Drucksache 17 / 14 257 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 16. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juli 2014) und Antwort Lärmentwicklung durch Abwasser im Bereich Tietzenweg/Hindenburgdamm Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat überwiegend nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Daher hat der Senat die Ber- liner Wasserbetriebe (BWB) um Auskunft gebeten. Die Beantwortung basiert auf diesen Auskünften. Frage 1: Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass es durch die Leitung des Abwassers vom Klärwerk Ruhle- ben in den Rohren unter der Straße zu Lärmentwicklung im Bereich Tietzenweg/Hindenburgdamm kommt? Wenn ja, wie lange ist dies bekannt? Antwort zu 1: Der Großteil des gereinigten Abwassers vom Klärwerk Ruhleben wird in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September durch eine Druckleitung gefördert und über ein Einleitungsbauwerk in den Teltowkanal eingelei- tet (siehe auch Antwort zu Frage 5). Das beschriebene Phänomen der Lärmentwicklung ist den BWB seit langer Zeit bekannt und wird bei der Betriebsweise der Drucklei- tung permanent berücksichtigt. Die Anzahl der Be- schwerden lag in den letzten Jahren im Durchschnitt bei vier pro Jahr. Durch Eingriff in die Förderautomatik wird bei Beschwerden manuell die Fahrweise des Pumpwerks so lange verändert, bis die Schwingungserscheinungen weiter reduziert sind. Grundsätzlich ist die Förderautoma- tik so eingestellt, dass die ermittelten kritischen Förder- mengen nachts weitestgehend ausgespart werden. Frage 2: Gab es in der näheren Vergangenheit bauli- che Veränderungen in den Abwasserkanälen, die zu einer Begünstigung der Lärmentwicklung geführt haben könn- ten? Antwort zu 2: Nein, das Gegenteil ist der Fall. In den Jahren 2003/2004 wurden bauliche Veränderungen an den Abwasseranlagen im Bereich Tietzen- weg/Hindenburgdamm mit dem Ziel der Senkung der Geräuschentwicklung durch die Abwasserableitung durchgeführt. Frage 3: Wurden Schritte eingeleitet, den Lärmpegel zu senken? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Veranlasst durch Anwohnerbeschwer- den erfolgten im o.g. Zeitraum Maßnahmen zur Senkung der Geräusch- und Erschütterungsimmissionen. Nach Durchführung der Ursachenermittlung wurden umfang- reiche Baumaßnahmen veranlasst, wie die Auswechse- lung von Armaturen, Rohrleitungsabschnitten, Bodenaus- tausch und - verdichtung sowie die Anpassung der Steue- rung hinsichtlich der Schwingungs- und Geräuschpegel. Durch diese Maßnahmen konnten die Schwingungen so weit reduziert werden, dass in der angrenzenden Wohnbebauung die Erschütterungen unterhalb der Fühl- schwelle für den Menschen und die Geräusche unterhalb der normativen Grenzwerte liegen. Dies wurde gutachter- lich durch Prof. Dr.-Ing. W. S., TU Berlin, Institut für Mechanik, Mechanische Schwingungslehre und Maschi- nendynamik bestätigt. Frage 4: Welche Möglichkeiten gibt es, die Geräusch- entwicklung einzudämmen? Welche Kosten würden dabei entstehen? Antwort zu 4: Mit den unter Frage 3 durchgeführten Schritten sind alle technisch und wirtschaftlich vertretba- ren Abhilfemaßnahmen ausgeschöpft worden. Frage 5: Aus welchen Gründen wird das Wasser vom Klärwerk Ruhleben im Sommer in den Teltowkanal und im Winter in die Spree geleitet? Gibt es Alternativen zu dieser Verfahrensweise und wenn ja, um welche handelt es sich? Wie schnell könnten diese umgesetzt werden? Antwort zu 5: Für das gereinigte Abwasser (so genanntes Klarwas- ser) des Klärwerks Ruhleben ist die Spree das nahelie- gende Aufnahmegewässer. Außerhalb der Badesaison wird dieser Ableitungsweg genutzt. Während der Som- mermonate werden derzeit rund 70 % der anfallenden Klarwassermenge über die Klarwasserleitung des Klär- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 257 2 werks zum Teltowkanal gefördert. Die Inbetriebnahme der Klarwasserüberleitung erfolgte 1983 und ist zurückzu- führen auf den Schutz der Badegewässer Havel und Wannsee in Bezug auf Hygiene und Gewässergüte als zentrales Naherholungsgebiet für West-Berlin. Vor dem Hintergrund einer nunmehr länderübergreifenden Be- trachtung der Gewässerqualität, der mittlerweile stattge- fundenen technologischen Entwicklung im Bereich der weitergehenden Abwasserbehandlung sowie der abneh- menden hydraulischen Leistungsfähigkeit der Leitung ist eine Außerbetriebnahme der Klarwasserüberleitung zum Teltowkanal in den nächsten 10 Jahren vorgesehen. Eine Voraussetzung dafür bildet die geplante Errich- tung einer 4. Reinigungsstufe zur weitergehenden Phos- phorelimination im Klärwerk, eine wichtige Maßnahme zur Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie in Berlin. Zur Kompensation von hygienischen Risiken durch die ganzjährige Ableitung in die Spree soll zusätz- lich eine UV-Entkeimung nachgeschaltet werden. Die Planungen haben begonnen, das Genehmigungsverfahren ist angestoßen. Berlin, den 01. August 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2014)