Drucksache 17 / 14 258 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 16. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juli 2014) und Antwort Exmatrikulationen von Hochschülern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Studierende haben sich nach § 11 BerlHG seit dessen letzter Novellierung immatrikuliert? Wie viele Studierende haben sich im selben Zeitraum über eine andere Zugangsberechtigung immatrikuliert? Zu 1.: Im Zeitraum Wintersemester 2011/2012 bis Wintersemester 2013/2014 haben sich insgesamt 1.499 beruflich Qualifizierte in grundständige Studiengänge an den Hochschulen in Trägerschaft des Landes Berlin im- matrikuliert (Anzahl der Studierenden im 1. Fachsemester gemäß amtlicher Statistik). Im gleichen Zeitraum haben sich insgesamt 73.283 Personen in grundständige Studi- engänge immatrikuliert, das heißt 71.184 Personen über eine andere Zugangsberechtigung. Tabelle 1: Anzahl der Studienanfängerinnen und Stu- dienanfänger im 1. Fachsemester in grundständigen Stu- diengängen im Zeitraum Wintersemester 2011/2012 bis Wintersemester 2013/2014; nur Hochschulen in Träger- schaft des Landes Berlin; Daten der amtlichen Statistik. WS 2011/2012 SS 2012 WS 2012/2013 SS 2013 WS 2013/2014 gesamt beruflich Qualifizierte 351 144 405 158 441 1.499 gesamt 20.957 4.920 21.109 5.016 21.281 73.283 WS = Wintersemester, SS = Sommersemester 2. Wie oft kam es in diesem Zeitraum zu Exmatrikula- tionen? Was waren die zehn häufigsten Gründe für die Exmatrikulationen und wie verteilen diese sich auf die Studierenden mit normaler HZB und mit HZB nach § 11 BerlHG? Wenn diese Daten nicht erhoben werden, warum nicht? Zu 2.: Eine Exmatrikulation erfolgt grundsätzlich entweder auf eigenen Antrag der Studentin bzw. des Stu- denten oder von Amts wegen seitens der jeweiligen Stu- dierendenverwaltung der Hochschule. Eine Exmatrikula- tion auf eigenen Antrag ist insbesondere dann nötig, wenn die Studierenden einen förmlichen Exmatrikulationsbe- scheid benötigen, um das Studium ggf. zu einem späteren Zeitpunkt oder an einer anderen Hochschule fortsetzen zu können. Gründe für eine Exmatrikulation von Amts we- gen sind unter anderem: - der erfolgreiche Abschluss des Studiums, - fehlende Rückmeldung trotz schriftlicher Mah- nung, - eine endgültig nicht bestandene Prüfung, - bei befristeter oder vorläufiger Immatrikulation der Ablauf der Frist bzw. der Wegfall der Vorausset- zungen für die weitere Immatrikulation. Das heißt, der Regelfall der Exmatrikulation ist der er- folgreiche Studienabschluss. Daten über Exmatrikulationsgründe werden im Rah- men der für die Hochschulstatistik notwenigen Datener- fassung durch die Hochschulen erhoben. Rechtsgrundlage für die Hochschulstatistik ist das „Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen“ (Hochschulstatistikgesetz – HStatG) vom 2. November 1990 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1860) geändert worden ist. Die in der Hoch- schulstatistik erfassten Merkmale sind in diesem Gesetz abschließend aufgeführt. Darüber hinausgehende Infor- mationen dürfen nicht erhoben werden. Das Hochschulstatistikgesetz regelt zur Verwendung der Daten: „An die für Wissenschaft und Forschung zuständigen obersten Landes- und Bundesbehörden dürfen für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Kör- perschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bun- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 258 2 desamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden […]“ (§ 6 Abs. 2 HStatG). Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft des Landes Berlin erhält auf dieser Grundlage regelmäßig Datenauszüge vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, soweit diese für die regel- mäßig wahrzunehmenden Aufgaben nötig sind. Bezüglich der Exmatrikulierten enthalten die zur Verfügung stehen- den Daten lediglich die Angaben zum laufenden Semes- ter, in dem die Studierenden bereits exmatrikuliert sind, nicht jedoch zum Vorsemester. Dadurch ist eine Zuord- nung zu den vormals angestrebten Abschlüssen nicht möglich. In den nachfolgenden Übersichten über die Exmatrikulationsgründe sind daher alle Studienformen enthalten, das heißt auch vormalige Studierende in Mas- ter- oder Weiterbildungsstudiengängen, Promovierende etc. Zudem ist den Daten nicht zu entnehmen, wann die Betreffenden das Studium aufgenommen hatten. Die Erfassung der amtlichen Statistik unterscheidet grundsätzlich zehn Gründe der Exmatrikulation. Diese Aufteilung und entsprechende Erläuterungen dazu veröf- fentlicht das Statistische Bundesamt jährlich in den „Schlüsselverzeichnissen für die Studenten- und Prüfungsstatistik “. Aufgrund der bundesweiten Verwendung für die Datenerfassung sind nicht alle der im § 15 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) genannten Exmat- rikulationsgründe unmittelbar aus der amtlichen Statistik ablesbar. Außerdem ist zu beachten, dass den Hochschu- len teilweise die genauen Exmatrikulationsgründe nicht bekannt sind und sie daher auch nicht an das Statistische Landesamt übermittelt werden können. Insbesondere bei den Exmatrikulationen von Amts wegen aufgrund nicht erfolgter Rückmeldung kann davon ausgegangen werden, dass darunter zum Beispiel Fälle von Hochschul- und Fachwechsel enthalten sind. Zudem kann bei einem er- folgreichen Studienabschluss eine Erfassungslücke ent- stehen: Für Studierende, die zum Semesterende ihr Studium abschließen und sich deshalb nicht zurückmel- den, kann erst dann der erfolgreiche Studienabschluss statistisch erfasst werden, wenn die letzte Prüfungsleis- tung als bestanden bewertet wurde. Im Falle von Ab- schlussarbeiten, für deren Bewertung eine gewisse Zeit nötig ist, können sich diese zeitlichen Verzögerungen auf die statistische Erfassung auswirken. In den unten stehenden Tabellen sind die Exmatriku- lierten ab dem Sommersemester 2012 dargestellt, das heißt ab dem frühesten Zeitpunkt, zu dem Studierende, die nach der Novellierung des BerlHG im Jahr 2011 im- matrikuliert wurden (also WS 2011/2012), das Studium bereits wieder beendet bzw. aufgegeben haben könnten. Die Daten enthalten jedoch alle Exmatrikulierten des jeweiligen Semesters, das heißt auch jene, die sich bereits vor der Novellierung eingeschrieben haben. Die Tabelle 2 listet die Exmatrikulationsgründe beruf- lich Qualifizierter in der Reihenfolge absteigender Ge- samthäufigkeit auf; die Tabelle 3 die Exmatrikulations- gründe für alle Exmatrikulierten, ebenfalls in der Reihen- folge absteigender Gesamthäufigkeit. Die Hauptgründe für die Exmatrikulation beruflich Qualifizierter sind der erfolgreiche Studienabschluss und die Exmatrikulation aufgrund fehlender Rückmeldung. Unter allen Studierenden sind dies ebenfalls die Haupt- gründe, allerdings in umgekehrter Reihenfolge. Tabelle 2: Anzahl der Exmatrikulationen beruflich Qualifizierter im Zeitraum Sommersemester (SS) 2012 bis Wintersemester (WS) 2013/2014; alle Studiengänge, nur Hochschulen in Trägerschaft des Landes Berlin; Da- ten der amtlichen Statistik. Grund der Exmatrikulation SS 2012 WS 2012/ 2013 SS 2013 WS 2013/ 2014 gesamt Bestandene Prüfung 111 114 109 86 420 Streichung, da keine Rückmeldung/Krankenversicherung 50 65 66 103 284 Sonstige Gründe 23 21 29 19 92 Endgültiger Abbruch des Studiums 7 12 6 9 34 Hochschulwechsel * 2 6 7 10 25 Ohne Prüfung, da keine mehr möglich ** 4 3 4 3 14 Unterbrechung des Studiums 4 3 4 1 12 Landesrechtliche Regelungen 1 2 2 5 Endgültig nicht bestandene Prüfung/Vorprüfung 1 1 1 1 4 gesamt 202 226 228 234 890 * Nur Hochschulwechsel innerhalb Deutschlands. Ein Hochschulwechsel ins Ausland wird als Abbruch erfasst, da es sich um einen Weggang aus dem deutschen Hochschulsystem handelt. ** Prüfungsanspruch bzw. Prüfungsmöglichkeit erloschen (bspw. wegen Wegfalls von Studiengängen, geänderten Prüfungsvoraussetzungen o.ä.) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 258 3 Tabelle 3: Anzahl der Exmatrikulationen insgesamt im Zeitraum Sommersemester 2012 bis Wintersemester 2013/2014; alle Studiengänge, nur Hochschulen in Trä- gerschaft des Landes Berlin; Daten der amtlichen Statis- tik. Grund der Exmatrikulation SS 2012 WS 2012/ 2013 SS 2013 WS 2013/ 2014 gesamt Streichung, da keine Rückmeldung/Krankenversicherung 6.280 7.608 6.178 7.964 28.030 Bestandene Prüfung 4.905 6.844 5.017 7.173 23.939 Endgültiger Abbruch des Studiums 2.021 2.979 1.959 3.072 10.031 Hochschulwechsel * 889 1.874 887 2.093 5.743 Sonstige Gründe 1.433 1.404 1.365 1.503 5.705 Ohne Prüfung, da keine mehr möglich ** 196 396 345 410 1.347 Unterbrechung des Studiums 210 313 283 515 1.321 Landesrechtliche Regelungen 204 272 257 227 960 Endgültig nicht bestandene Prüfung/Vorprüfung 151 87 101 117 456 Wehrpflicht/Zivildienst 1 1 2 gesamt 16.289 21.778 16.393 23.074 77.534 * Nur Hochschulwechsel innerhalb Deutschlands. Ein Hochschulwechsel ins Ausland wird als Abbruch erfasst, da es sich um einen Weggang aus dem deutschen Hochschulsystem handelt. ** Prüfungsanspruch bzw. Prüfungsmöglichkeit erloschen (bspw. wegen Wegfalls von Studiengängen, geänderten Prüfungsvoraussetzungen o.ä.) 3. Ist es dem Senat bekannt, dass es im Petitionsaus- schuss zum Thema Exmatrikulation von Studierenden mit HZB nach § 11 BerlHG schon mehrfach zu Eingaben kam? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie ist der Senat bisher damit umgegangen? Zu 3.: Nein. Auch die Nachfrage beim Petitionsaus- schuss des Abgeordnetenhauses ergab, dass in der laufen- den Legislaturperiode keine derartigen Eingaben vorlie- gen. Berlin, den 01. August 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2014)