arbeiten. Hiervon wiederum wird die Verteilung zwischen Kita und ergänzender Förderung und Betreuung mit 75 zu 25 angesetzt. Die verbleibenden 20 – 25 % nehmen Tätigkeiten in den anderen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern auf oder beginnen ein weiterführendes Studium. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 242 2 4. Wie viele Studierende haben in den letzten fünf Jahren aufgeschlüsselt nach Jahren und a) dem Abschluss der Ausbildung in Vollzeit oder berufsbegleitend und b) nach Ausbildungsort beim öffentlichen oder freier Träger die Prüfungen erfolgreich bestanden? Zu 4.: Zahl der Studierenden mit bestandener Prüfung 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 Vollzeit öffentl. Schulen 597 631 736 773 824 private Schulen 291 327 339 441 452 Teilzeit öffentl. Schulen 0 0 0 51 102 private Schulen 89 106 116 179 313 Zahl der Studierenden mit bestandener Prüfung insge- samt 977 1.064 1.191 1.444 1.691 5. Ist für die Prüfung zur/ zum staatlich anerkannten Erzieher/in zukünftig eine zentrale Prüfung vorgesehen? Zu 5.: Ja, es ist zukünftig eine zentrale Prüfung für Berlin vorgesehen. 6. Wenn ja, ab wann gilt welche neue Studien- und Prüfungsordnung und ab wann wird die zentrale Prüfung stattfinden? Zu 6.: Die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung ist zum Schuljahr 2016/2017 geplant. Dementsprechend werden die ersten zentralen Prüfungen im Sommer 2019 stattfinden. 7. Mit welchem Ziel wird eine zentrale Prüfung eingeführt ? Wo liegen die Unterschiede zum bisherigen Verfahren? 8. Wie wirkt sich dies auf die Strukturierung der Prüfungsbausteine aus - z.B. auf den Zeitraum für das Ver- fassen von Facharbeiten etc.? 9. Wann wird der Prüfungstermin sein? Zu 7., 8. und 9.: Das Qualifikationsprofil für die Aus- bildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen für Sozialpädagogik ist im Unterausschuss für Berufliche Bildung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) zwi- schen den Ländern abgestimmt worden. Auf dieser Grundlage wurde ein „Länderübergreifender Lehrplan zur Erzieherin/zum Erzieher“ gemeinsam entwickelt. Ziel war es, Transparenz bei der Ausbildung von Erzieherin- nen/Erziehern zwischen den Ländern herzustellen, dem Anforderungsniveau des Deutschen Qualifikationsniveaus der Stufe sechs gerecht zu werden und länderübergreifen- den Austausch Studierender bzw. ausgebildeter Erziehe- rinnen/Erzieher zu ermöglichen. Das Land Berlin hat sich dem Übereinkommen ange- schlossen und wird künftig den bundesweit erarbeiteten Rahmenlehrplan Sozialpädagogik als Grundlage der Fachschulausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher in Berlin anwenden. Mit dem Rahmenlehrplan Sozialpädagogik wird um- fassender denn je die Ausbildung in diesem komplexen Berufsfeld mit seinen miteinander vernetzten und ver- zahnten Arbeitsfeldern gewährleistet. Er definiert das Anforderungsniveau des Berufs und enthält die Kriterien der beruflichen Handlungskompetenzen, über die eine qualifizierte Fachkraft verfügen muss. Die Kompetenzori- entierung der Ausbildung an Fachschulen verfolgt dabei die Grundlegung, Erweiterung, Vertiefung und Profilbil- dung im Hinblick auf die Entwicklung von Wissen, Fer- tigkeiten, Sozialkompetenz und Selbständigkeit. Die verwendeten Kompetenzkategorien und ihre Be- schreibung orientieren sich am Deutschen Qualifikations- rahmen für lebenslanges Lernen (DQR). Die im Rahmen der Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin “/zum „Staatlich anerkannten Erzieher“ zu erwerbenden Kompetenzen entsprechen in der Gesamtheit der Niveaustufe 6 des DQR und damit der 1. Stufe des Quali- fikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse, dem Bachelor. In der kompetenzorientierten Ausbildung wie auch später in der Berufspraxis müssen einzelne Handlungssi- tuationen erfasst, analysiert, das pädagogische Handeln geplant und praktisch bewältigt, reflektiert sowie evaluiert werden, um Kompetenz und Expertise weiterzuentwi- ckeln. Handlungsorientierung ist daher das didaktische und lernorganisatorische Konzept des zu implementieren- den Berliner Rahmenlehrplans. Die Ausbildung nach dem handlungsorientierten Ansatz erfolgt in Lernfeldern. Der Erwerb von Kompetenzen in berufsbezogenen und be- rufsübergreifenden Zusammenhängen wird dadurch ge- fördert. Entwicklungsprozesse zu einer reflektierten pro- fessionellen Haltung als Erzieherin/Erzieher werden be- gleitet. Handlungsorientierter Unterricht sowie die Ver- zahnung von Theorie und Praxis wird unterstützt und die verantwortliche Gestaltung von pädagogischen Prozessen ermöglicht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 242 3 In den neu zu entwickelnden zentralen Prüfungen sind diese Kompetenzen abzubilden. Zielstellung ist die Schaf- fung einheitlicher Qualitätsstandards auf dem entspre- chenden Niveau. Einzelheiten zum Ablauf der zentralen Prüfungen können zzt. noch nicht genannt werden. 10. Gibt es eine Unterscheidung im Abschlussprüfungsverfahren zum/ zur staatlich anerkannten Erzieher/- in: nach der Vollzeit-Ausbildung mit KMK-Anerkennung und nach der berufsbegleitenden Ausbildung ohne KMK- Anerkennung, wenn ja welche? 11. Wenn es eine Unterscheidung gibt, wie wird die Gleichbehandlung der Abschlüsse als „staatlich anerkannter Erzieher/-in“ sichergestellt? Zu 10. und 11.: Nein, es gibt keine Unterscheidung. 12. Ist der Abschluss zum/ zur „staatlich anerkannten Erzieher/-in“ der im Zuge des Bestehens einer NichtSchüler _innen-Prüfung beantragt werden kann von der KMK anerkannt? Zu 12.: Die Prüfung an den staatlichen Schulen für Sozialpädagogik führt zum Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Erzieherin/Staatlich geprüfter Erzieher“. Die staatliche Anerkennung erfolgt nach dem Sozialberufe- Anerkennungsgesetz zu einem späteren Zeitpunkt. Dem Senat ist nicht bekannt, dass die KMK staatliche Anerkennung nach erfolgreicher Nichtschülerprüfung nicht anerkennt. 13. Ist es möglich mit einem Abschluss zum/ zur „staatlich anerkannten Erzieher/-in“, der nicht von der KMK anerkannt ist, in einem anderen Bundesland außer Berlin zu arbeiten? 14. Wenn nicht, wie ist lässt sich das mit dem europäischen Ansatz der Arbeitnehmer-Freizügigkeit vereinba- ren? Zu 13. und 14.: Es ist möglich mit einem nicht KMK- konformen Abschluss und staatlicher Anerkennung in einem anderen Bundesland außer Berlin zu arbeiten. 15. Ist geplant, Studierende, die eine berufsbegleitende Ausbildung zum/ zur Erzieher/-in machen, zukünftig nicht mehr in komplettem Umfang auf den Personal- schlüssel anzurechnen? Wenn ja, welche Änderungen sind geplant? Zu 15.: Der Senat plant keine Änderungen bezüglich der Anrechnung auf den Fachkräfteschlüssel. 16. Gibt es einen Unterschied im Gehalt/ in der Gehaltsstufe zwischen Dozent_innen für die Vollzeit- Ausbildung und Dozent_innen für die berufsbegleitende Ausbildung? Wenn ja, welchen fachlichen Hintergrund gibt es dafür? Zu 16.: Nein, es gibt keinen Unterschied. Berlin, den 29. Juli 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2014)