Drucksache 17 / 14 250 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 18. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juli 2014) und Antwort Besondere Anforderungen im Schornsteinfegerwesen (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass das gesamte Schornsteinfegerhandwerk mit seinen mehr als 8.000 Innungsbetrieben, d.h. alle Einzelbetriebe, Innungen, die Landesinnungsverbände und der Bundesverband seit 1998 das Zertifikat nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement) sowie die Umweltzertifizierung nach ISO 14001 von der von LGA InterCert GmbH (Unternehmen der TÜV Rheinland Group) erhalten? Antwort zu 1: Es ist dem Senat bekannt, dass die ge- nannte Möglichkeit der Zertifizierung besteht. Frage 2: Wie viele der Berliner Schornsteinfegerbe- triebe aus den ca. 220 Kehrbezirken beteiligen sich an diesem Zertifizierungsverfahren nach dem „Qualitätsmanagementhandbuch des Schornsteinfegerhandwerks“? Antwort zu 2: Es ist dem Senat nicht bekannt, wie vie- le Betriebe der 214 Berliner Kehrbezirke zertifiziert sind. Frage 3: Werden nach den Vorgaben des „Qualitätsmanagementhandbuch des Schornsteinfegerhandwerks“ (520 Seiten) alle teilnehmenden Betriebe einzeln und regelmäßig überprüft oder erfolgt die Kontrolle im Hin- blick auf die hohen Anforderungen lediglich stichproben- artig? Frage 4: Wenn eine stichprobenartige Prüfung durch- geführt wird: Nach welchen Kriterien wird die Auswahl der Betriebe getroffen und wie viele Betriebe werden tatsächlich überprüft? Frage 5: Wann wurde die für am Qualitätsmanage- mentsystem teilnehmenden Schornsteinfegerbetriebe innerhalb eines Zertifizierungszyklus (3 Jahre) vorge- schriebene letzte Kundenzufriedenheitsbefragung in Ber- lin durchgeführt? Frage 6: Wie hoch war insoweit die Kundenbeteili- gung und wie viel Schornsteinfegerbetriebe haben sich mit welchem Ergebnis beteiligt? Antwort zu 3 bis 6: Nein. Dies ist dem Senat auch nicht bekannt, da die Zertifizierung nicht der landes- rechtlichen Zuständigkeit unterliegt und folglich auch weder durch die zuständige Senatsverwaltung noch das jeweils zuständige Bezirksamt kontrolliert oder überprüft wird. Berlin, den 30. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014)