Drucksache 17 / 14 252 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 21. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juli 2014) und Antwort „100 % Tempelhofer Feld“ - Was folgt aus dem erfolgreichen Volksentscheid? (III) – was passiert mit den Planungen für die Südbrücke? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Konsequenzen zieht der Senat aus dem Volksentscheid hinsichtlich der Brücke von der Oberland- straße auf das Tempelhofer Feld? Wurden alle Planungen eingestellt? Antwort zu 1: Die Planungen zur Brücke wurden einge- stellt. Frage 2: Gibt es Überlegungen, die Brücke ggf. als Fuß- und Radfahrerbrücke zu bauen, um das Feld von Süden besser zu erschließen und in das Radwegenetz einzubinden? Antwort zu 2: Der Senat hält nach wie vor die Herstel- lung einer Brückenverbindung für die Erschließung des Tempelhofer Felds aus Richtung Süden für den Fußgänger- und Radverkehr für erforderlich und sinnvoll. Mit der Ein- bindung einer Brücke in ein mögliches Radwegenetz inner- halb des Parks, könnte insbesondere in Nord-Süd-Richtung ein attraktives Radverkehrsangebot in naturnahen Freiräu- men außerhalb von stark befahrenden Straßen geschaffen werden. Die dafür notwendigen technischen, finanziellen und planungsrechtlichen Voraussetzungen sind jedoch noch in Abhängigkeit des gesetzlichen Rahmens zu prüfen. Frage 3: Überprüft der Senat, inwieweit eine nicht befes- tigte Nord-Süd-Radverbindung mit dem Volksentscheid rechtlich möglich wäre? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Die bisherigen Planungen einer Nord-Süd- Radverbindung als Bestandteil der übergeordneten Radial- route PR 11 Mahlow-Südstern ging von der notwendigen Errichtung der Südbrücke, der Herstellung einer fahrradge- rechten attraktiven Oberflächenbefestigung sowie dem Bau einer Lichtsignalanlage am Columbiadamm aus. Der Geset- zesentwurf schließt die Herstellung befestigter Radverbin- dungen grundsätzlich aus, so dass für die Radialroute alter- native Führungen außerhalb des Tempelhofer Parks zu prü- fen wären. Inwiefern unbefestigte Radverbindungen für den regionalen Verkehr mit dem Gesetzesentwurf vereinbar sind bzw. ob eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingun- gen an sinnvolle Planungsabsichten möglich ist, wäre noch zu klären. Der Senat ist gegenwärtig dabei, die Entwick- lungsmöglichkeiten auf der Grundlage des Gesetzesentwurfs zu prüfen. Ergebnisse sollen zu gegebener Zeit mit den für den Entwicklungs- und Pflegeplan zuständigen Personen in einem partizipativen Verfahren erörtert werden. Frage 4: Welche Kosten sind bisher für den Bau der Brü- cke angefallen? Bitte um Aufschlüsselung nach ausgegebe- nen Mitteln und vertraglich gebundenen Mitteln bzw. Scha- densersatzzahlungen. Antwort zu 4: Es sind keine Kosten für den Bau des Brü- ckenbauwerks angefallen. Es sind allerdings Planungsmittel in Höhe von ca. 263.000 € aufgewendet worden. Schadensersatzzahlungen waren nicht erforderlich. Die Kosten für den Realisierungswettbewerb Herbst 2012 betrugen ca. 82.000 €. Frage 5: Wie plant der Senat die eingesparten Mittel an- derweitig zu verwenden? Antwort zu 5: Es gibt keine konkreten Überlegungen hin- sichtlich der Verwendung nicht verbrauchter Mittel. Berlin, den 29. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014)