Drucksache 17 / 14 244 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Heiko Herberg (PIRATEN) vom 17. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juli 2014) und Antwort Wohnen auf dem Wasser - Hausboote und Wohnschiffe in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele genehmigte und tatsächlich be- wohnte Hausboote und Wohnschiffe gibt es derzeit in Berlin und wie hat sich ihre Anzahl in den Jahren seit 2008 entwickelt? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüs- seln.) Frage 2: Wie viele Personen leben in Berlin auf Haus- booten und Wohnschiffen und wie hat sich ihre Anzahl in den Jahren seit 2008 entwickelt? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Frage 3: Wie viele Liegeplatzgenehmigungen gibt es derzeit für Eigennutzer*innen und wie hat sich ihre An- zahl in den Jahren seit 2008 entwickelt? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Antwort zu 1., 2. und 3: Vom Senat wurden keine Hausboote und Wohnschiffe mit Wohnnutzung geneh- migt. Aussagen über evtl. illegal vorhandene Wohnnut- zung auf Hausbooten und Wohnschiffen bzw. deren Ent- wicklung können nicht getroffen werden. Frage 4: Welche Standorte/Flächen gibt es derzeit für Hausboote und Wohnschiffe in Berlin? Frage 5: Welche weiteren Standorte/Flächen sind nach Ansicht des Senats für Hausboote bzw. Wohnschiffe geeignet? Antwort zu 4. und 5: Der Senat hat keine Liegeplätze für Hausboote ausgewiesen und plant auch nicht, entspre- chende Liegeplätze einzurichten oder auszuweisen. Frage 6: Wie hoch sind die jährlichen Liegegebühren? Antwort zu 6: Auf landeseigenen Gewässern wird das Nutzungsentgelt für in Anspruch genommene Wasserflä- chen - diese schließt auch Liegegebühren ein - nach dem Bodenrichtwert vor Ort ermittelt. Auf Bundeswasserstraßen wird das Nutzungsentgelt nach der Verwaltungsvorschrift der Wasser- und Schiff- fahrtsverwaltung des Bundes 2604 ermittelt. Frage 7: Welchen Stellenwert misst der Senat der Wohnform Hausboot und Wohnschiff bei? Antwort zu 7: Das Wohnen auf dem Wasser hat woh- nungsbaupolitisch keine signifikante Bedeutung. Berlin, den 25. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2014)