Drucksache 17 / 14 249 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 18. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juli 2014) und Antwort Besondere Anforderungen im Schornsteinfegerwesen (I) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger selbständige Gewerbetreibende nach Handwerksordnung sind und gleichzeitig hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen? Antwort zu 1: Ja. Frage 2: Werden Schornsteinfegerbetriebe hinsichtlich einer sauberen Trennung von hoheitlichen Aufgaben und handwerklichen Dienstleistungen, z.B. durch Verwen- dung unterschiedlicher Kopfbögen, Rechnungsformulare etc., regelmäßig überprüft; wenn ja, von wem, wie und in welchen Abständen? Antwort zu 2: Nein. Frage 3: Inwieweit wird durch die Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes seit dem 01. Januar 2013 von den Berlinern die Möglichkeit zur freien Schornsteinfegerwahl genutzt? Antwort zu 3: Dies ist dem Senat nicht bekannt. Frage 4: Wie viele in der Handwerksrolle eingetragene „freie“ Schornsteinfeger arbeiten derzeit in der Hauptstadt und wird die Tätigkeit freier Schornsteinfeger entspre- chend gefördert? Antwort zu 4: Dies ist dem Senat nicht bekannt, da „freie“ Schornsteinfegerbetriebe nicht der öffentlichrechtlichen Aufsicht unterliegen. Eine Förderung findet nicht statt. Frage 5: Inwieweit sind die Erwartungen an einen freien Wettbewerb unter den Schornsteinfegerbetrieben und an die Auflösung des Kehrmonopols erfüllt worden? Antwort zu 5: Die erwartete Liberalisierung des Schornsteinfegerwesens ist eingetreten. Weitere qualitati- ve und quantitative Aussagen sind derzeit noch nicht möglich. Zudem hatte der Senat keine Erwartungen an den freien Wettbewerb in diesem Bereich. Dies ist eine Entscheidung des Bundesgesetzgebers. Berlin, den 01. August 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2014)